Herz­lich willkom­men beim Lehr­stuhl für Deutsches und In­ter­na­tionales Un­ternehmens­recht!

Als Unternehmensrecht wird das Teilgebiet des Privatrechts bezeichnet, welches das Recht der Unternehmen zum Gegenstand hat. Erfasst sind insbesondere das Gesellschaftsrecht, das Handelsrecht und das Kapitalmarktrecht, aber auch die Bezüge zu weiteren Teilgebieten des wirtschaftsrelevanten Privatrechts wie etwa zum Bankrecht, zum Verbraucherschutzrecht oder zum allgemeinen bürgerlichen Recht. 

In der Lehre vermitteln wir den Studierenden die rechtlichen Grundstrukturen der vorstehenden Rechtsgebiete und leisten in der Forschung einen Beitrag zur Fortentwicklung des Rechts, wobei wir juristische und ökonomische Forschungsmethoden miteinander verbinden. Das übergeordnete Ziel besteht dabei darin, einen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen zu leisten, denen sich Unternehmen in einer digitalisierten und international verflochtenen Wirtschaft gegenübersehen.

Aktuelles

21.06.2024

Just pub­lished: München­er Hand­buch des Gesell­schaft­s­rechts (Band 2) mit Beitrag von Prof. Dr. Dav­id Bart­l­itz

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23.05.2024

Neuberufen­en­por­trait Prof. Dr. Dav­id Bart­l­itz

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