Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Masterstudiengang an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften interessieren. Aufgrund der Spezifika mancher Studiengänge oder einer Umorientierung zwischen Bachelor und Master ist ein reibungsloser Wechsel zwischen den Studiengängen nicht immer direkt möglich.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, fehlende Voraussetzungen nachzuholen, solange diese nicht mehr als 30 ECTS-Punkte umfassen. In diesen Fällen sprechen wir von einer Einschreibung unter Auflagen.

Einschreibung unter Auflagen bedeutet, dass Bewerber*innen eine Zulassung zum gewünschten Masterstudium erhalten, zugleich aber Auflagen festgehalten werden. Die Auflagen umfassen die fehlenden Studienanteile für eine direkte Zulassung zum Master. Studierende, die unter Auflagen eingeschrieben sind, können ganz regulär Mastermodule studieren. Parallel dazu können Sie die fehlenden Studienanteile aus dem Bachelor nachholen. Die Erfüllung der erteilten Auflagen muss dem Studienbüro gegenüber nachgewiesen werden.

Sie können also eigenständig entscheiden, wie Sie Masterstudium und Auflagenerfüllung miteinander kombinieren. Sollten im Masterstudium bereits 60 ECTS erworben sein, ist keine weitere Anmeldung zu Mastermodulen mehr möglich, solange die erteilten Auflagen nicht vollständig erbracht wurden.

Welche Module muss ich belegen?

Im Zulassungsbescheid, den Bewerber*innen erhalten, wird aufgeführt, in welchen Bereichen nicht ausreichend ECTS-Punkte vorhanden sind. Dies sind die Auflagen, die parallel zum Masterstudium zu erbringen sind. Auf Basis des Bescheids können Bewerber*innen selbstständig entscheiden, mit welchen Modulangeboten innerhalb der verschiedenen Bereiche sie die Auflagen erfüllen möchten. Die Namen der Bereiche sind analog zu den Bereichen des Modulkatalogs. Diese Auswahl kann sehr gerne mit dem Studienbüro abgesprochen werden, um falsche Modulwahlen zu vermeiden.

Kontakt

Studienbüro Wirtschaftswissenschaften

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Universität Paderborn
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33098 Paderborn
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