Studiengangspezifische Hinweise zum B.Ed. Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft
Fachpraktische Tätigkeit und bildungswissenschaftliches Studium
Für das Lehramt an Berufskollegs ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von 12-monatiger Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit soll vor Abschluss des Masterstudiums geleistet werden. Die fachpraktische Tätigkeit kann auch im Rahmen besonderer Praktika erbracht werden, insbesondere können auch kaufmännische Berufsausbildungen anerkannt werden - die Anerkennung erfolgt dabei durch das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung. Dort können Sie auch erfahren, welche Ausbildungen und Praktika angerechnet können bzw. welche Voraussetzungen diese erfüllen müssen.
Hinweis: Praktika, Ausbildungen etc. bitte rechtzeitig anerkennen lassen!
Im Studium des Bachelor of Education Lehramt an Berufskollegs haben Sie die Wahlmöglichkeit, die Module des bildungswissenschaftlichen Studiums entweder an der Fakultät für Kulturwissenschaften oder an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu belegen. Konkret heißt es hierzu in §38 der jeweiligen Prüfungsordnungen: "Die einzelnen Module im Rahmen des Studiums Lehramt an Berufskollegs können von den Studierenden jeweils wahlweise an der Fakultät für Kulturwissenschaften (Variante A) oder an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (Variante B) studiert werden".
Eine Beschreibung der Module, die von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften angeboten werden, finden Sie in unserem Modulhandbuch. Es handelt sich dabei um die Module:
- Kompetenzentwicklung für Lehramt BK (WIWI Fakultät) sowie
- Berufspädagogik für Lehramt BK.
Weitere Hinweise zu den Modulen finden Sie auf den Internetseiten der jeweils für die Module zuständigen Lehrenden.
Die von Ihnen im Rahmen der Lehramtsausbildung zu absolvierenden Praktika sind integraler Bestandteil dieser Module - es handelt sich um das
Die Anmeldung der Praktika erfolgt i. d. R. über das PLAZ.
FAQ - Module und Abschlussarbeiten
Informationen zu den Pflichtmodulen und über den idealen Ablauf, wann, welches Modul belegt werden sollte, finden Sie im Studienverlaufsplan sowie insbesondere in Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung sowie im Modulkatalog.
Ausführliche Informationen zur An- und Abmeldung von Modulen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften finden Sie hier. Bei allen Wiwi-Veranstaltungen erfolgt mit der Modulanmeldung automatisch auch eine Prüfungsanmeldung (implizite Prüfungsanmeldung). Eine weitere Prüfungsanmeldung ist nicht erforderlich, ggf. aber eine Prüfungsabmeldung.
Die Abmeldung von Prüfungen und Studienleistungen erfolgt in PAUL im Bereich "Studium". Über die Schaltfläche "Prüfungsverwaltung" gelangen Sie in der linken Menüleiste in den Bereich "Meine Prüfungen". Hier sind alle Prüfungen aufgeführt, zu denen Sie sich bereits angemeldet haben. Die Abmeldung erfolgt durch Anklicken der Schaltfläche "Abmelden".
Abmeldungen von Prüfungen sind auch nach dem Ende der jeweiligen Prüfungsanmeldephase in PAUL möglich. Die Abmeldefrist endet - in der Regel - sieben Tage vor dem Prüfungstermin. Die genauen Regelungen zu den Abmeldefristen von Prüfungen entnehmen Sie Ihrer Prüfungsordnung.
Sollten Sie sich von einer Prüfung nicht rechtzeitig abmelden und treten nicht zur Prüfung an, so müssen Sie damit rechnen, dass die Prüfung mit 5,0 bewertet wird.
Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zum Verfassen der Bachelorarbeit sowie zur Anmeldung. Es ist wichtig, dass Sie sich in dem zentralen Vergabesystem für Abschlussarbeiten an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften fristgerecht registrieren. Hinweise dazu und weiteren Anmeldformalitäten finden Sie hier.
BAföG-Bescheinigungen
Bitte füllen Sie das Formblatt zur Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG soweit wie möglich aus, d.h. tragen Sie bitte Förderungsnummer, Name usw. ein.
Geben Sie das Formblatt zusammen mit dem Leistungsnachweis bei Herrn Sebastian Niklas Koppius ab.
Reichen Sie uns bitte
- das entsprechende Formblatt,
- eine Bescheinigung des Prüfungssekretariats über Ihre erbrachten Studienleistungen (gestempelt)
- sowie eine Notiz mit ihren Kontaktdaten, sodass wir uns bei Ihnen melden können, ein.
Sobald die Unterlagen vorliegen, kann eine Prüfung Ihrer Leistungen vorgenommen werden und ggf. ein entsprechender Bescheid für das BAföG-Amt erstellt werden. Wir melden uns bei Ihnen sobald wir Ihre Unterlagen bearbeitet haben.
Anrechnung von früheren Studien- und Prüfungsleistungen
Grundsätzlich können Sie sich gerne frühere Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, insofern diese in Inhalt und Umfang jenen der Universität Paderborn entsprechen. Über eine Anrechnung entscheidet der Gemeinsame Prüfungsausschuss für Lehramtsstudiengänge auf Basis der Anrechnungsempfehlungen der Fachvertreterinnen beziehungsweise Fachvertreter - im Fall des Bachelor of Education mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft ist dies Herr Prof. Dr. Kremer als Studiengangverantwortlicher. Allerdings hat sich an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ein Verfahren etabliert, das es ermöglicht, trotz der fachlichen Breite des Studiengangs adäquate Anrechnungsempfehlungen ausstellen zu können, indem über die jeweilige Empfehlung zur Anrechnung eines bestimmten Moduls die/der jeweilige Modulverantwortliche entscheidet.
Die Module der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft im Bachelor of Education Lehramt an Berufskollegs nebst Beschreibungen finden Sie in der entsprechenden Prüfungsordnung unter §38 sowie im Anhang der Prüfungsordnung beziehungsweise in unserem Modulhandbuch.
Bei der Anerkennung von früheren Studien- und Prüfungsleistungen unterstützt Sie das Team der Fachstudienberatung Wirtschaftspädagogik. Weitere Informationen zum Anerkennungsprozess erhalten Sie in den Beratungsgesprächen.
Es ist des Weiteren möglich, dass Sie sich eine wirtschaftswissenschaftliche beziehungsweise fachdidaktische Abschlussarbeit aus Ihrem Bachelor-Studiengang anrechnen lassen - senden Sie diese bitte hierzu im PDF-Format an das Team der Fachstudienberatung Wirtschaftspädagogik.
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Ausland
Bei uns an der Universität begegnen Ihnen gleich mehrere Möglichkeiten, Auslandserfahrungen zu sammeln. Die dabei wohl klassischste Variante ist das Auslandssemester. Bei der Planung sowie der Anerkennung von Leistungen hilft Ihnen das Internationalisierungszentrum Wirtschaftswissenschaften weiter. Informationen zur Leistungsanerkennung finden Sie hier.
Bevor eine Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgen kann, ist zunächst zu prüfen, an welcher Hochschule und in welchem Rahmen diese erbracht wurden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte erneut an das Internationalisierungszentrum Wirtschaftswissenschaften weiter. Dort erhalten Sie Informationen zur möglichen Anerkennung sowie zum weiteren Ablauf des Anerkennungsprozesses. Informationen zur Leistungsanerkennung finden Sie außerdem hier.
Allgemeine Informationen zu Studieninhalten und dem Studienverlaufsplan, Zugangsvoraussetzungen, Bewerbungsinformationen, Berufsperspektiven und dem Studienstart finden Sie auf der Webseite des Studiengangs.
Fachstudienberatung Wirtschaftspädagogik
Warburger Str. 100
33098 Paderborn