Rü­ck­mel­dung

Soll das Studium nach Ablauf des Semesters fortgesetzt werden, ist es erforderlich, dies in Form einer Rückmeldung zu erklären. Die Rückmeldung gilt als vorgenommen, wenn der Semesterbeitrag in voller Höhe fristgerecht auf dem Konto der Hochschule eingegangen sind.

 

Rückmeldung bei Studienabschluss?

Häufig werden zum Ende eines Semesters die letzten für den Studienabschluss erforderlichen Prüfungsleistungen abgelegt und/oder die Abschlussarbeit eingereicht. Bis zum Ablegen der Prüfungen bzw. Einreichen der Arbeit ist die Einschreibung erforderlich. Danach kann eine Exmatrikulation beim Studierendensekretariat beantragt werden. Bei nicht vorgenommener Rückmeldung für das Folgesemester wird mit Ablauf des Semesters die Exmatrikulation eingeleitet.

Für das Warten auf Ergebnisse, die oftmals erst im Folgesemester eingetragen und veröffentlicht werden können, sowie das Ausstellen und den Erhalt der Abschlussdokumente ist keine Einschreibung und somit keine Rückmeldung für das folgende Semester notwendig! Ob Sie sich „sicherheitshalber“ (für den Fall eines möglichen Nichtbestehens von Prüfungsleistungen) dennoch für das kommende Semester rückmelden, obliegt Ihrer alleinigen Entscheidung. Eine spätere Exmatrikulation kann in diesem Fall wiederum auf Ihren Antrag beim Studierendensekretariat vorgenommen werden; die Antragstellung ist jederzeit möglich. Ob bzw. welcher Betrag des von Ihnen geleisteten Semesterbeitrags dann erstattet werden kann, richtet sich nach dem Zeitpunkt Ihres Antrags.

In­for­ma­ti­o­nen zur Rü­ck­mel­dung vom Stu­die­ren­den­se­kre­ta­ri­at

Weitere Hinweise

Be­ur­lau­bung

Möchten Sie sich beurlauben lassen? Ein Urlaubssemester ist eine offizielle Unterbrechung des Studiums – ein passives Semester, in dem die Fachsemesteranzahl nicht ansteigt. Die Beurlaubung vom Studium kann auf Antrag gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird.

 

Praktikum

Möchten Sie ein Urlaubssemester beantragen, um ein Praktikum zu absolvieren, müssen dafür besondere Gründe vorliegen, die durch die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften bestätigt werden müssen. Die Bescheinigung erhalten Sie im Studienbüro. Dazu benötigen Sie

  • den ausgefüllten Antrag auf Beurlaubung
  • Ihren Studierendenausweis
  • den Praktikumsvertrag (inkl. Aufgabenbeschreibung) 

Ex­ma­tri­ku­la­ti­on

Durch die Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der Universität Paderborn. Es gibt unterschiedliche Gründe, sich aus einem Studiengang der Fakultät Wirtschaftswissenschaften zu exmatrikulieren:

  • Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung
  • Studium beendet, Prüfung jedoch noch nicht abgeschlossen
  • Beendigung des Studiums ohne Prüfung
  • Beendigung nach endgültig nicht bestandener Prüfung
  • Hochschulwechsel
  • Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
  • Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums
  • Studium nicht aufgenommen

Weitere Informationen (des Studierendensekretariats)

Beurlaubung

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Exmatrikulation

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Rückmeldung

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Stu­di­e­n­ab­schluss und Zeug­nis

Wenn die letzte Leistung des Studiums in PAUL verbucht wurde, ist das Studium abgeschlossen. Im Normalfall stellt Ihr Prüfungssekretariat Ihren Abschluss selbst fest, Ihre Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplements und Transcripts of Records) aus und versendet diese ca. 2-3 Wochen nach Feststellung per Post an die von Ihnen in PAUL hinterlegte Adresse. Sie werden zum Ende des angefangenen Semesters durch das Studierendensekretariat exmatrikuliert, wenn Sie dort keine frühere Exmatrikulation* beantragen.

Tag der Wirt­schafts­wis­sen­schaf­ten

Als Veranstaltung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und des Paderborner Hochschulkreis e. V. findet alljährlich im Herbst der Tag der Wirtschaftswissenschaften statt. Hierzu sind die Promovierten, Absolvent*innen der Fakultät sowie deren Angehörigen herzlichst eingeladen, um gemeinsam mit uns Ihren erflogreichen Abschluss zu feiern. 

Der nächste Tag der Wirtschaftswissenschaften ist voraussichtlich für den 16. November 2024 geplant. Anmeldungen werden ab Oktober möglich sein. Zudem werden alle Absolvent*innen die Möglichkeit haben, sich ins Jahrbuch einzutragen.