Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang International Economics and Management (M. Sc.) lassen sich in die Kategorien "formal" und "inhaltlich" unterteilen. Sollten Sie die formalen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, können Sie ggf. von der Notenkompensationsregelung Gebrauch machen. Des Weiteren sind Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache nachzuweisen.

Die formale Zugangsvoraussetzung umfasst

  • einen erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs Wirtschaftswissenschaften oder International Business Studies an der Universität Paderborn oder
  • einen erfolgreichen Abschluss eines gleichwertigen oder vergleichbaren forschungsorientierten Studiengangs der Wirtschaftswissenschaften oder eines einschlägigen Studiengangs.
    Dieses Studium muss entweder
  • mindestens mit der Note 2,5 abgeschlossen worden sein (je nach Studienverlauf im Bachelor auch mit einer Note von 2,5 bis 3,0), oder
  • die Bewerberin oder der Bewerber muss zu den ersten 35 von Hundert aller Prüfungsabsolventen, die die Prüfung abgeschlossen haben, gehören. Dabei sind entweder alle entsprechenden Prüfungen des Abschlusssemesters sowie des vorhergehenden Semester oder alle entsprechenden Prüfungen der beiden vorhergehenden Semester zugrunde zu legen.
    Seit dem Wintersemester 2015 ist der Zugang mit einer Abschlussnote von 2,5 bis 3,0 auch für Studierende möglich, die nicht zu den ersten 35 % der Prüfungsabsolventen ihres Bachelor-Jahrgangs gehören.
    Diese Studierenden benötigen für den Zugang zum Master International Economics and Management eine Notenkompensation. Je nach Note sind für die Kompensation 5 oder 10 ETCS in den Bereichen Quantitative Methoden / Economics notwendig. Alternativ kann eine Abschlussarbeit mit Themenschwerpunkt Quantitative Methoden/Economics genutzt werden. Eine schematische Übersicht zur Notenkompensationsregel finden Sie hier.
    Dieser Bereich umfasst für Studierende der Universität Paderborn die Module:
  •  Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler I + II
  •  alle Module mit den Modulnummern ‚M.184.14__‘, ‚M.184.24__‘ und ‚M.184.34__‘

Zusätzlich zu der formalen Prüfung findet eine inhaltlich Prüfung statt. Entscheidender Bestandteil des Prüfungsgegenstandes ist dabei häufig der Umfang der methodischen Vorkenntnisse (z. B. quantitative Methoden, Mathe, Statistik). Insgesamt müssen Sie Kenntnisse in folgenden Bereiche

M. Sc. International Economics and Management

Mind. ECTS-Punkte

Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre

80 ECTS

- davon Volkswirtschaftslehre

20 ECTS

Quantitative Methoden einschl. Wirtschaftsinformatik

40 ECTS

- davon Mathematik

10 ECTS

- davon Statistik

10 ECTS

Bachelorarbeit

10 ECTS

Die Überprüfung der Gleichwertigkeit erfolgt im Verlauf des Bewerbungsverfahrens.

Um zum Masterstudium International Economics and Management zugelassen zu werden, müssen fundierte englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch Zeugnisse oder Dokumente über

  • erfolgreich abgeschlossenen Schulunterricht, an einer deutschen Einrichtung, in Englisch frühestens ab der Klasse 5 von mindestens 5 Jahren Dauer oder
  • einen Bachelorabschluss im englischsprachigen Ausland oder in einem als englischsprachig akkreditierten, inländischen Studiengang oder
  • einen Sprachtest mindestens auf dem Niveau TOEFL 87 (internet-based) oder 
  • gleichwertige Kenntnisse (z. B. Business English Certificate (BEC): BEC Vantage – Level B2, IELTS 6.5 oder Cambridge First Certificate Note A).
    Zusätzlich werden Deutschkenntnisse benötigt. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau von mindestens A2 GER (Europäischer Referenzrahmen) nachweisen. Als Nachweise werden anerkannt:
  • Zertifikate des Goethe-Instituts (mindestens Niveau von A2)
  • TestDaF (TDN 3, TDN 4, TDN 5)
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) (DSH 1, DSH 2, DSH 3)
  • ein computerbasierter Einstufungstest (C-Test Verfahren) nach der Einschreibung an der Universität Paderborn.
    Studierende, die nicht über die geforderten Deutschkenntnisse verfügen, müssen diese studienbegleitend vor Abschluss ihres Masterstudiums erwerben. Die geforderten Deutschkenntnisse können an der Universität Paderborn in Deutschkursen im Gesamtumfang von 240 Stunden Dauer erworben und im Rahmen des Studium Generale für das Wahlmodul „Elective-Module“ angerechnet werden. In diesem Fall müssen die Nachweise beim Studiengangsbeauftragten vorgelegt werden, der sie gesammelt an das Prüfungssekretariat weiterleitet.
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