Die Prüfungsausschüsse

Die Prüfungsausschüsse sind für die Umsetzung und Einhaltung der geltenden Prüfungsordnung zuständig und setzen sich aus je sieben stimmberechtigten Mitgliedern, zu denen zwei Studierende gehören, zusammen.

Für die ca. 5.000 Studierenden an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gibt es zwei Prüfungsausschüsse: den Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften und den Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik und Management Information Systems.

Zu­­stän­­dig­kei­ten

Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften, Vorsitzender Herr Prof. David Bartlitz

  • zuständig für die Bachelorstudiengänge Wirtschaftswissenschaften, International Business Studies, Sportökonomie sowie alle Masterstudiengänge (außer Wirtschaftsinfomatik und Management Information Systems)

Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik & MIS, Vorsitzender Herr Prof. Matthias Trier

  • zuständig für die Studiengänge Wirtschaftsinformatik (Bachelor und Master) und Management Information Systems

An­ge­le­gen­hei­ten der Prü­fungs­aus­schüs­se

Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens bis zum Ende des ersten Semesters der Einschreibung im jeweiligen Studiengang gestellt werden, sofern die Leistungen vor der Einschreibung erbracht worden sind. Sofern die Leistungen nach der Einschreibung erbracht worden sind, ist der Antrag spätestens bis zum Ende des auf den jeweiligen Erwerb folgenden Semesters zu stellen. Diese Fristen gelten entsprechend für die Anerkennung sonstiger Kenntnisse und Qualifikationen.

 

Hochschulwechsel:
Näheres zur Leistungsanrechnung an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften finden Sie hier.

 

Auslandssemester:
Näheres zur Anerkennung von Studienleistungen im Rahmen eines Auslandssemesters finden Sie hier.

 

Für das Stellen von Anträgen beachten Sie bitte die unten aufgeführten Informationen.

Für den Fall der Umbuchung von Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte direkt an das zentrale Prüfungssekretariat. Kann ihr Antrag dort nicht bearbeitet werden, werden Sie durch das ZPS an den jeweiligen Prüfungsausschuss weitergeleitet.

Hinweis

Es kommt gelegentlich zu vermeintlichen Fehlbuchungen aus drei wesentlichen Gründen:

1) die falsche Anmeldung im Wiederholerfall.

2) sobald eine Überbuchung vorliegt.

Bitte achten Sie auf diese Faktoren und wenden Sie sich bei Fragen an das ZPS.

 

 

Zu Prüfungen der Profilierungsphase kann nur zugelassen werden, wer alle Leistungspunkte der Assessmentphase erworben hat oder das vierte Fachsemester nicht überschreitet.

Ausnahmen können nur in besonderen Einzelfällen gewährt werden.

Nach Ablauf der Revisionsphase werden keine nachträglichen Zulassungen zu Modulen genehmigt. Ausnahmen können nur in besonderen Einzelfällen gewährt werden.

Ein besonderer Einzelfall kann von vornherein nur dann angenommen werden, wenn es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretenen Rechtsfolgen bestehen zu lassen. Erforderlich ist dazu ein Antrag des betroffenen Studierenden an den Prüfungsausschuss, der in substantiierter Art und Weise besondere Gründe darlegt, die im konkreten Einzelfall dazu führen, dass es als unangemessene Härte erscheint, den Studierenden nicht ausnahmsweise rückwirkend zu dem betreffenden Modul zuzulassen.

Eine Einstufungsempfehlung erfolgt erst im Rahmen Ihrer Bewerbung für ein höheres Fachsemester an der Universität Paderborn. Für eine Einstufungsempfehlung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Eine Kopie Ihrer unterschriebenen Bewerbungsunterlagen/Antrag auf Zulassung für höhere Semester oder Ihre Paul-Bewerbernummer
  • Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen bereits erbrachten Leistungen
  • Die Modulbeschreibung der erbrachten Modulleistungen der jeweiligen Hochschule

Alle Informationen zur Leistungsanrechnung finden Sie hier.

Wie stel­le ich einen An­­trag an den Prü­­fungs­­aus­­schuss?

Bitte lesen Sie sich immer zuerst die Vorgehensweise zu den Einzelfragen 1-5 für Ihren Studiengang durch und identifizieren Sie Ihre direkte Ansprechperson für Ihre Anfragen. Schreiben Sie die Prüfungsausschussvorsitzenden nur an, wenn alle vorgeschalteten Ansprechpersonen für Ihre Anfrage nicht einschlägig sind oder UPB Mitarbeitenden den direkten Kontakt an den PA vorgeschlagen hat. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ein Prüfungsausschuss die Prüfungsordnung nicht nach Belieben aussetzen oder ignorieren kann und daher nur sehr begrenzte Handlungsspielräume bestehen. Wenn Sie sich unsicher sind bezüglich ihrer Anfrage oder der Ansprechperson, nehmen Sie zunächst noch einmal Kontakt mit der Allgemeinen Studienberatung des Studienbüros WiWi auf. Sicher lassen sich hier einige Themen genauer abklären.

Ein Antrag an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss sollte die folgenden Angaben beinhalten:

  • Empfänger: Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Wirtschaftswissenschaften, Herr Prof. David Bartlitz, oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Wirtschaftsinformatik, Herr Prof. Matthias Trier
  • Betreff: Antrag auf [Name des Titels von den Punkten 1-5]
  • Inhalt: Die relevanten Inhalte des Antrages sind aus den Punkten 1-5 zu entnehmen
  • Geplanter Studienabschluss: Es ist wichtig, dass Sie angeben, welchen Studienabschluss Sie anstreben (Bachelor/Master Winfo, MIS, WiWi etc.)
  • Darüber hinaus: Geben Sie grundsätzlich Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Matrikel- bzw. Bewerbernummer an.

Nach Eingang sämtlicher vorstehender Informationen und Nachweise werden wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Sollten Sie die angefragten Informationen und Nachweise nicht, oder nicht im erforderlichen Umfang beibringen, kann Ihr Anliegen vom Prüfungsausschuss nicht bearbeitet werden. 

  • Hinweis: 

In Abhängigkeit von der Komplexität des Antrags ist mit einer mehrwöchigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.

Wir bitten Sie von Mehrfachanfragen während des Bearbeitungsprozesses abzusehen, da eine Rückmeldung aufgrund der Vielzahl von Anfragen aller Studierenden einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Anträge und E-Mails, die ein Mindestmaß an Höflichkeit und formaler Korrektheit vermissen lassen, werden nicht bearbeitet.

Teilen Sie uns Ihren Studiengang (konkrete Angabe des Bachelor- oder Masterstudiengangs) und den Zeitpunkt Ihres Studienbeginns (konkrete Angabe des ersten Studiensemesters) mit. 

oder 

  • nach erfolgter Immatrikulation einen Antrag auf Anrechnung der bereits an einer anderen Universität erbrachten Leistungen stellen möchten. 
  • Fassen Sie kurz und idealerweise stichpunktartig alles zusammen, was bisher passiert ist und für die Entscheidung des Prüfungsausschusses relevant sein könnte, z.B.:
  • Wie kommt es dazu, dass Sie eine Entscheidung des Prüfungsausschusses begehren? 
  • Mit welchen Mitarbeiter*innen/ Abteilungen der Universität Paderborn hatten Sie bisher bzgl. Ihres Antrags Kontakt? Was haben diese Ihnen mitgeteilt? 
  • Hatten Sie bisher mit Personen/ Behörden außerhalb der Universität Paderborn bzgl. Ihres Antrags Kontakt? Was haben diese Ihnen mitgeteilt? 
  • Bitte übersenden Sie uns sämtliche Nachweise für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt. Übersenden Sie uns bitte insbesondere Informationen, die Sie bereits von anderen Abteilungen/ Personen/ Behörden bzgl. Ihres Antrags erhalten haben und teilen Sie uns Namen und E-Mail-Adresse der entsprechenden Stelle mit.  
  • Hinweis: 

Übersenden Sie uns die entsprechenden Nachweise nicht, müssen wir nach Aktenlage, aufgrund der uns vorliegenden Informationen entscheiden, wobei Zweifel zu Ihren Lasten gehen. 

  • Teilen Sie uns bitte mit, bis wann Sie eine Entscheidung des Prüfungsausschusses begehren.  
  • Besondere Eilbedürftigkeit, d.h. eine Entscheidung innerhalb einer kurzen Frist, ist gesondert zu begründen.  
  • Hinweis:  

Bei besonderer Eilbedürftigkeit übersenden Sie bitte Nachweise, aus der die Eilbedürftigkeit Ihres Antrags hervor geht. Sollten Sie solche Nachweise nicht vorlegen können und sich die Eilbedürftigkeit Ihres Antrags anderweitig nicht nachvollziehen lassen, kann eine kurzfristige Bearbeitung Ihres Anliegens nicht gewährleistet werden.   

5. Wel­che an­trags­re­le­van­ten Ent­schei­dun­gen lie­gen be­reits vor?

  • Teilen Sie uns bitte mit, ob bereits antragsrelevante Entscheidungen anderer Stellen, innerhalb und außerhalb der Universität, vorliegen, die Sie noch nicht unter 2. aufgeführt haben.  
  • Bitte übersenden Sie uns ebenfalls sämtliche Nachweise über diese Entscheidungen.  
  • Hinweis: 

Übersenden Sie uns die entsprechenden Nachweise nicht, müssen wir nach Aktenlage, aufgrund der uns vorliegenden Informationen entscheiden, wobei Zweifel zu Ihren Lasten gehen