Die Prü­fungs­aus­schüs­se

Die Prüfungsausschüsse sind für die Umsetzung und Einhaltung der geltenden Prüfungsordnung zuständig und setzen sich aus je sieben stimmberechtigten Mitgliedern, zu denen zwei Studierende gehören, zusammen.

Für die ca. 5.000 Studierenden an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gibt es mehrere Prüfungsausschüsse: Der Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften und der Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik und Management Information Systems.

Im folgenden finden Sie Informationen darüber, welcher Prüfungsausschuss für welchen Studiengang zuständig ist, bei welchen Angelegenheiten Sie sich an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss wenden können und wie Sie einen Antrag stellen.

Zu­stän­dig­kei­ten

Die Zuständigkeiten der Prüfungsausschüsse sind wie folgt:

Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften, Vorsitzender Herr Prof. David Bartlitz

  • zuständig für die Bachelorstudiengänge Wirtschaftswissenschaften, International Business Studies, Sportökonomie sowie alle Masterstudiengänge (außer Wirtschaftsinfomatik und Management Information Systems)

 

Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik & MIS, Vorsitzender Herr Prof. Matthias Trier

  • zuständig für die Studiengänge Wirtschaftsinformatik (Bachelor und Master) und Management Information Systems

An­ge­le­gen­hei­ten der Prü­fungs­aus­schüs­se

Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens bis zum Ende des ersten Semesters der Einschreibung im jeweiligen Studiengang gestellt werden, sofern die Leistungen vor der Einschreibung erbracht worden sind. Sofern die Leistungen nach der Einschreibung erbracht worden sind, ist der Antrag spätestens bis zum Ende des auf den jeweiligen Erwerb folgenden Semesters zu stellen. Diese Fristen gelten entsprechend für die Anerkennung sonstiger Kenntnisse und Qualifikationen.

 

Hochschulwechsel:
Näheres zur Leistungsanrechnung an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften finden Sie hier.

 

Auslandssemester:
Näheres zur Anerkennung von Studienleistungen im Rahmen eines Auslandssemesters finden Sie hier.

 

Für das Stellen von Anträgen beachten Sie bitte die unten aufgeführten Informationen.

Für den Fall der Umbuchung von Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte direkt an das zentrale Prüfungssekretariat. Kann ihr Antrag dort nicht bearbeitet werden, werden Sie durch das ZPS an den jeweiligen Prüfungsausschuss weitergeleitet.

Hinweis

Es kommt gelegentlich zu vermeintlichen Fehlbuchungen aus drei wesentlichen Gründen:

1) die falsche Anmeldung im Wiederholerfall.

2) sobald eine Überbuchung vorliegt.

3) die fehlende Anmeldung zur Prüfung UND Lehrveranstaltung.

Bitte achten Sie auf diese Faktoren und wenden Sie sich bei Fragen an das ZPS.

 

 

Die 20/30 Regel entfällt sowohl für die neue [Version: Ausgabe 19.18 vom 11. Juli 2018] als auch für die alte [Version: Ausgabe vom 27. September 2012 (AM.Uni.Pb. 42/12) zuletzt geändert durch Satzung vom 10. Juli 2018 (AM.Uni.PB. 15./18)] Prüfungsordnung.

Es gilt: Zu Prüfungen der Profilierungsphase kann nur zugelassen werden, wer alle Leistungspunkte der Assessmentphase erworben hat oder das vierte Fachsemester nicht überschreitet.

Es sind keine Ausnahmen bezüglich dieser Regelung möglich. Stellen Sie daher bitte keinen Antrag an den Prüfungsausschuss zu diesem Thema!

Grundsätzlich werden nach Ablauf der Revisionsphase aus Gleichbehandlungsgründen keine nachträglichen Zulassungen zu Modulen genehmigt. Ausnahmen können nur gewährt werden, wenn ärztlicherseits nachgewiesen wird, dass dem bzw. der Studierenden eine Anmeldung nicht möglich war.

Stellen Sie daher bitte keinen Antrag an den Prüfungsausschuss zu diesem Thema!

Eine Einstufungsempfehlung erfolgt erst im Rahmen Ihrer Bewerbung für ein höheres Fachsemester an der Universität Paderborn. Für eine Einstufungsempfehlung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Eine Kopie Ihrer unterschriebenen Bewerbungsunterlagen/Antrag auf Zulassung für höhere Semester oder Ihre Paul-Bewerbernummer
  • Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen bereits erbrachten Leistungen
  • Die Modulbeschreibung der erbrachten Modulleistungen der jeweiligen Hochschule

Alle Informationen zur Leistungsanrechnung finden Sie hier.

Wie stel­le ich einen An­trag an den Prü­fungs­aus­schuss?

Bitte lesen Sie sich immer zuerst die Vorgehensweise zu den Einzelfragen 1-5 für Ihren Studiengang durch und identifizieren Sie Ihre direkte Ansprechperson für Ihre Anfragen. Schreiben Sie die Prüfungsausschussvorsitzenden nur an, wenn alle vorgeschalteten Ansprechpersonen für Ihre Anfrage nicht einschlägig sind oder UPB Mitarbeitenden den direkten Kontakt an den PA vorgeschlagen hat. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ein Prüfungsausschuss die Prüfungsordnung nicht nach Belieben aussetzen oder ignorieren kann und daher nur sehr begrenzte Handlungsspielräume bestehen. Wenn Sie sich unsicher sind bezüglich ihrer Anfrage oder der Ansprechperson, nehmen Sie zunächst noch einmal Kontakt mit der Allgemeinen Studienberatung des Studienbüros WiWi auf. Sicher lassen sich hier einige Themen genauer abklären.

Ein Antrag an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss sollte die folgenden Angaben beinhalten:

  • Empfänger: Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Wirtschaftswissenschaften, Herr Prof. David Bartlitz, oder
                          der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Wirtschaftsinformatik, Herr Prof. Matthias Trier.

  • Betreff: Antrag auf [Name des Titels von den Punkten 1-5]

  • Inhalt: Die relevanten Inhalte des Antrages sind aus den Punkten 1-5 zu entnehmen

  • Geplanter Studienabschluss: Es ist wichtig, dass Sie angeben, welchen Studienabschluss Sie anstreben (Bachelor/Master Winfo, MIS, WiWi etc.)

  • Darüber hinaus: Geben Sie grundsätzlich Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Matrikel- bzw. Bewerbernummer an.

 

Sämtliche Anfragen an den Prüfungsausschuss werden gewissenhaft überprüft. Maßgeblich für die Entscheidungsfindung sind alle Regelungen der Prüfungsordnung. Bei Antragstellung sind alle für den Sachverhalt relevanten Informationen und Dokumente mit einzureichen. Zu einem späteren Zeitpunkt nachgereichte Dokumente können bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden.

Wir bitten Sie von Mehrfachanfragen während des Bearbeitungsprozesses abzusehen, da eine Rückmeldung aufgrund der Vielzahl von Anfragen aller Studierenden einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Anträge und E-Mails, die ein Mindestmaß an Höflichkeit und formaler Korrektheit vermissen lassen, werden nicht bearbeitet.