Asian Studies in Business and Economics (ASBE) – Ihr Tor zum asiatischen Wirtschaftsraum
Das Programm „Asian Studies in Business and Economics“ bietet Masterstudierenden der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Paderborn die Gelegenheit den ersten Schritt für eine internationale Karriere zu schaffen. Der asiatische Wirtschaftsraum hat in den letzten Jahren ein enormes Wachstum erfahren und wird auch für Europa immer interessanter. Das Programm ist in drei Pahsen aufgeteilt: die Vorbereitungsphase, das Auslandsstudium und die Nachbereitungsphase.
Die Inhalte der Phasen finden Sie hier.

* Sofern in Ihrem Studiengang eine vollständige Anrechnung der Auslandskurse (20 ECTS) im Bereich der BWL-/VWL-Module nicht möglich ist, können Zusatzleistungen im Umfang von mind. 10 Seiten für jeden anzurechnenden Container (ASBE III bzw. IV) erforderlich sein, um eine fachlich-inhaltliche Passung zu Ihrem Studiengangschwerpunkt herzustellen. Diese Regelung gilt nicht für den Bereich der Methodenmodule, der im Allgemeinen nicht als Anrechnungsbereich für Auslandsleistungen zur Verfügung steht.
Vorbereitungsphase:
ASBE 1 beinhaltet die Veranstaltungen der Vorbereitungsphase und wird grundsätzlich im Oberbereich VWL/Economics Ihres Studienverlaufsplans verbucht. Dementsprechend benötigen Sie 10 ECTS im Bereich VWL/Economics, die noch nicht belegt wurden.
Projektarbeit:
ASBE 2 beinhaltet die Projektarbeit. Diese wird entsprechend Ihres Forschungsthemas im passenden Oberbereich Ihres Studienverlaufsplans verbucht. Beispiel: Ihre betreuende Person ist Teil des Wirtschaftspädagogiks Department, dann wird das Containermodul mit 10 ECTS im Oberbereich Wirtschaftspädagogik verbucht.
Auslandsstudium:
ASBE 3 und ASBE 4 bestehen je nach Partneruniversität aus jeweils 1-2 Fachkursen mit einem gesamten Wert in Höhe von 20 ECTS (2x 10 ECTS). Die Anrechnung richtet sich nach den gewählten Kursen an der Partneruniversität.
Wichtige Hinweise
- Studierende an der Tohoku University müssen anstatt der Projektarbeit zwei Fachkurse mit jeweils 5 ECTS belegen. Dies ist auf eine Universitätsrichtlinie der Tohoku University zurückzuführen, die festlegt, dass Austauschstudierende Kurse im Wert von insgesamt 35 ECTS belegen müssen.
- Studierende im Management Master müssen das ASBE 1 Containermodul im Ergänzungsbereich statt im Economics-/VWL-Bereich einbringen.
- Ein Containermodul kann nicht auf zwei Oberbereiche Ihres Studienverlaufsplans aufgeteilt werden. Es müssen 10 ECTS in einem Oberbereich für ein Containermodul frei sein. Beispiel: Sie belegen im Ausland zwei Kurse aus dem Oberbereich BWL und haben nur noch 5 ECTS im Oberbereich Wahlmodul und 5 ECTS im Oberbereich BWL-/VWL-Modul frei. Dann ist eine Anrechnung nicht möglich. Sie benötigen entweder 10 freie ECTS im Oberbereich Wahlmodul oder BWL-/VWL-Modul.
- An der Tongji-Universität (Shanghai/China) besteht für Studierende im Master Wirtschaftspädagogik die Möglichkeit, im VET-track insbesondere wirtschaftspädagogische Leistungen innerhalb Ihres Studiums zu erbringen.
Bitte halten Sie bei möglichen Problemfällen hinsichtlich der Integration des Programms in ihren Studienverlaufsplan bereits im Bewerbungsverfahren Rücksprache mit dem ASBE-Team.
Partneruniversitäten
Unser Netzwerk ist groß und besteht aus fünf Universitäten in drei verschiedenen Ländern im asiatischen Raum.
FAQ
Ich studiere Wirtschaftsingenieurwesen, kann ich auch am ASBE Programm teilnehmen? | Nein, das ASBE-Programm ist leider Masterstudiengängen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften vorenthalten. |
Muss ich einen Sprachkurs belegen? | Ja, die vollständige und erfolgreiche Teilnahme an den bereits terminierten Sprachkursen des LSI in Bochum ist verpflichtend. Die vorgesehenen Termine können Sie oben im Bereich Sprachkurse einsehen oder direkt auf der Webseite des LSI. |
Kann ich die Lerninhalte auch eigenständig zu Hause erlernen und nur zur Prüfung zum Sprachzentrum nach Bochum kommen? | Nein, dies ist nicht möglich. Die Anwesenheit am Sprachkurs ist verpflichtend. |
Ich habe bereits Sprachkenntnisse in Koreanisch/Japanisch/Chinesisch, muss ich trotzdem an dem Sprachkurs teilnehmen? | Die Sprachkursteilnahme ist auch in diesem Fall verpflichtet; falls bereits Vorkenntnissen in der jeweiligen Zielsprache vorhanden sind, wenden Sie sich bitte an das ASBE-Team. |
Wie wird der Sprachkurs finanziert? | Die Kursteilnahme sowie die Unterkunft am LSI in Bochum wird durch die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften finanziert – die Prüfungsgebühren tragen die Teilnehmenden selbst. |
Wie viele ECTS muss ich für das ASBE Programm freihalten? | Insgesamt sind 40 notenrelevante ECTS für die zu absolvierenden Module des ASBE-Programms im Studienverlaufsplan freizuhalten. Diese setzen sich aus vier 10 ETCS-Modulen ASBE I bis IV („Container-Modulen“) zusammen. Mit Blick auf die Anrechnung der Leistungen wird erwartet, dass die Auslandsleistungen im Rahmen der Module ASBE II bis IV – soweit möglich – fachlich zu Ihrem belegten Masterstudiengang passen – dies ist bei der Themenwahl Ihrer Projektarbeit (ASBE II) sowie der Kurswahl an der Zieluniversität (ASBE III und IV) zu berücksichtigen. Es ist zu beachten, dass der Bereich der Methodenmodule nicht als Anrechnungsbereich für Auslandsleistungen zur Verfügung steht. |
Leider habe ich nur noch 30 notenrelevante ECTS in meinem Studienverlaufsplan offen, kann ich ein ASBE-Modul als Zusatzmodul im Leistungskonto verbuchen? | Nein, diese Variante ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Es müssen 40 ECTS im notenrelevanten Bereich freigehalten werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Bereich der Methodenmodule nicht als Anrechnungsbereich für Auslandsleistungen zur Verfügung steht (s. o.). |
Gibt es für alle Partneruniversitäten Stipendien? | Die aktuellen stipendiengeföderten Kooperationen finden Sie in der obigen Tabelle. Bitte beachten Sie, dass sich besondere Situationen wie die Corona-Krise auf die Verfügbarkeit von Stipendien auswirken können. Etwaige Anpassungen der Finanzierung von Stipendien werden durch den Stipendiengeber beschlossen und können durch das ASBE-Team nicht beeinflusst werden. |
Kann ich neben dem ASBE Stipendium andere Stipendien –also ein Zweitstipendium-erhalten? | Die Förderrichtlinien verbieten einige Zweitstipendien. Aber auch in anderen Fällen ist es in der Regel nicht sinnvoll, weitere Stipendien zu beanspruchen, da diese zumeist in voller Höhe angerechnet werden bzw. das ASBE-Stipendium entsprechend gekürzt wird. Die etwaige Inanspruchnahme eines Zweitstipendiums muss uns gegenüber zwingend angezeigt werden. |
Kann ich neben dem ASBE Stipendium eine BAföG-Förderung erhalten? | Ja, das ist möglich. Jedoch wird auch diese in voller Höhe angerechnet bzw. das ASBE-Stipendium entsprechend gekürzt, sodass sich eine zusätzliche Förderung im Allgemeinen nicht empfiehlt und in erster Linie zusätzlichen administrativen Aufwand bedeutet. Die etwaige Inanspruchnahme einer BAföG-Förderung muss uns gegenüber zwingend angezeigt werden (s. o.). |
Wo finde ich den Modulkatalog der Partneruniversität? | Beispiele für vergangene Kurse können Sie oberhalb finden. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich das Kursangebot von Zeit zu Zeit ändern kann. |
Gibt es eine ECTS-Umrechnungsübersicht, damit ich weiß, wieviel ECTS für einen Kurs im Ausland anerkannt werden? | Notenumrechnungstabellen sind hier zu finden. |