Eras­mus+

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Welt­weit und Free­mo­ver

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For­men der An­er­ken­nung

Con­tai­­ner­­mo­­du­le "Spe­­zi­al­m­o­du­le"

Handelt es sich um einen Kurs, der zwar anerkannt werden kann, für den es aber keine direkte Entsprechung an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gibt, erfolgt die Anerkennung als dafür vorgesehene Containermodule („Spezialmodul“).

Fach­­mo­­du­le

Handelt es sich um einen Kurs, für den es an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften einen in Inhalt und Umfang entsprechendes Modul gibt, erfolgt die Anerkennung für dieses entsprechende Modul („Fachmodul“).

An­er­ken­nung nicht mög­lich

Nicht anerkannt werden Kurse, wenn der mit ihnen verbundene Kompetenzerwerb nicht den Anforderungen des Studiengangs entspricht oder dies nicht durch die Bereitstellung entsprechender Unterlagen nachgewiesen werden kann.

Schritt für Schritt zum Lear­ning Agree­ment - Eras­mus+

Das Learning Agreement A beinhaltet die (vorläufige) Kurswahl an der Partnerhochschule sowie die Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn. Das Dokument ist vor Beginn Ihrer Mobilität auszufüllen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen.

Bereitstellung der Unterlagen:

Die Bereitstellung aller zur Anerkennungsprüfung notwendigen Unterlagen obliegt dem Studierenden als Antragsteller. Können im Vorfeld keine aussagekräftigen Unterlagen bereitgestellt werden, bietet es sich an, diese während des Auslandsaufenthaltes vor Ort zusammen zu tragen und die Anerkennung nachträglich über das Learning Agreement B „During the Mobility“ vorzunehmen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass bei der späteren Anerkennung, also nach dem Auslandsaufenthalt, immer auch die nachträgliche Vorlage von Kursunterlagen (Gliederungen, Kursbeschreibungen, Mitschriften, …) verlangt werden kann.

Fertigstellung des Learning Agreements:

1. Kursauswahl

Suchen Sie im Modulhandbuch der ausländischen Universität passende Kurse, die Sie belegen möchten.

2. Zuordnung der Kurse

Ordnen Sie die Kurse entsprechend ihrer inhaltlichen Schwerpunkte jeweils einem Department der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu. Beachten Sie die Sonderregelung für IBS Sprachkurse. Diese benötigen ein separates "Learning Agreement IBS Sprachen".

3. Eintragen

Tragen Sie die Kurse und ihre Departmentzuordnung in das Beiblatt zum Learning Agreement ein.

4. Einreichen

Reichen Sie alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen im Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ein. Bitte senden Sie die folgenden Unterlagen in angemessener digitaler Form (PDF-Dateien/Scans als PDF-Datei, keine Fotos) an mobility(at)wiwi.uni-paderborn(dot)de. Bitte senden Sie alle Dateien als einzelne PDFs zu (bei den Syllabi, pro Kurs bitte Original und Übersetzung, falls notwendig, zusammen).*

5. Entscheidung

Auf Grundlage der geeigneten eingereichten Unterlagen wird die Entscheidung über die Anerkennung bescheinigt.

6. Digital Learning Agreement

Das Internationalisierungsbüro informiert Sie, sobald die Kursprüfung abgeschlossen ist und sendet Ihnen eine Übersicht mit Ihren Anerkennungszusagen sowie eine Ausfüllhilfe zur Erstellung des Digital Learning Agreements zu.

7. Mobility Online

Erstellen Sie das Digital Learning Agreement über Mobility Online (anhand der Ausfüllhilfe), unterschreiben dies und senden es ab.

8. Fertig

Das Learning Agreement wird auf Richtigkeit überprüft und Ihnen im Online Dashboard zur Verfügung gestellt

 
*Benennen Sie diese wie folgt:
*Dokumententitel*_Nachname (bei Syllabi anstatt Nachnamen falls vorhanden bitte Kursnummer). Dokumententitel wären z.B. Learning Agreement A, Beiblatt, Leistungsnachweis, …
Unvollständige sowie qualitativ unzureichende Dokumente können nicht akzeptiert werden und führen zu einer Verzögerung der Bearbeitung.

 

Konkret benötigen wir für das Learning Agreement:

  • Beiblatt zum Learning Agreement (Antrag Modulprüfung/Exceptional Changes)
  • (Ggf. Learning Agreement IBS Sprachen)
  • Leistungsnachweis vom Prüfungssekretariat (ein Screenshot ist nicht ausreichend)
  • Syllabi/Kursbeschreibungen aller von Ihnen gewählten Kurse im Ausland, aus denen neben den Kursinhalten auch die Anzahl an ECTS/der Workload hervorgeht. Es müssen die original Kursbeschreibungen der Partneruniversität zur Verfügung gestellt werden und, sofern die Unterrichtssprache von Englisch oder Deutsch abweicht, auch zusätzlich Übersetzungen ins Englische/Deutsche in einem Dokument mit dem Original. Alle Syllabi sollen als einzelne PDF-Dateien geschickt werden.

Das Learning Agreement B ist nur notwendig, wenn sich Kurse im Vergleich zum Learning Agreement A geändert haben und somit eine neue Anerkennung durch die Fakultät nötig ist. Das Learning Agreement B beinhaltet Änderungen der Kurswahl an der Partnerhochschule sowie die geänderte Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn. Das Dokument ist bis sieben Wochen nach Beginn der Mobilität (Vorlesungsbeginn) zu erstellen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen.

Fertigstellung des Learning Agreements:

1. Zuordnung der Kurse

Ordnen Sie die Kurse, die Sie neu wählen, entsprechend ihrer inhaltlichen Schwerpunkte jeweils einem Department der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu

2. Eintragen

Tragen Sie die Kurse und ihre Departmentzuordnung in das Beiblatt zum Learning Agreement ein. Auf dem Beiblatt sind nur die neu gewählten Kurse oder Kurse, die erneut geprüft werden sollen, einzutragen.

3. Einreichen

Senden Sie alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen dem Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu:

  • Beiblatt zum Learning Agreement (Antrag Modulprüfung/Exceptional Changes)

  • Syllabi/Kursbeschreibungen der neu zu prüfenden Kursen im Ausland, aus denen neben den Kursinhalten auch die Anzahl an ECTS/der Workload hervorgeht

4. Digital Learning Agreement

Das Internationalisierungsbüro informiert Sie, sobald die Kursprüfung abgeschlossen ist und sendet Ihnen eine Übersicht mit Ihren Anerkennungszusagen sowie eine Ausfüllhilfe zur Erstellung des Digital Learning Agreements zu.

5. Mobility Online

Erstellen Sie das Digital Learning Agreement anhand der Ausfüllhilfe, unterschreiben dies und senden es ab.

6. Fertig

Das Learning Agreement wird auf Richtigkeit überprüft und Ihnen im Online Dashboard zur Verfügung gestellt.

Das Learning Agreement "After the Mobility" beinhaltet eine Übersicht Ihrer an der Partnerhochschule erbrachten Prüfungsleistungen sowie deren Anerkennung an der Universität Paderborn.

Fertigstellung des Learning Agreements:

1. Eintragen 

Laden Sie den Anrechnungsvordruck herunter und tragen Sie die Daten ein. Füllen Sie den linken Teil der Tabelle aus, der rechte Teil wird von dem/der Anerkennenden eingetragen. Geben Sie immer genau an, in welchem Studienbereich Ihres PAUL Leistungskontos das jeweils anerkannte Modul verbucht werden soll. Dies können Sie im Feld „Anerkennung für das Modul“ vermerken, wenn genug Platz gelassen wird für die Einträge des/der Anerkennenden. Im Idealfall geben Sie die Bereiche links neben der Tabelle oder auf einem separaten Blatt an.

Hinweis zum Studiengang IBS: Im Falle einer Leistungsanerkennung der Sprachkurse muss der Anrechnungsvordruck vorab eigenständig bei den Sprachdozentinnen eingereicht werden, um die Unterschriften einzuholen.

2. UnterlagenBitte beachten Sie, dass bei der späteren Anerkennung, also nach dem Auslandsaufenthalt, immer auch die nachträgliche Vorlage von Kursunterlagen (Gliederungen, Kursbeschreibungen, Mitschriften, …) verlangt werden kann.
Dies gilt grundsätzlich für die Anrechnung im Department 2 (Taxation, Accounting and Finance) und Department 6 (Recht). Diese verlangen für die Anrechnung nach dem Auslandsaufenthalt eine Vorlage aller Kursunterlagen (Präsentationen, Übungen, Seminararbeiten etc.). Bitte senden Sie diese Unterlagen zusätzlich per E-Mail an das Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.
3. Eintragung in PAUL

Reichen Sie den ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Anrechnungsvordruck zusammen mit dem PDF Scan Ihres Learning Agreements, welches Sie vom Internationalisierungsbüro erhalten haben („Gesamtübersicht“, Dateiname: LA Out_...), sowie dem Transcript of Records der ausländischen Universität im Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ein. Zur Verifizierung Ihres ToRs wird die E-Mail, mit der Sie das Transcript of Records erhalten haben, oder ein Screenshot aus dem Online-Portal, aus dem Sie es herunterladen konnten, benötigt.

Die Unterlagen werden dann intern an das Prüfungssekretariat geschickt und in PAUL verbucht. Das Internationalisierungsbüro informiert Sie über die Weiterleitung der Unterlagen an das Prüfungssekretariat.

Konkret benötigen wir für den Antrag auf Anerkennung:

  • Anrechnungsvordruck
    • Studienbereiche für das PAUL Leistungskonto angeben
    • Unterschrift
    • Bei Anrechnung von IBS-Sprachkursen: vorab Unterschrift von Sprachdozentinnen einholen
  • Anrechnung im Department 2 (TAF) und 6 (Recht): alle Kursunterlagen
  • Learning Agreements Teil A und ggf. Teil B (Gesamtübersicht)
  • Transcript of Records
    • Verifizierung: E-Mail oder Screenshot aus Online-Portal

No­te­n­um­rech­nungs­ta­bel­len Welt­weit

Burkina Faso:

  • University of Ouagadougou

Kamerun: