Studiengangwechsel

Studieren Sie bereits an der Universität Paderborn oder einer anderen Hochschule und möchten in einen (anderen) wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor- oder Masterstudiengang wechseln?

Für den Studiengangwechsel ist innerhalb der Bewerbungsphase für das gewünschte Semester eine Bewerbung über PAUL notwendig. Zu unterscheiden ist, ob der gewünschte Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist und ob Sie für das erste oder ein höheres Fachsemester einschreiben möchten. Grundsätzlich gilt der reguläre Ablauf der Bewerbung und Einschreibung an der Universität Paderborn.

Über­g­ang in den Mas­ter

Sie haben Ihr Bachelorstudium abgeschlossen und möchten sich für einen Master an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften einschreiben? Auch bei der Bewerbung für einen Masterstudiengang handelt es sich um einen Studiengangswechsel.

Übergang Bachelor-Master

Be­wer­bung für hö­he­re Fach­se­mes­ter

Wenn Sie in einem vorherigen Studiengang bereits Leistungen erbracht haben, die Sie sich für Ihren neuen Studiengang anrechnen lassen möchten, dann bewerben Sie sich für ein höheres Fachsemester.

 

Bachelor

Sie können sich in zulassungsfreie höhere Fachsemester einschreiben, wenn Sie die erforderlichen ECTS-Punkte erbracht haben. Bei zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern hingegen hängt die Zulassung nicht nur von den notwendigen ECTS-Punkten, sondern auch von den verfügbaren Plätzen im jeweiligen Semester ab. Für jedes Fachsemester werden Kapazitäten definiert.

 

Master

Die höheren Fachsemester in den Masterstudiengängen sind nicht zulassungsbeschränkt. Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechselwunsch in einen anderen Masterstudiengang immer geprüft werden muss, ob Ihr qualifizierender Bachelorabschluss die Zugangsvoraussetzungen des gewünschten Studiengangs erfüllt. anhand Ihres Bachelorabschlusses geprüft werden.

 

Bei einem Studiengangwechsel erfolgt eine vorläufige Einstufung in das erste (bzw. zweite) Fachsemester.

End­gül­ti­ge Ein­stu­fung ins Fach­se­mes­ter

Mit der Anerkennung von Leistungen aus einem vorherigen Studiengang erfolgt die endgültige Einstufung in das entsprechende Fachsemester im neuen Studiengang. Beachten Sie, dass die endgültige Einstufung aus Kapazitätsgründen nicht bereits im Bewerbungsprozess vorgenommen werden kann.

 

Nach dem Hochschulzukunftsgesetz NRW erfolgt die Einstufung in das Fachsemester nach folgender Formel:

Fachsemester im neuen Studiengang = Anzuerkennende ECTS x Regelstudienzeit / Gesamt-ECTS des Studiums

 

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Einstufungsempfehlung zum WiSe (SoSe) jeweils ausschließlich Einstufungen in das 1./3./5. (2./4./6.) Fachsemester entsprechend der dargestellten Richtwert-Tabelle möglich sind. 

Studienspezifische ECTS Fachsemester
0 - 14 1. Semester
ab 15 2. Semester
ab 45  3. Semester
ab 75 4. Semester
ab 105 5. Semester
ab 135  6. Semester

 

Auf Grundlage dieser Formel ist also ein Einstieg in das zweite Fachsemester ab 15 anerkennbaren ECTS möglich.

 

Nach dem Studiengangwechsel gilt die für den neuen Studiengang gültige Prüfungsordnung und es sind die restlichen Leistungspunkte zu erbringen. Informationen zum Semesterbeitrag aufgrund eines Wechsels erhalten Sie im Studierendensekretariat.

Weitere Informationen

Mehrere Personen an einem Besprechungstisch.

Einstufung in höhere Fachsemester

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Leistungsanrechnung

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Drei Personen besprechen sich.

Zentralen Studienberatung

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Kon­takt

Studienbüro Wirtschaftswissenschaften

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Warburger Str. 100
33098 Paderborn
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