Leistungsanerkennung Erasmus+

Auf diesen Seiten finden Sie allgemeine Informationen zur Erstellung Ihres (Online) Learning Agreements (OLA). Bitte beachten Sie diese fakultätsspezifischen Informationen, damit die Erstellung Ihres OLAs erfolgreich und ohne Probleme verlaufen kann.

Voraussetzungen für eine Anerkennungszusage

Sofern es sich um Kurse von Partneruniversitäten der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften oder Universitäten des Europäischen Hochschulraums handelt, ist die Anerkennung oft problemlos. Voraussetzung ist, dass die gewählten Kurse ihrem Studiengang und Studienabschnitt inhaltlich sinnvoll zugeordnet werden können.

Achtung: Gemäß §7(6) der Bachelor Prüfungsordnungen dürfen an der Universität Paderborn begonnene Module nicht im Ausland beendet werden. Das heißt sofern Sie bereits einen Prüfungsversuch in einem Modul unternommen haben, ist eine Anerkennung dieses Moduls aus dem Ausland nicht länger möglich.

Formen der Anerkennung

Handelt es sich um einen Kurs, der zwar anerkannt werden kann, für den es aber keine direkte Entsprechung an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gibt, erfolgt die Anerkennung als dafür vorgesehene Containermodule („Spezialmodul“).

Handelt es sich um einen Kurs, für den es an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften einen in Inhalt und Umfang entsprechendes Modul gibt, erfolgt die Anerkennung für dieses entsprechende Modul („Fachmodul“).

Nicht anerkannt werden Kurse, wenn der mit ihnen verbunden Kompetenzerwerb nicht den Anforderungen des Studiengangs entspricht oder dies nicht durch die Bereitstellung entsprechender Unterlagen nachgewiesen werden kann.

Bitte nutzen Sie ausschließlich die Learning Agreement-Formulare der Universität Paderborn, welche Ihnen, vom Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (Beiblatt) sowie im Erasmus+ Dashboard (Online Learning Agreement) zur Verfügung gestellt werden. Nur die offiziellen und aktuellen Formulare können akzeptiert werden.

Wichtig: Die an der Partnerhochschule geplanten Kurse müssen einen Umfang von mind. 24 ECTS pro Semester haben. Hierzu können auch fachfremde Kurse (Sprachkurse, landeskundliche Seminare etc.) zählen.

Nach der Mobilität müssen Sie mind. 15 erfolgreich bestandene ECTS pro Semester auf Ihrem ToR der Partnerhochschule nachweisen können. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie Ihr Erasmus+ Stipendium unter Umständen zurückzahlen.

Schritte zur Leistungsanerkennung

Das Learning Agreement A beinhaltet die (vorläufige) Kurswahl an der Partnerhochschule sowie die Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn. Das Dokument ist vor Beginn Ihrer Mobilität auszufüllen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen (siehe Fertigstellung des Learning Agreements).

Kurswahl an der Partnerhochschule

Ihre Kurswahl können Sie mit Hilfe des (Online-) Katalogs der Partnerhochschule treffen. Diesen, bzw. Informationen hierzu erhalten Sie von der Partnerhochschule.

Erfahrungsberichte von ehemaligen Studierenden finden Sie in Mobility Online (MO).

Fertigstellung des Learning Agreements (LA)

  1. Suchen Sie im Modulhandbuch der ausländischen Universität passende Kurse, die Sie belegen möchten.
     
  2. Ordnen Sie die Kurse entsprechend ihrer inhaltlichen Schwerpunkte jeweils einem Department der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu (siehe Übersicht). Beachten Sie die Sonderregelung für IBS Sprachkurse*.
     
  3. Tragen Sie die Kurse und ihre Departmentzuordnung in das Beiblatt zum Learning Agreement ein**.
     
  4. Reichen Sie alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen im Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ein. Bitte senden Sie die folgenden Unterlagen in angemessener digitaler Form (PDF-Dateien/Scans als PDF-Datei, keine Fotos) an mobility(at)wiwi.uni-paderborn(dot)de. Bitte senden Sie alle Dateien als einzelne PDFs zu (bei den Syllabi, pro Kurs bitte Original und Übersetzung, falls notwendig, zusammen).

    Benennen Sie diese wie folgt:

    *Dokumententitel*_Nachname (bei Syllabi anstatt Nachnamen falls vorhanden bitte Kursnummer). Dokumententitel wären z.B. Learning Agreement A, Beiblatt, Leistungsnachweis, …

    Unvollständige sowie qualitativ unzureichende Dokumente können nicht akzeptiert werden und führen zu einer Verzögerung der Bearbeitung.

    Konkret benötigen wir:
    • Beiblatt zum Learning Agreement (Antrag Modulprüfung/Exceptional Changes)
    • (Learning Agreement IBS Sprachen)*
    • Leistungsnachweis vom Prüfungssekretariat (ein Screenshot ist nicht ausreichend)
    • Syllabi/Kursbeschreibungen aller von Ihnen gewählten Kurse im Ausland, aus denen neben den Kursinhalten auch die Anzahl an ECTS/der Workload hervorgeht. Es müssen die original Kursbeschreibungen der Partneruniversität zur Verfügung gestellt werden und, sofern die Unterrichtssprache von Englisch oder Deutsch abweicht, auch zusätzlich Übersetzungen ins Englische/Deutsche.
       
  5. Auf Grundlage der geeigneten eingereichten Unterlagen wird die Entscheidung über die Anerkennung bescheinigt.
     
  6. Das Internationalisierungsbüro informiert Sie, sobald die Kursprüfung abgeschlossen ist und sendet Ihnen eine Übersicht mit Ihren Anerkennungszusagen sowie eine Ausfüllhilfe zur Erstellung des Online Learning Agreements zu.
     
  7. Erstellen Sie das Online Learning Agreement über das OLA Portal (anhand der Ausfüllhilfe), unterschreiben dies und senden es ab.
     
  8. Das Learning Agreement wird auf Richtigkeit überprüft und Ihnen im Online Dashboard zur Verfügung gestellt

Nur notwendig, wenn sich Kurse im Vergleich zum Learning Agreement A „Before the Mobility“ geändert haben und somit eine neue Anerkennung durch die Fakultät nötig ist. Das Learning Agreement B "During the mobility" beinhaltet Änderungen der Kurswahl an der Partnerhochschule sowie die geänderte Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn.

Das Dokument ist bis sieben Wochen nach Beginn der Mobilität (Vorlesungsbeginn) zu erstellen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen.  Der Prozess läuft in gleicher Weise ab, wie vor dem Auslandsaufenthalt: Der Prozess läuft in gleicher Weise ab, wie vor dem Auslandsaufenthalt:

Fertigstellung des Learning Agreements (LA)

  1. Ordnen Sie die Kurse, die Sie neu wählen, entsprechend ihrer inhaltlichen Schwerpunkte jeweils einem Department der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu (siehe Übersicht)
     
  2. Tragen Sie die Kurse und ihre Departmentzuordnung in das Beiblatt zum Learning Agreement ein**
     
  3. Senden Sie alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen dem Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (per Mail) zu:
    1. Beiblatt zum Learning Agreement (Antrag Modulprüfung/Exceptional Changes)
    2. Syllabi/Kursbeschreibungen aller von Ihnen gewählten Kurse im Ausland, aus denen neben den Kursinhalten auch die Anzahl an ECTS/der Workload hervorgeht
       
  4. Das Internationalisierungsbüro informiert Sie, sobald die Kursprüfung abgeschlossen ist und sendet Ihnen eine Übersicht mit Ihren Anerkennungszusagen sowie eine Ausfüllhilfe zur Erstellung des Online Learning Agreements zu.
     
  5. Erstellen Sie das Online Learning Agreement anhand der Ausfüllhilfe, unterschreiben dies und senden es ab.
     
  6. Das Learning Agreement wird auf Richtigkeit überprüft und Ihnen im Online Dashboard zur Verfügung gestellt

Das Learning Agreement "After the Mobility" beinhaltet eine Übersicht Ihrer an der Partnerhochschule erbrachten Prüfungsleistungen sowie deren Anerkennung an der Universität Paderborn.

Auch die Anerkennung von Leistungen läuft über das Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

  1. Laden Sie den Anrechnungsvordruck herunter und tragen Sie die Daten ein. Füllen Sie den linken Teil der Tabelle aus, der rechte Teil wird von dem/der Anerkennenden eingetragen. Geben Sie immer genau an, in welchem Studienbereich Ihres PAUL Leistungskontos das jeweils anerkannte Modul verbucht werden soll. Dies können Sie im Feld „Anerkennung für das Modul“ vermerken, wenn genug Platz gelassen wird für die Einträge des/der Anerkennenden. Im Idealfall geben Sie die Bereiche links neben der Tabelle oder auf einem separaten Blatt an.

    Hinweis zum Studiengang IBS: Im Falle einer Leistungsanerkennung der Sprachkurse muss der Anrechnungsvordruck vorab eigenständig bei den Sprachdozentinnen eingereicht werden, um die Unterschriften einzuholen.
     
  2. Bitte beachten Sie, dass bei der späteren Anerkennung, also nach dem Auslandsaufenthalt, immer auch die nachträgliche Vorlage von Kursunterlagen (Gliederungen, Kursbeschreibungen, Mitschriften, …) verlangt werden kann.

    Dies gilt grundsätzlich für die Anrechnung im Department 2 (Taxation, Accounting and Finance) und Department 6 (Recht). Diese verlangen für die Anrechnung grundsätzlich nach dem Auslandsaufenthalt eine Vorlage aller Kursunterlagen (Präsentationen, Übungen, Seminararbeiten etc.). Bitte senden Sie diese Unterlagen zusätzlich per E-Mail an das Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (mobility@wiwi.uni-paderborn.de).

    IBS Studierende werden für eine Modulanrechnung von den jeweiligen SprachdozentInnen persönlich aufgefordert Unterlagen vorzuzeigen.
     
  3. Reichen Sie den ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Anrechnungsvordruck zusammen mit dem pdf Scan Ihres Learning Agreements, welches Sie vom Internationalisierungsbüro erhalten haben („Gesamtübersicht“), sowie dem Transcript of Records der ausländischen Universität im Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ein. Zur Verifizierung wird die E-Mail, mit der Sie das Transcript of Records erhalten haben, oder ein Screenshot aus dem Online-Portal, aus dem Sie es herunterladen konnten, benötigt. Die Unterlagen werden dann intern an das Prüfungssekretariat geschickt und in PAUL verbucht.

Bereitstellung der Unterlagen

Die Bereitstellung aller zur Anerkennungsprüfung notwendigen Unterlagen obliegt dem Studierenden als Antragsteller. Können im Vorfeld keine aussagekräftigen Unterlagen bereitgestellt werden, bietet es sich an, diese während des Auslandsaufenthaltes vor Ort zusammen zu tragen und die Anerkennung nachträglich über das Learning Agreement B „During the Mobility“ vorzunehmen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass bei der späteren Anerkennung, also nach dem Auslandsaufenthalt, immer auch die nachträgliche Vorlage von Kursunterlagen (Gliederungen, Kursbeschreibungen, Mitschriften, …) verlangt werden kann.

Erläuterung der Sternchen

Für IBS Studierenden, die sich Sprachkurse anerkennen lassen wollen wird ein separates „Learning Agreement IBS Sprachen“ gefordert. Dieses ist im Vorfeld persönlich mit den zuständigen SprachdozentInnen abzuschließen. Reichen Sie das Formular dann gemeinsam mit Ihrem Learning Agreement im Internationalisierungsbüro ein.

Vermerken Sie neben besonderen Anerkennungswünschen im Kommentarfeld (z.B. Anerkennung für das Modul „International Business“ bei IBS Studierenden) auch die Teilnahme an speziellen Programmen (ASBE, DMP Tohoku, Transfer Program ISU).

Department 2 (Taxation, Accounting and Finance) und Department 6 (Recht) verlangen für die Anrechnung grundsätzlich nach dem Auslandsaufenthalt eine Vorlage aller Kursunterlagen (Präsentationen, Übungen, Seminararbeiten etc.). Bitte senden Sie diese Unterlagen zusätzlich per E-Mail an das Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (mobility@wiwi.uni-paderborn.de). IBS Studierende werden für eine Modulanrechnung von den jeweiligen SprachdozentInnen persönlich aufgefordert Unterlagen vorzuzeigen.

Für eine Anerkennung ist es notwendig, dass Sie das Original Transcript of Records oder eine verifizierte elektronische Kopie vorlegen. Hat Ihnen die Gasthochschule das offizielle Transcript of Records per Mail zugesandt, leiten Sie zu diesem Zweck bitte diese original E-Mail an das Internationalisierungsbüro weiter.

Kontakt

Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Raum Q0.319
mobility[at]wiwi[dot]uni-paderborn[dot]de

Sprechzeiten (Vorlesungszeit):

Dienstag & Mittwoch 10:30 - 11:30 Uhr