Herzlich willkommen beim Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Unternehmensrecht!
Als Unternehmensrecht wird das Teilgebiet des Privatrechts bezeichnet, welches die rechtlichen Beziehungen der Unternehmen zum Gegenstand hat. Erfasst sind insbesondere das Gesellschaftsrecht, das Handelsrecht, das Wettbewerbsrecht und das Kapitalmarktrecht, aber auch die Bezüge zu weiteren Teilgebieten des wirtschaftsrelevanten Privatrechts wie etwa zum Bankrecht, zum Verbraucherschutzrecht oder zum allgemeinen bürgerlichen Recht.
In der Lehre vermitteln wir den Studierenden die rechtlichen Grundstrukturen der vorstehenden Rechtsgebiete und leisten in der Forschung einen Beitrag zur Fortentwicklung des Rechts, wobei wir juristische und ökonomische Forschungsmethoden miteinander verbinden. Das übergeordnete Ziel besteht dabei darin, einen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen zu leisten, denen sich Unternehmen in einer digitalisierten und international verflochtenen Wirtschaft gegenübersehen.