Generell gilt: Möchten Sie die Prüfung in einem Modul nicht ablegen, können Sie sich bis eine Woche vor der ersten Prüfungsleistung in einem Modul ohne triftigen Grund von dieser abmelden.
Wann eine Prüfungsleistung in einem Modul stattfindet, können Sie den Zwischenprüfungsterminen bzw. Prüfungsterminen entnehmen. Hat ein Modul keine Zwischenprüfung, gilt die Abschlussprüfung als erste Prüfungsleistung. Ob Sie sich erfolgreich von der Prüfung abgemeldet haben, können Sie in PAUL unter Meine Prüfungen nachvollziehen.
Beachten Sie, dass bei Nichterscheinen zu einer Prüfung ohne Prüfungsabmeldung ein Fehlversuch in Ihrem Leistungskonto registriert wird.
Hinweis: Änderung der Prüfungsabmeldefrist
Die Abmeldefrist ohne triftigen Grund wird für Prüfungen ab dem Sommersemester 2024 auf 2 Tage vor dem ersten Prüfungstermin geändert.