Mit der Anerkennung von Leistungen aus einem vorherigen Studiengang erfolgt die endgültige Einstufung in das entsprechende Fachsemester im neuen Studiengang. Beachten Sie, dass die endgültige Einstufung aus Kapazitätsgründen nicht bereits im Bewerbungsprozess vorgenommen werden kann.
Nach dem Hochschulzukunftsgesetz NRW erfolgt die Einstufung in das Fachsemester nach folgender Formel:
Fachsemester im neuen Studiengang = Anzuerkennende ECTS x Regelstudienzeit / Gesamt-ECTS des Studiums
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Einstufungsempfehlung zum WiSe (SoSe) jeweils ausschließlich Einstufungen in das 1./3./5. (2./4./6.) Fachsemester entsprechend der dargestellten Richtwert-Tabelle möglich sind.
Bachelor
Anerkannte Leistungspunkte | Fachsemester |
bis 14 | 1. Semester |
15 bis 44 | 2. Semester |
45 bis 74 | 3. Semester |
75 bis 104 | 4. Semester |
105 bis 134 | 5. Semester |
ab 135 | 6. Semester |
Auf Grundlage dieser Formel ist also ein Einstieg in das zweite Fachsemester ab 15 anerkennbaren ECTS möglich.
Master
Anerkannte Leistungspunkte | Fachsemester |
bis 44 | 1. Semester |
45 bis 74 | 2. Semester |
75 bis 104 | 3. Semester |
ab 105 | 4. Semester |
Nach dem Studiengangwechsel gilt die für den neuen Studiengang gültige Prüfungsordnung und es sind die restlichen Leistungspunkte zu erbringen. Informationen zum Semesterbeitrag aufgrund eines Wechsels erhalten Sie im Studierendensekretariat.