Prü­fungs­aus­schuss Wirt­schafts­wis­sen­schaf­ten

Der wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsauschuss ist für die Umsetzung und Einhaltung der geltenden Prüfungsordnung der insgesamt ca. 5.000 Studierenden der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zuständig. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern, zu denen zwei Studierende gehören, zusammen.

Sämtliche Anfragen an den Prüfungsausschuss werden gewissenhaft überprüft. Maßgeblich für die Entscheidungsfindung sind alle Regelungen der Prüfungsordnung. Bei Antragstellung sind alle für den Sachverhalt relevanten Informationen und Dokumente mit einzureichen. Zu einem späteren Zeitpunkt nachgereichte Dokumente können bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden.

Wir bitten Sie von Mehrfachanfragen während des Bearbeitungsprozesses abzusehen, da eine Rückmeldung aufgrund der Vielzahl von Anfragen aller Studierenden einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Anträge und E-Mails, die ein Mindestmaß an Höflichkeit und formaler Korrektheit vermissen lassen, werden nicht bearbeitet.

Für Studierende, die ihr Studium ab dem WS 18/19 beginnen gilt eine neue Prüfungsordnung! Diese und nähere Informationen finden Sie unter ­https://wiwi.uni-paderborn.de/studium/ansprechpartner/infos-zur-neuen-pruefungsordnung/ 

Bitte gehen Sie entsprechend Ihres Anliegens wie folgt vor:

An­ge­le­gen­hei­ten des Prü­fungs­aus­schus­ses

Der Antrag auf Anerkennung sollte spätestens bis zum Ende des ersten Semesters der Einschreibung im jeweiligen Studiengang gestellt werden, sofern die Leistungen vor der Einschreibung erbracht worden sind. Sofern die Leistungen nach der Einschreibung erbracht worden sind, ist der Antrag spätestens bis zum Ende des auf den jeweiligen Erwerb folgenden Semesters zu stellen. Diese Fristen gelten entsprechend für die Anerkennung sonstiger Kenntnisse und Qualifikationen.

Hochschulwechsel:
Näheres zur Leistungsanerkennung entnehmen Sie bitte dem Leitfaden der Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Auslandssemester:
Zur Anerkennung von Studienleistungen, die im Rahmen eines Auslandssemesters erbracht werden sollen, beachten Sie bitte das allgemeine Vorgehen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Für das Stellen von Anträgen beachten Sie bitte die unter Punkt 5 aufgeführten Informationen.

Ausführlich begründete Anträge (inkl. Erforderliche Dokumente) auf Umbuchungen von Prüfungsleistungen können an pruefungsausschuss@wiwi.upb.de gesendet werden.

Einzureichende Daten und Dokumente:

  • Name, Matrikelnummer, Studiengang
  • Modulname & -nummer der umzubuchenden Prüfungsleistung
  • Leistungsübersicht
  • Ausführliche Begründung

Die 20/30 Regel entfällt sowohl für die neue [Version: Ausgabe 19.18 vom 11. Juli 2018] als auch für die alte [Version: Ausgabe vom 27. September 2012 (AM.Uni.Pb. 42/12) zuletzt geändert durch Satzung vom 10. Juli 2018 (AM.Uni.PB. 15./18)] Prüfungsordnung.

Es gilt: Zu Prüfungen der Profilierungsphase kann nur zugelassen werden, wer alle Leistungspunkte der Assessmentphase erworben hat oder das vierte Fachsemester nicht überschreitet.

Es sind keine Ausnahmen bezüglich dieser Regelung möglich.

Grundsätzlich werden nach Ablauf der Revisionsphase aus Gleichbehandlungsgründen keine nachträglichen Zulassungen zu Modulen genehmigt. Ausnahmen können nur gewährt werden, wenn ärztlicherseits nachgewiesen wird, dass dem/der jeweiligen Studierenden eine Anmeldung nicht möglich war.

Eine Einstufungsempfehlung erfolgt erst im Rahmen Ihrer Bewerbung für ein höheres Fachsemester an der Universität Paderborn. Für eine Einstufungsempfehlung werden daher folgende Unterlagen benötigt:

  • Eine Kopie Ihrer unterschriebenen Bewerbungsunterlagen/ Antrag auf Zulassung für höhere Semester oder Ihre Paul-Bewerbernummer
  • Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen bereits erbrachten Leistungen
  • Die Modulbeschreibung der erbrachten Modulleistungen der jeweiligen Hochschule

Hierbei sei der unter dem nachfolgenden Link aufgeführte Ablauf zu beachten: https://wiwi.uni-paderborn.de/studienorganisation/studienorganisation/orga/leistungsanrechnung

Aufbau des Antrages:

  • Empfänger: pruefungsausschuss@wiwi.upb.de
  • Betreff: Antrag auf [Name des Titels von den Punkten 1-5]
  • Geben Sie grundsätzlich Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Matrikel- bzw. Bewerbernummer an.
  • Inhalt: Die relevanten Inhalte des Antrages sind aus den Punkten 1-5 zu entnehmen