Die Forschung von Prof. Dr. David Bartlitz konzentriert sich auf Fragen des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrechts. Dabei setzt der Neuberufene empirische und ökonomische Methoden ein, um ein klares Rechtsregime zu entwickeln. Dieses soll Unternehmen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bieten und damit die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt fördern.
Vielseitige Interessen und akademischer Werdegang
Prof. Dr. David Bartlitz ist in seiner Freizeit sowohl ein leidenschaftlicher Turniertänzer in der 2. Bundesliga der Standardformationen als auch ein erfahrener Regattasegler. Seine vielseitigen Interessen spiegeln sich auch in seinem akademischen Werdegang wider. Fasziniert vom Berufsbild des Richters wollte er schon als kleines Kind Jura studieren. Nach seinem Jura-Studium und der anschließenden Promotion an der FAU Erlangen-Nürnberg folgte dann noch ein Bachelorstudium der Wirtschaftswissenschaften an der FernUniversität in Hagen. Der Grund für sein zweites Studium? „Ich habe festgestellt, dass man in meinem Bereich fundierte wissenschaftliche Arbeit nur dann machen kann, wenn man beide Fachbereiche versteht.“ Besonders geprägt wurde er von seinem akademischen Lehrer Jochen Hoffmann, der seine persönliche und wissenschaftliche Entwicklung maßgeblich förderte. Bereits in jungen Jahren erkannte der renommierte Wissenschaftler sein Potenzial. „Gelernt habe ich indes auch, dass man bei allem Fleiß nicht immer erreicht, was man erreichen möchte, und auch mit Rückschlägen umgehen muss,“ erklärt Bartlitz. Aber auch seine Zeit vor der akademischen Ausbildung im Wehrdienst als Stationsausbilder bei der Luftwaffe brachte David Bartlitz wertvolle Lektionen. Er lernte Menschen mit unterschiedlichsten Hintergründen kennen und schätzen. Besonders prägend war die Kameradschaft, die ihn lehrte, sich bedingungslos auf andere verlassen und ihnen voll vertrauen zu können.
Seit April 2024 ist der Neuberufene nun an der Universität Paderborn als Professor für deutsches und internationales Unternehmensrecht tätig und zeigt sich begeistert: „Die UPB ist aus meiner Sicht sehr kompakt und ‚frisch‘, was mir sehr entgegenkommt, da ich ein großer Fan der Campus-Idee und offen für neue Impulse bin, die auch einmal auf andere Wege als die ‚ausgetretenen Pfade‘ führen.“
Innovative Forschungsansätze für die Wirtschaftswelt von morgen
Mit seinem Forschungsschwerpunkt und einem klaren Blick auf die Herausforderungen der modernen Wirtschaft setzt Bartlitz auf innovative Ansätze. Insbesondere stehen dabei das Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht im Fokus. Sein Ziel ist es, verlässliche Entscheidungsgrundlagen für Unternehmen zu schaffen, indem er empirische und ökonomische Methoden mit rechtlicher Expertise kombiniert. Dabei berücksichtigt der Neuberufene ebenfalls aktuelle Entwicklungen der Digitalisierung und der Nachhaltigkeit im Wirtschaftsrecht.
Ein zentraler Fokus seiner Arbeit liegt auf den elektronischen Wertpapieren sowie der Bonitätsprüfungspflicht im Bank- und Kapitalmarktrecht. Dabei geht es nicht ausschließlich um die theoretische Konzeption, sondern zugleich um praxisrelevante Fragestellungen, die Unternehmen und den Finanzmarkt unmittelbar betreffen.
Warum ist das Wirtschaftsrecht so wichtig für den Erfolg von Unternehmen? Prof. Dr. David Bartlitz erklärt: „Eine klare rechtliche Entscheidungsgrundlage führt zu Rechtssicherheit, wobei Rechtssicherheit Transaktionskosten senkt. Gesunkene Transaktionskosten führen bei konstantem Erlös zu höherem Gewinn. Ferner reduziert Rechtssicherheit soziales Konfliktpotenzial und fördert damit das Zusammenleben in einer Gesellschaft.“
Digitale Rechtstatsachenforschung und rechtshistorische Analyse
Nach Prof. Dr. David Bartlitz revolutioniert die Digitale Rechtstatsachenforschung die Art und Weise, wie rechtliche Probleme angegangen werden. Diese Methode integriert empirische Methoden in die Rechtswissenschaft und ermöglicht eine ganzheitliche Lösung rechtlicher Probleme. Durch den Einsatz von Arbeitsmethoden der Wirtschaftsinformatik wie Data Scraping und Text Mining könne zudem eine deutlich größere Datenmenge verarbeitet werden, was zu statistisch aussagekräftigeren Ergebnissen führt.
Ein weiterer Ansatzpunkt seiner Forschung besteht in der rechtshistorischen Analyse. Diese Methode verfolgt das Ziel, aus der Vorgeschichte rechtlicher Regeln Erkenntnisse für die Auslegung und Fortbildung des heute geltenden Rechts zu gewinnen. „Die rechtshistorische Analyse spürt den Vorläufern rechtlicher Regeln nach, namentlich bis in die Römische Antike, und versucht, aus der Rechtsgeschichte Erkenntnisse für die Zukunft zu gewinnen“, betont Prof. Dr. David Bartlitz. Dabei könnten Denkansätze aus der Vergangenheit auch dazu dienen, aktuelle und zukünftige Sozialkonflikte zu lösen.
Wegweisende Beiträge zur Bonitätsprüfungspflicht
Besonders in Erinnerung geblieben ist Prof. Dr. David Bartlitz eine seiner Publikationen aus dem Jahr 2014. „Zu Beginn meiner wissenschaftlichen Laufbahn habe ich eine Anmerkung zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs veröffentlicht, die nur zwei Seiten lang ist und in der – ehrlich gestanden – auch nicht gerade bahnbrechende wissenschaftliche Grundlagenforschung steckt. Trotzdem handelt es sich um meine am häufigsten zitierte (und wohl auch einflussreichste) Veröffentlichung, vermutlich weil es um eine recht grundlegende und zu dieser Zeit brandaktuelle Frage ging (konkret: In welcher Form ist der Kreditgeber zu sanktionieren, wenn er seine Bonitätsprüfungspflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt?). Die Veröffentlichung gab den Auftakt zu einer ganzen Reihe von (dann auch etwas umfangreicheren) Arbeiten zur Bonitätsprüfungspflicht, die seither als eines meiner ‚Dauerbrennerthemen‘ betrachtet werden kann.“
Engagement für die Lehre und die Förderung des Unternehmergeistes
Neben seiner Forschung engagiert sich Prof. Dr. David Bartlitz leidenschaftlich für die Lehre und Förderung des Unternehmergeistes. Er legt Wert darauf, seinen Studierenden ein tieferes Verständnis für komplexe Rechtsfragen zu vermitteln und sie dazu zu ermutigen, über nationale Grenzen hinauszublicken. „Der Geist und die Dynamik der Start-up-Kultur sind mir ein besonderes Anliegen. Ich hoffe, (unter anderem) durch meine Vorlesung zu den rechtlichen Grundlagen der Start-up-Unternehmen einen bescheidenen Beitrag dazu leisten zu können, den Unternehmergeist in Deutschland zu fördern und jungen Menschen Lust auf sowie Mut zur Unternehmensgründung zu machen.“
Ausblick auf die Zukunft des Wirtschaftsrechts
Prof. Dr. David Bartlitz sieht die Zukunft des Wirtschaftsrechts in der verstärkten Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und der Integration internationaler Regelungen. Die Digitalisierung und die Rolle der künstlichen Intelligenz stellen neue Herausforderungen dar, denen das Wirtschaftsrecht positiv und offen, aber auch kritisch begegnen müsse. Dabei sei es wichtig, rechtliche Verantwortlichkeiten klar zu definieren und den rechtlichen Rahmen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Wirtschaft zu gestalten.