FAQs Leistungsanerkennung Weltweit und Freemover
Wenn Sie sich Leistungen aus dem Ausland an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich an das Internationalisierungsbüro der Fakultät (Q0.319). Alle Fragen bezüglich der Leistungsanerkennung sind an folgende E-Mail Adresse zu richten: mobility(at)wiwi.upb(dot)de. Die Sprechzeiten des Internationalisierungsbüros sowie alle wichtigen Informationen zur Leistungsanerkennung sind der Webseite zur Leistungsanerkennung.
Vor der Mobilität
- Wie lange dauert die Fertigstellung meines Learning Agreements (LA)?
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Bei vollständigem Einreichen der Unterlagen ist von einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen zu rechnen. Je mehr Departments Ihre Unterlagen prüfen müssen, desto länger wird die Bearbeitung dauern. Setzten Sie sich daher bei der Erstellung Ihrer Unterlagen intensiv mit der Departmentzuordnung auseinander, da sich die Bearbeitungszeit signifikant verlängert, sofern ein Kurs von mehreren Departments geprüft werden muss.
- Ich bin mir unsicher mit der Zuordnung zu den Departments der Kurse, die ich gewählt habe. Was soll ich tun?
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Zuerst können Sie sich an der Department-Liste orientieren. Bei konkreten Anliegen können Sie einen Sprechstundentermin mit dem Internationalisierungsbüro vereinbaren. Bitte beachten Sie dabei, dass die Beratungen lediglich auf Erfahrungswerten basieren und noch keine verbindliche Zusage für die vom Internationalisierungsbüro empfohlenen Kurse handelt. Die Prüfung auf Anrechenbarkeit wird von den entsprechenden Departments/Lehrstühlen vorgenommen.
- An meiner Gastuniversität werden nur (umgerechnet) 2/3/4 ECTS Kurse angeboten. Wie verfahre ich am besten?
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An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften in Paderborn können nur Kurse mit 5 oder 10 ECTS Umfang anerkannt werden. Grundsätzlich ist es möglich, Kurse des gleichen Departments zu 5/10 ECTS Kursen zusammenzufassen. Dabei müssen diese jedoch ausreichend inhaltliche Zusammenhänge aufweisen. Die Entscheidung darüber obliegt den anerkennenden Lehrstühlen. Bitte beachten Sie, dass bei der Zusammenfassung von Kursen ECTS verloren gehen können. Achten Sie deshalb bei der Wahl von Kursen einer „Zwischengröße“ schon im Voraus auf mögliche Zusammenfassungen.
- Welche Informationen müssen die Kursbeschreibungen enthalten?
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- Namen des Kurses (inkl. Kursnummer)
- Den Workload (ECTS/local credits/ Arbeitsaufwand in Stunden)
- Niveau des Kurses → Besonders wichtig bei Masterkursen (dies muss explizit ausgewiesen sein)
- Die entsprechende Fakultät an der Gastuniversität
- Dozent/in
- Inhaltsangabe
- Prüfungsleistungen
- Zwei KommilitonInnen und ich gehen an dieselbe Universität im Ausland. Können wir unsere Learning Agreements gebündelt einreichen?
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Nein. Jedes Learning Agreement ist ein individueller Antrag und muss in kompletter Form (siehe Checkliste) von jedem/jeder Studierenden separat per E-Mail an mobility(at)wiwi.uni-paderborn(dot)de eingereicht werden.
- Zwei KommilitonInnen und ich gehen an dieselbe Universität im Ausland. Können wir unsere Learning Agreements gebündelt einreichen?
-
Nein. Jedes Learning Agreement ist ein individueller Antrag und muss in kompletter Form (siehe Checkliste) von jedem/jeder Studierenden separat in ausgedruckter Form im Internationalisierungsbüro abgegeben werden
- Meine Gastuniversität hat noch einmal neue Kurse hochgeladen/ Meine gewünschte Kurskombination wurde nicht anerkannt. Kann ich ein zweites LA abgeben?
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Es ist nicht möglich ein zweites Learning Agreement A einzureichen. Änderungen an Ihrer Kurswahl können Sie über den Teil B Ihres ursprünglichen Learning Agreements (Changes Agreement) prüfen lassen. Bitte setzen Sie sich vor Ihrer Kurswahl mit den inhaltlichen Überschneidungen von Kursen an der UPB und Ihrer ausländischen Universität auseinander, um Nicht-Anerkennungen zu vermeiden. Bitte wählen Sie den Zeitpunkt des Einreichens Ihres Changes Agreements mit Bedacht, da eine weitere Prüfung, die über das Changes Agreement hinausgeht, nur in Ausnahmefällen möglich ist.
- Ich habe von der Universität nachträglich eine Frist zum Einreichen meines LAs erhalten, aber mein LA ist noch nicht fertig. Was mache ich jetzt?
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Informieren Sie sich bitte grundsätzlich zu Beginn des Kontakts mit Ihrer Gastuniversität über alle Deadlines und Anforderungen, die nicht in unserem Prozess enthalten sind. Sollten nachträgliche Informationen folgen, informieren Sie das Internationalisierungsbüro bitte umgehend, damit die Information an die prüfenden Departments weitergeleitet werden kann. Dies ist jedoch keine Garantie für die rechtzeitige Fertigstellung. Allgemein sollten Sie das Erstellen des Learning Agreements und die Abgabe der Unterlagen im Internationalisierungsbüro so früh wie möglich abwickeln, um derartige Komplikationen zu vermeiden.
- In den Erfahrungsberichten wurden Kurskombinationen anerkannt, die bei mir abgelehnt worden sind. Warum?
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Der Anerkennungsprozess von im Ausland erbrachten Leistungen sowie die Prüfung der Learning Agreements wurde im Sommersemester 2019 zentralisiert. Im Zuge dessen haben sich auch die Anerkennungsstandards verändert, sodass eine Berufung auf Anerkennungen aus den vorherigen Jahren nicht mehr möglich ist. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Kurse im Ausland auf die inhaltlichen Überschneidungen zu den in Paderborn angebotenen Kursen und verlassen sich nicht auf die Übernahme von Anrechnungen aus den Erfahrungsberichten.
- In den Erfahrungsberichten wurden Kurskombinationen anerkannt, die bei mir abgelehnt worden sind. Warum?
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Der Anerkennungsprozess von im Ausland erbrachten Leistungen sowie die Prüfung der Learning Agreements wurde im Sommersemester 2019 zentralisiert. Im Zuge dessen haben sich auch die Anerkennungsstandards verändert, sodass eine Berufung auf Anerkennungen aus den vorherigen Jahren nicht mehr möglich ist. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Kurse im Ausland auf die inhaltlichen Überschneidungen zu den in Paderborn angebotenen Kursen und verlassen sich nicht auf die Übernahme von Anrechnungen aus den Erfahrungsberichten.
- Ich habe meine Wunschanerkennung nicht bekommen. Kann ich mich persönlich mit dem Lehrstuhl in Verbindung setzen?
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Nein. Sie werden in jedem Fall an das Internationalisierungsbüro verwiesen.
- Meine Kommiliton*innen haben Ihre LAs bereits zurückerhalten, ich warte noch vergeblich, obwohl wir diese zeitgleich eingereicht haben. Woran liegt das?
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Die Bearbeitungszeit der LAs hängt nicht zwangsläufig mit der Universität, sondern den gewählten Kursen zusammen. Sofern Ihr Learning Agreement in mehrere Departments gesendet werden muss als bei Ihren Kommiliton*innen, dauert die Bearbeitungszeit entsprechend länger.
Während der Mobilität
- Wo reiche ich mein Learning Agreement B ein?
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Sie senden die notwendigen Dokumente per Mail (mobility@wiwi.upb.de) an das Internationalisierungsbüro.
- Welche Unterlagen muss ich einreichen?
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Für das Learning Agreement B "During the Mobility" gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Learning Agreement A. Informieren Sie sich hier über den Prozess der Leistungsanerkennung.
Achtung: Sofern Sie lediglich Kurse löschen, ist keine erneute Prüfung seitens des Internationalisierungsbüros notwendig.
Nach der Mobilität
- Ich habe einen Kurs nicht bestanden/die Prüfung nicht abgelegt. Was nun?
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Sofern Sie den Kurs nicht abgeschlossen haben, kann dieser selbstverständlich auch nicht angerechnet werden. Handelt es sich bei dem Kurs um den Bestandteil einer Kombinationsanrechnung, kann nachträglich geprüft werden ob der/die andere/n Bestandteile anrechenbar sind.
- Ich habe bei meiner Kurswahl im Ausland, nicht die Verbuchung in mein Leistungskonto beachtet und nun passt die Anrechnung nicht. Was mache ich?
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In diesem Fall kann eine erneute Prüfung durchgeführt werden, jedoch sind nachträgliche Änderungen von Anrechnungen nicht garantiert und immer im Einzelfall zu betrachten.