Leistungsanerkennung

Wer im Ausland studieren möchte muss im Vorfeld ein Learning Agreement mit der Fakultät abschließen. Nur so können im Ausland erbrachte Leistungen später auch in der Heimatuniversität anerkannt werden. Auf diesen Seiten finden Sie allgemeine Informationen zur Erstellung Ihres (Digital) Learning Agreements (DLA). Bitte beachten Sie diese fakultätsspezifischen Informationen, damit die Erstellung Ihres DLAs erfolgreich und ohne Probleme verlaufen kann.

Eras­mus+

Verbringen Sie Ihren Auslandsaufenthalt an einer unserer Erasmus+ Partnerhochschulen? Dann finden Sie alles wichtige zur Leistungsanerkennung hier.

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Welt­weit und Free­mo­ver

Verbringen Sie Ihren Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule außerhalb Europas oder haben Sie sich für einen Auslandsaufenthalt außerhalb unseres Kooperationsnetzwerks entschieden? Dann finden Sie alle Informationen zur Leistungsanerkennung hier.

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For­men der An­er­ken­nung

Con­tai­­ner­­mo­­du­le "Spe­­zi­al­m­o­du­le"

Handelt es sich um einen Kurs, der zwar anerkannt werden kann, für den es aber keine direkte Entsprechung an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gibt, erfolgt die Anerkennung als dafür vorgesehene Containermodule („Spezialmodul“).

Fach­­mo­­du­le

Handelt es sich um einen Kurs, für den es an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften einen in Inhalt und Umfang entsprechendes Modul gibt, erfolgt die Anerkennung für dieses entsprechende Modul („Fachmodul“).

kei­­ne An­er­ken­­nung

Nicht anerkannt werden Kurse, wenn der mit ihnen verbundene Kompetenzerwerb nicht den Anforderungen des Studiengangs entspricht oder dies nicht durch die Bereitstellung entsprechender Unterlagen nachgewiesen werden kann.

Leis­tungs­an­er­ken­nung Eras­mus+

Sofern es sich um Kurse von Partneruniversitäten der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften oder Universitäten des Europäischen Hochschulraums handelt, ist die Anerkennung oft problemlos. Voraussetzung ist, dass die gewählten Kurse Ihrem Studiengang und Studienabschnitt inhaltlich sinnvoll zugeordnet werden können.

Achtung: Gemäß §7(6) der Bachelor Prüfungsordnungen dürfen an der Universität Paderborn begonnene Module nicht im Ausland beendet werden. Das heißt sofern Sie bereits einen Prüfungsversuch in einem Modul unternommen haben, ist eine Anerkennung dieses Moduls aus dem Ausland nicht länger möglich.

Bitte nutzen Sie ausschließlich die Learning Agreement-Formulare der Universität Paderborn, welche Ihnen, vom Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (Beiblatt) sowie im Erasmus+ Dashboard (Digital Learning Agreement) zur Verfügung gestellt werden. Nur die offiziellen und aktuellen Formulare können akzeptiert werden.

Wichtig: Die an der Partnerhochschule geplanten Kurse müssen einen Umfang von mind. 25 ECTS pro Semester haben. Hierzu können auch fachfremde Kurse (Sprachkurse, landeskundliche Seminare etc.) zählen.
Nach der Mobilität müssen Sie mind. 15 erfolgreich bestandene ECTS pro Semester auf Ihrem ToR der Partnerhochschule nachweisen können. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie Ihr Erasmus+ Stipendium unter Umständen zurückzahlen.

Schritt für Schritt zum Lear­ning Agree­ment

Das Learning Agreement A beinhaltet die (vorläufige) Kurswahl an der Partnerhochschule sowie die Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn. Das Dokument ist vor Beginn Ihrer Mobilität auszufüllen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen.

Bereitstellung der Unterlagen:

Die Bereitstellung aller zur Anerkennungsprüfung notwendigen Unterlagen obliegt dem Studierenden als Antragsteller. Können im Vorfeld keine aussagekräftigen Unterlagen bereitgestellt werden, bietet es sich an, diese während des Auslandsaufenthaltes vor Ort zusammen zu tragen und die Anerkennung nachträglich über das Learning Agreement B „During the Mobility“ vorzunehmen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass bei der späteren Anerkennung, also nach dem Auslandsaufenthalt, immer auch die nachträgliche Vorlage von Kursunterlagen (Gliederungen, Kursbeschreibungen, Mitschriften, …) verlangt werden kann.

Fertigstellung des Learning Agreements:

1. Kursauswahl

Suchen Sie im Modulhandbuch der ausländischen Universität passende Kurse, die Sie belegen möchten.

2. Zuordnung der Kurse

Ordnen Sie die Kurse entsprechend ihrer inhaltlichen Schwerpunkte jeweils einem Department der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu. Beachten Sie die Sonderregelung für IBS Sprachkurse. Diese benötigen ein separates "Learning Agreement IBS Sprachen".

3. Eintragen

Tragen Sie die Kurse und ihre Departmentzuordnung in das Beiblatt zum Learning Agreement ein.

4. Einreichen

Reichen Sie alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen im Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ein. Bitte senden Sie die folgenden Unterlagen in angemessener digitaler Form (PDF-Dateien/Scans als PDF-Datei, keine Fotos) an mobility(at)wiwi.uni-paderborn(dot)de. Bitte senden Sie alle Dateien als einzelne PDFs zu (bei den Syllabi, pro Kurs bitte Original und Übersetzung, falls notwendig, zusammen).*

5. Entscheidung

Auf Grundlage der geeigneten eingereichten Unterlagen wird die Entscheidung über die Anerkennung bescheinigt.

6. Digital Learning Agreement

Das Internationalisierungsbüro informiert Sie, sobald die Kursprüfung abgeschlossen ist und sendet Ihnen eine Übersicht mit Ihren Anerkennungszusagen sowie eine Ausfüllhilfe zur Erstellung des Digital Learning Agreements zu.

7. Mobility Online

Erstellen Sie das Digital Learning Agreement über Mobility Online (anhand der Ausfüllhilfe), unterschreiben dies und senden es ab.

8. Fertig

Das Learning Agreement wird auf Richtigkeit überprüft und Ihnen im Online Dashboard zur Verfügung gestellt

 
*Benennen Sie diese wie folgt:
*Dokumententitel*_Nachname (bei Syllabi anstatt Nachnamen falls vorhanden bitte Kursnummer). Dokumententitel wären z.B. Learning Agreement A, Beiblatt, Leistungsnachweis, …
Unvollständige sowie qualitativ unzureichende Dokumente können nicht akzeptiert werden und führen zu einer Verzögerung der Bearbeitung.

 

Konkret benötigen wir für das Learning Agreement:

  • Beiblatt zum Learning Agreement (Antrag Modulprüfung/Exceptional Changes)
  • (Ggf. Learning Agreement IBS Sprachen)
  • Leistungsnachweis vom Prüfungssekretariat (ein Screenshot ist nicht ausreichend)
  • Syllabi/Kursbeschreibungen aller von Ihnen gewählten Kurse im Ausland, aus denen neben den Kursinhalten auch die Anzahl an ECTS/der Workload hervorgeht. Es müssen die original Kursbeschreibungen der Partneruniversität zur Verfügung gestellt werden und, sofern die Unterrichtssprache von Englisch oder Deutsch abweicht, auch zusätzlich Übersetzungen ins Englische/Deutsche in einem Dokument mit dem Original. Alle Syllabi sollen als einzelne PDF-Dateien geschickt werden.

Das Learning Agreement B ist nur notwendig, wenn sich Kurse im Vergleich zum Learning Agreement A geändert haben und somit eine neue Anerkennung durch die Fakultät nötig ist. Das Learning Agreement B beinhaltet Änderungen der Kurswahl an der Partnerhochschule sowie die geänderte Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn. Das Dokument ist bis sieben Wochen nach Beginn der Mobilität (Vorlesungsbeginn) zu erstellen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen.

Fertigstellung des Learning Agreements:

1. Zuordnung der Kurse

Ordnen Sie die Kurse, die Sie neu wählen, entsprechend ihrer inhaltlichen Schwerpunkte jeweils einem Department der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu

2. Eintragen

Tragen Sie die Kurse und ihre Departmentzuordnung in das Beiblatt zum Learning Agreement ein. Auf dem Beiblatt sind nur die neu gewählten Kurse oder Kurse, die erneut geprüft werden sollen, einzutragen.

3. Einreichen

Senden Sie alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen dem Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu:

  • Beiblatt zum Learning Agreement (Antrag Modulprüfung/Exceptional Changes)

  • Syllabi/Kursbeschreibungen der neu zu prüfenden Kursen im Ausland, aus denen neben den Kursinhalten auch die Anzahl an ECTS/der Workload hervorgeht

4. Digital Learning Agreement

Das Internationalisierungsbüro informiert Sie, sobald die Kursprüfung abgeschlossen ist und sendet Ihnen eine Übersicht mit Ihren Anerkennungszusagen sowie eine Ausfüllhilfe zur Erstellung des Digital Learning Agreements zu.

5. Mobility Online

Erstellen Sie das Digital Learning Agreement anhand der Ausfüllhilfe, unterschreiben dies und senden es ab.

6. Fertig

Das Learning Agreement wird auf Richtigkeit überprüft und Ihnen im Online Dashboard zur Verfügung gestellt.

Das Learning Agreement "After the Mobility" beinhaltet eine Übersicht Ihrer an der Partnerhochschule erbrachten Prüfungsleistungen sowie deren Anerkennung an der Universität Paderborn.

Fertigstellung des Learning Agreements:

1. Eintragen 

Laden Sie den Anrechnungsvordruck herunter und tragen Sie die Daten ein. Füllen Sie den linken Teil der Tabelle aus, der rechte Teil wird von dem/der Anerkennenden eingetragen. Geben Sie immer genau an, in welchem Studienbereich Ihres PAUL Leistungskontos das jeweils anerkannte Modul verbucht werden soll. Dies können Sie im Feld „Anerkennung für das Modul“ vermerken, wenn genug Platz gelassen wird für die Einträge des/der Anerkennenden. Im Idealfall geben Sie die Bereiche links neben der Tabelle oder auf einem separaten Blatt an.

Hinweis zum Studiengang IBS: Im Falle einer Leistungsanerkennung der Sprachkurse muss der Anrechnungsvordruck vorab eigenständig bei den Sprachdozentinnen eingereicht werden, um die Unterschriften einzuholen.

2. Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass bei der späteren Anerkennung, also nach dem Auslandsaufenthalt, immer auch die nachträgliche Vorlage von Kursunterlagen (Gliederungen, Kursbeschreibungen, Mitschriften, …) verlangt werden kann.
Dies gilt grundsätzlich für die Anrechnung im Department 2 (Taxation, Accounting and Finance) und Department 6 (Recht). Diese verlangen für die Anrechnung nach dem Auslandsaufenthalt eine Vorlage aller Kursunterlagen (Präsentationen, Übungen, Seminararbeiten etc.). Bitte senden Sie diese Unterlagen zusätzlich per E-Mail an das Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

3. Eintragung in PAUL

Reichen Sie den ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Anrechnungsvordruck zusammen mit dem PDF Scan Ihres Learning Agreements, welches Sie vom Internationalisierungsbüro erhalten haben („Gesamtübersicht“, Dateiname: LA Out_...), sowie dem Transcript of Records der ausländischen Universität im Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ein. Zur Verifizierung Ihres ToRs wird die E-Mail, mit der Sie das Transcript of Records erhalten haben, oder ein Screenshot aus dem Online-Portal, aus dem Sie es herunterladen konnten, benötigt.

Die Unterlagen werden dann intern an das Prüfungssekretariat geschickt und in PAUL verbucht. Das Internationalisierungsbüro informiert Sie über die Weiterleitung der Unterlagen an das Prüfungssekretariat.

Leis­tungs­an­er­ken­nung Welt­weit und Free­mo­ver

Sofern es sich um Kurse von Partneruniversitäten der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften oder Universitäten des Europäischen Hochschulraums handelt, ist die Anerkennung oft problemlos. Voraussetzung ist, dass die gewählten Kurse Ihrem Studiengang und Studienabschnitt inhaltlich sinnvoll zugeordnet werden können.

Achtung: Gemäß §7(6) der Bachelor Prüfungsordnungen dürfen an der Universität Paderborn begonnene Module nicht im Ausland beendet werden. Das heißt sofern Sie bereits einen Prüfungsversuch in einem Modul unternommen haben, ist eine Anerkennung dieses Moduls aus dem Ausland nicht länger möglich.

Bitte nutzen Sie ausschließlich die Learning Agreement-Formulare der Universität Paderborn, welche Ihnen vom Internationalisierungsbüro Wirtschaftswissenschaften (Beiblatt) zur Verfügung gestellt werden. Nur die offiziellen und aktuellen Formulare können akzeptiert werden.

Schritt für Schritt zum Lear­ning Agree­ment

Das Learning Agreement A beinhaltet die (vorläufige) Kurswahl an der Partnerhochschule sowie die Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn. Das Dokument ist vor Beginn Ihrer Mobilität auszufüllen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen.

Bereitstellung der Unterlagen:

Die Bereitstellung aller zur Anerkennungsprüfung notwendigen Unterlagen obliegt dem Studierenden als Antragsteller. Können im Vorfeld keine aussagekräftigen Unterlagen bereitgestellt werden, bietet es sich an, diese während des Auslandsaufenthaltes vor Ort zusammen zu tragen und die Anerkennung nachträglich über das Learning Agreement B „During the Mobility“ vorzunehmen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass bei der späteren Anerkennung, also nach dem Auslandsaufenthalt, immer auch die nachträgliche Vorlage von Kursunterlagen (Gliederungen, Kursbeschreibungen, Mitschriften, …) verlangt werden kann.

Fertigstellung des Learning Agreements:

1. Kursauswahl

Suchen Sie im Modulhandbuch der ausländischen Universität passende Kurse, die Sie belegen möchten.

2. Zuordnung der Kurse

Ordnen Sie die Kurse entsprechend ihrer inhaltlichen Schwerpunkte jeweils einem Department der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu. Beachten Sie die Sonderregelung für IBS Sprachkurse. Diese benötigen ein separates "Learning Agreement IBS Sprachen".

3. Eintragen

Tragen Sie die Kurse und ihre Departmentzuordnung in das Beiblatt zum Learning Agreement ein.

4. Ausfüllen Füllen Sie das für Ihr Mobilitätsprogramm passende Learning Agreement aus. Wichtig: Bitte tragen Sie im Learning Agreement nur die im Ausland gewählten Kurse ein. Die Zuordnung („Recognition at the Sending Institution) wird von der Fakultät vorgenommen.

5. Einreichen

Reichen Sie alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen im Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ein. Bitte senden Sie die folgenden Unterlagen in angemessener digitaler Form (PDF-Dateien/Scans als PDF-Datei, keine Fotos) an mobility(at)wiwi.uni-paderborn(dot)de. Bitte senden Sie alle Dateien als einzelne PDFs zu (bei den Syllabi, pro Kurs bitte Original und Übersetzung, falls notwendig, zusammen).*

6. Entscheidung

Auf Grundlage der geeigneten eingereichten Unterlagen wird die Entscheidung über die Anerkennung bescheinigt.

7. Fertig

Das Internationalisierungsbüro informiert Sie, sobald das Learning Agreement abschließend unterzeichnet worden ist und sendet Ihnen das Dokument per E-Mail zurück.

 
*Benennen Sie diese wie folgt:
*Dokumententitel*_Nachname (bei Syllabi anstatt Nachnamen falls vorhanden bitte Kursnummer). Dokumententitel wären z.B. Learning Agreement A, Beiblatt, Leistungsnachweis, …
Unvollständige sowie qualitativ unzureichende Dokumente können nicht akzeptiert werden und führen zu einer Verzögerung der Bearbeitung.

Konkret benötigen wir für das Learning Agreement:

  • Beiblatt zum Learning Agreement (Antrag Modulprüfung/Exceptional Changes
  • Learning Agreement
  • (Learning Agreement IBS Sprachen)
  • Leistungsnachweis vom Prüfungssekretariat (ein Screenshot ist nicht ausreichend)
  • Syllabi/Kursbeschreibungen aller von Ihnen gewählten Kurse im Ausland, aus denen neben den Kursinhalten auch die Anzahl an ECTS/der Workload hervorgeht. Es müssen die original Kursbeschreibungen der Partneruniversität zur Verfügung gestellt werden und, sofern die Unterrichtssprache von Englisch oder Deutsch abweicht, auch zusätzlich Übersetzungen ins Englische/Deutsche in einem Dokument mit dem Original. Schicken Sie alle Syllabi als einzelne PDF Dokumente.
  • Studierende, die als Free-Mover ins Ausland gehen, müssen auch Unterlagen zur Universität einreichen. Stellen Sie diese Informationen in einem gebündelten Dokument zusammen und belegen Sie Informationen mit offiziellen Quellenangaben (Links zu offiziellen Universitätswebseiten). Mindestens enthalten sein sollten:
    • Allgemeine Informationen über die Universität (Universität/Fachhochschule, staatlich/privat ...),
    • Informationen zur ausgewählten Fakultät, zum Studienprogramm und den zuständigen Dozenten, Berechnung des Leistungsumfangs (inkl. Workload in Stunden) und Notenumrechnung

Das Learning Agreement B ist nur notwendig, wenn sich Kurse im Vergleich zum Learning Agreement A geändert haben und somit eine neue Anerkennung durch die Fakultät nötig ist. Das Learning Agreement B beinhaltet Änderungen der Kurswahl an der Partnerhochschule sowie die geänderte Anerkennung dieser Kurse an der Universität Paderborn. Das Dokument ist bis sieben Wochen nach Beginn der Mobilität (Vorlesungsbeginn) zu erstellen und von allen Beteiligten unterschreiben zu lassen.

Fertigstellung des Learning Agreements:

1. Zuordnung der Kurse

Ordnen Sie die Kurse, die Sie neu wählen, entsprechend ihrer inhaltlichen Schwerpunkte jeweils einem Department der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu

2. Eintragen

Tragen Sie die Kurse und ihre Departmentzuordnung in das Beiblatt zum Learning Agreement ein. Auf dem Beiblatt sind nur die neu gewählten Kurse oder Kurse, die erneut geprüft werden sollen, einzutragen.

3. Ausfüllen

Füllen Sie im Learning Agreement den Bereich der Moduländerungen einschließlich abgewählter Kurse im („Exceptional changes“) aus.

4. Einreichen

Senden Sie alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen dem Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu:

  • Beiblatt zum Learning Agreement (Antrag Modulprüfung/Exceptional Changes)
  • Learning Agreement (inkl. "Exceptional changes")
  • Syllabi/Kursbeschreibungen der neu zu prüfenden Kursen im Ausland, aus denen neben den Kursinhalten auch die Anzahl an ECTS/der Workload hervorgeht

     

5. Fertig

Das Internationalisierungsbüro informiert Sie, sobald das Learning Agreement abschließend unterzeichnet worden ist.

Das Learning Agreement "After the Mobility" beinhaltet eine Übersicht Ihrer an der Partnerhochschule erbrachten Prüfungsleistungen sowie deren Anerkennung an der Universität Paderborn.

Fertigstellung des Learning Agreements:

1. Eintragen 

Laden Sie den Anrechnungsvordruck herunter und tragen Sie die Daten ein. Füllen Sie den linken Teil der Tabelle aus, der rechte Teil wird von dem/der Anerkennenden eingetragen. Geben Sie immer genau an, in welchem Studienbereich Ihres PAUL Leistungskontos das jeweils anerkannte Modul verbucht werden soll. Dies können Sie im Feld „Anerkennung für das Modul“ vermerken, wenn genug Platz gelassen wird für die Einträge des/der Anerkennenden. Im Idealfall geben Sie die Bereiche links neben der Tabelle oder auf einem separaten Blatt an.

Hinweis zum Studiengang IBS: Im Falle einer Leistungsanerkennung der Sprachkurse muss der Anrechnungsvordruck vorab eigenständig bei den Sprachdozentinnen eingereicht werden, um die Unterschriften einzuholen.

2. Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass bei der späteren Anerkennung, also nach dem Auslandsaufenthalt, immer auch die nachträgliche Vorlage von Kursunterlagen (Gliederungen, Kursbeschreibungen, Mitschriften, …) verlangt werden kann.
Dies gilt grundsätzlich für die Anrechnung im Department 2 (Taxation, Accounting and Finance) und Department 6 (Recht). Diese verlangen für die Anrechnung nach dem Auslandsaufenthalt eine Vorlage aller Kursunterlagen (Präsentationen, Übungen, Seminararbeiten etc.). Bitte senden Sie diese Unterlagen zusätzlich per E-Mail an das Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

3. Eintragung in PAUL

Reichen Sie den ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Anrechnungsvordruck zusammen mit dem PDF Scan Ihres Learning Agreements, welches Sie vom Internationalisierungsbüro erhalten haben („Gesamtübersicht“, Dateiname: LA Out_...), sowie dem Transcript of Records der ausländischen Universität im Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ein. Zur Verifizierung Ihres ToRs wird die E-Mail, mit der Sie das Transcript of Records erhalten haben, oder ein Screenshot aus dem Online-Portal, aus dem Sie es herunterladen konnten, benötigt.

Die Unterlagen werden dann intern an das Prüfungssekretariat geschickt und in PAUL verbucht. Das Internationalisierungsbüro informiert Sie über die Weiterleitung der Unterlagen an das Prüfungssekretariat.

Kon­takt

Internationalisierungszentrum Wirtschaftswissenschaften

Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

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