The Examination Boards

The Examination Boards are responsible for the implementation of and compliance with the applicable examination regulations and are each made up of seven voting members, two of whom are students.

There are several examination boards for the approximately 5,000 students at the Faculty of Business Administration and Economics: The Business and Economics Examination Board and the Business Information Systems and Management Information Systems Examination Board.

Below you will find information on which examination board is responsible for which degree programme, on which matters you can contact the examination board responsible for you and how to submit an application.

Zu­stän­dig­kei­ten

Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften, Vorsitzender Herr Prof. David Bartlitz

  • zuständig für die Bachelorstudiengänge Wirtschaftswissenschaften, International Business Studies, Sportökonomie sowie alle Masterstudiengänge (außer Wirtschaftsinfomatik und Management Information Systems)

Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik & MIS, Vorsitzender Herr Prof. Matthias Trier

  • zuständig für die Studiengänge Wirtschaftsinformatik (Bachelor und Master) und Management Information Systems

Mat­ters re­lat­ing to the Ex­am­in­a­tion Board

The application for recognition should be submitted by the end of the first semester of enrolment in the respective degree programme at the latest, provided that the credits were earned before enrolment. If the credits were earned after enrolment, the application must be submitted by the end of the semester following the respective acquisition at the latest. These deadlines apply accordingly to the recognition of other knowledge and qualifications.

 

Change of university:
You can find more information on credit transfer at the Faculty of Business Administration and Economics here.

 

Semester abroad:
You can find more information on the recognition of academic achievements during a semester abroad here.

 

Please refer to the information below when submitting applications.

If you wish to rebook examinations, please contact the Central Examination Office directly. If your application cannot be processed there, you will be forwarded to the relevant examination board by the ZPS.

Please note

Occasionally there are supposedly incorrect bookings for three main reasons:

1) the wrong application in the repeat case.

2) as soon as there is an overbooking.

Please pay attention to these factors and contact the ZPS if you have any questions.

 

 

Students can only be admitted to examinations in the profiling phase if they have earned all credit points in the assessment phase or have not exceeded the fourth semester.

Exceptions can only be granted in individual cases.

No subsequent admissions to modules will be authorised after the end of the revision phase. Exceptions can only be granted in special individual cases.

A special individual case can only be assumed if it would be unreasonable to allow the legal consequences resulting from the expiry of the deadline to continue. This requires an application by the student concerned to the Examination Board, which must substantiate special reasons which, in the specific individual case, make it appear to be an unreasonable hardship not to admit the student retroactively to the module in question as an exception.

A placement recommendation is only made as part of your application for a higher semester at Paderborn University. The following documents are required for a placement recommendation:

  • A copy of your signed application documents/application for admission to higher semesters or your Paul application number
  • A current overview of the coursework you have already completed
  • The module description of the module achievements of the respective university

All information on credit transfer can be found here.

Wie stel­le ich ein­en An­­trag an den Prü­­fung­s­aus­schuss?

Bitte lesen Sie sich immer zuerst die Vorgehensweise zu den Einzelfragen 1-5 für Ihren Studiengang durch und identifizieren Sie Ihre direkte Ansprechperson für Ihre Anfragen. Schreiben Sie die Prüfungsausschussvorsitzenden nur an, wenn alle vorgeschalteten Ansprechpersonen für Ihre Anfrage nicht einschlägig sind oder UPB Mitarbeitenden den direkten Kontakt an den PA vorgeschlagen hat. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ein Prüfungsausschuss die Prüfungsordnung nicht nach Belieben aussetzen oder ignorieren kann und daher nur sehr begrenzte Handlungsspielräume bestehen. Wenn Sie sich unsicher sind bezüglich ihrer Anfrage oder der Ansprechperson, nehmen Sie zunächst noch einmal Kontakt mit der Allgemeinen Studienberatung des Studienbüros WiWi auf. Sicher lassen sich hier einige Themen genauer abklären.

Ein Antrag an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss sollte die folgenden Angaben beinhalten:

  • Empfänger: Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Wirtschaftswissenschaften, Herr Prof. David Bartlitz, oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Wirtschaftsinformatik, Herr Prof. Matthias Trier
  • Betreff: Antrag auf [Name des Titels von den Punkten 1-5]
  • Inhalt: Die relevanten Inhalte des Antrages sind aus den Punkten 1-5 zu entnehmen
  • Geplanter Studienabschluss: Es ist wichtig, dass Sie angeben, welchen Studienabschluss Sie anstreben (Bachelor/Master Winfo, MIS, WiWi etc.)
  • Darüber hinaus: Geben Sie grundsätzlich Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Matrikel- bzw. Bewerbernummer an.

Nach Eingang sämtlicher vorstehender Informationen und Nachweise werden wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Sollten Sie die angefragten Informationen und Nachweise nicht, oder nicht im erforderlichen Umfang beibringen, kann Ihr Anliegen vom Prüfungsausschuss nicht bearbeitet werden. 

  • Hinweis: 

In Abhängigkeit von der Komplexität des Antrags ist mit einer mehrwöchigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.

Wir bitten Sie von Mehrfachanfragen während des Bearbeitungsprozesses abzusehen, da eine Rückmeldung aufgrund der Vielzahl von Anfragen aller Studierenden einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Anträge und E-Mails, die ein Mindestmaß an Höflichkeit und formaler Korrektheit vermissen lassen, werden nicht bearbeitet.

Teilen Sie uns Ihren Studiengang (konkrete Angabe des Bachelor- oder Masterstudiengangs) und den Zeitpunkt Ihres Studienbeginns (konkrete Angabe des ersten Studiensemesters) mit. 

oder 

  • nach erfolgter Immatrikulation einen Antrag auf Anrechnung der bereits an einer anderen Universität erbrachten Leistungen stellen möchten. 
  • Fassen Sie kurz und idealerweise stichpunktartig alles zusammen, was bisher passiert ist und für die Entscheidung des Prüfungsausschusses relevant sein könnte, z.B.:
  • Wie kommt es dazu, dass Sie eine Entscheidung des Prüfungsausschusses begehren? 
  • Mit welchen Mitarbeiter*innen/ Abteilungen der Universität Paderborn hatten Sie bisher bzgl. Ihres Antrags Kontakt? Was haben diese Ihnen mitgeteilt? 
  • Hatten Sie bisher mit Personen/ Behörden außerhalb der Universität Paderborn bzgl. Ihres Antrags Kontakt? Was haben diese Ihnen mitgeteilt? 
  • Bitte übersenden Sie uns sämtliche Nachweise für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt. Übersenden Sie uns bitte insbesondere Informationen, die Sie bereits von anderen Abteilungen/ Personen/ Behörden bzgl. Ihres Antrags erhalten haben und teilen Sie uns Namen und E-Mail-Adresse der entsprechenden Stelle mit.  
  • Hinweis: 

Übersenden Sie uns die entsprechenden Nachweise nicht, müssen wir nach Aktenlage, aufgrund der uns vorliegenden Informationen entscheiden, wobei Zweifel zu Ihren Lasten gehen. 

  • Teilen Sie uns bitte mit, bis wann Sie eine Entscheidung des Prüfungsausschusses begehren.  
  • Besondere Eilbedürftigkeit, d.h. eine Entscheidung innerhalb einer kurzen Frist, ist gesondert zu begründen.  
  • Hinweis:  

Bei besonderer Eilbedürftigkeit übersenden Sie bitte Nachweise, aus der die Eilbedürftigkeit Ihres Antrags hervor geht. Sollten Sie solche Nachweise nicht vorlegen können und sich die Eilbedürftigkeit Ihres Antrags anderweitig nicht nachvollziehen lassen, kann eine kurzfristige Bearbeitung Ihres Anliegens nicht gewährleistet werden.   

5. Welche an­trag­s­rel­ev­anten Entscheidun­gen lie­gen bereits vor?

  • Teilen Sie uns bitte mit, ob bereits antragsrelevante Entscheidungen anderer Stellen, innerhalb und außerhalb der Universität, vorliegen, die Sie noch nicht unter 2. aufgeführt haben.  
  • Bitte übersenden Sie uns ebenfalls sämtliche Nachweise über diese Entscheidungen.  
  • Hinweis: 

Übersenden Sie uns die entsprechenden Nachweise nicht, müssen wir nach Aktenlage, aufgrund der uns vorliegenden Informationen entscheiden, wobei Zweifel zu Ihren Lasten gehen