Re­gu­lä­re Prü­fungs­ab­mel­dung

Generell gilt: Möchten Sie die Prüfung in einem Modul nicht ablegen, können Sie sich bis eine Woche vor der ersten Prüfungsleistung in einem Modul ohne triftigen Grund von dieser abmelden.

Wann eine Prüfungsleistung in einem Modul stattfindet, können Sie den Zwischenprüfungsterminen bzw. Prüfungsterminen entnehmen. Hat ein Modul keine Zwischenprüfung, gilt die Abschlussprüfung als erste Prüfungsleistung. Ob Sie sich erfolgreich von der Prüfung abgemeldet haben, können Sie in PAUL unter Meine Prüfungen nachvollziehen.

Beachten Sie, dass bei Nichterscheinen zu einer Prüfung ohne Prüfungsabmeldung ein Fehlversuch in Ihrem Leistungskonto registriert wird.

 

Hinweis: Änderung der Prüfungsabmeldefrist

Die Abmeldefrist ohne triftigen Grund wird für Prüfungen ab dem Sommersemester 2024 auf 2 Tage vor dem ersten Prüfungstermin geändert.
 

Rück­tritt von oder Ab­bruch ei­ner Prü­fung aus Krank­heits­grün­den

Sollten Sie an einem (Teil-)Prüfungstermin erkrankt sein und wollen von der Prüfung zurücktreten, sind ein Rücktrittsantrag sowie eine ärztliche Bescheinigung im zuständigen Prüfungssekretariat vorzulegen. Besteht das Modul aus mehreren Prüfungsteilen, geben Sie an, ob

  • Sie vom gesamten Modul und dessen Prüfungen zurücktreten wollen (= kein Fehlversuch)
  • Sie nur von einer Teilprüfung zurücktreten wollen (= diese Teilprüfung wird mit 5,0 bewertet)
  • Ihnen für den versäumten Teil aus Kulanz zeitnah eine Ersatzprüfung angeboten wird, um das Modul abschließen zu können. In diesem Fall benötigen Sie eine Bestätigung des Modulverantwortlichen über das neue Prüfungsdatum.

 

Beachten Sie dabei:

  • Der Rücktrittsantrag ist spätestens fünf Werktage nach dem Prüfungstermin zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung einzureichen. Samstage zählen als Werktage und somit zur Frist.
  • Das Einreichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") reicht nicht aus. Ebenso ist eine rückwirkende Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit unzulässig.
  • Unvollständige Rücktrittsanträge oder ärztliche Bescheinigungen können ggf. nicht berücksichtigt werden. Achten Sie daher in eigenem Interesse darauf, dass alle Angaben vollständig sind.

Wich­ti­ge In­for­ma­ti­o­nen zum Prü­fungs­rück­tritt oder -ab­bruch

Alle Informationen zum Prüfungsrücktritt, einen Vordruck zur Beantragung des Rücktritts sowie weitere Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten des zentralen Prüfungssekretariats (ZPS).

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