Die Promotion
Sie ziehen ein Promotionsstudium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften in Betracht? Wir freuen uns! Aus dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen rund um das Promotionsstudium. Bewerber*innen finden genauere Informationen zum Promovieren in den Wirtschaftswissenschaften auf unserer Seite zur Promotion.
Schematischer Ablauf des Promotionsstudiums
Phasen des Promotionsstudiums
Prüfungen der Promotionsmodule
Im Promotionsstudium sind insgesamt 30 ECTS an Wahlpflicht- und Pflichtmodulen zu erbringen. Die Module haben in der Regel einen Umfang von 5 ECTS. Drei der sechs zu absolvierenden Module sind aus mindestens sechs Wahlpflichtmodulen zu wählen.
- Der Modulkatalog gibt in der Einstellung „Promotionsstudium Wirtschaftswissenschaften“ das Angebot in den unterschiedlichen Bereichen für das jeweils ausgewählte Semester wider. Hinter den aufgelisteten Modulen finden Sie mit einem Klick die ausführlichen Modulbeschreibungen.
- Neben dem Qualifizierungsangeboten der Fakultät, können auch entsprechende Leistungen anderer Universitäten oder Programme zur Doktorandenausbildung anerkannt werden. Die Anrechnung extern erbrachter Leistungen erfolgt in Abstimmung mit dem Promotionsausschuss. Mit ihren Förderprogrammen unterstützt die Fakultät zudem die Teilnahme an Sommerschulen und Konferenzreisen.
- Seminarreihen und regelmäßige Workshops zeigen zudem den hohen Stellenwert von forschungsorientriertem Austausch an unserer Fakultät.
Der Prüfungsausschuss ist für die Durchführung der Modulprüfungen zuständig. Die Promovierenden melden sich in einem vom Prüfungssekretariat festgesetzten Zeitraum zu den Modulprüfungen an. Das Promotionsstudium ist absolviert, wenn die Module des Promotionsstudiums bestanden sind.
Erstellung einer Dissertation
Als Promovierende müssen Sie über eine wissenschaftliche Abhandlung nachweisen, dass Sie imstande sind, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten. Dazu müssen Sie in Ihrer Dissertationsschrift unter bestimmten Vorgaben eigene Forschungsergebnisse darlegen. Die Dissertation kann kumulativ oder als Monografie angefertigt werden. Für kumulative Dissertationen erlässt der Promotionsausschuss Richtlinien.
Mündliche Verteidigung
Zuletzt folgt die mündliche verteidigung. In der Disputation wird durch die Promotionskommission festgestellt, ob die Doktorandin oder der Doktorand aufgrund besonderer wissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten in der Lage ist, die von ihr oder ihm in der Dissertation erarbeiteten Ergebnisse gegenüber Fragen und Einwänden zu begründen, weiter auszuführen und wissenschaftlich zu diskutieren. Im Anschluss an die Disputation entscheidet die Promotionskommission über das Bestehen der Disputation.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung
Formalitäten
Folgende Unterlagen müssen bei dem Promotionsausschussvorsitzenden bei Aufnahme des Promotionsstudiums eingereicht werden:
- Eine Kopie des Abschlusszeugnisses (eine Notenbestätigung reicht nicht aus). Bei einem Abschluss an einer externen Universität wird eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses benötigt. Tipp: Sie benötigen für die Einschreibung eine weitere (amtliche) Kopie des Abschlusszeugnisses. Daher gleich zwei Kopien anfertigen lassen!
- Die Betreuungsvereinbarung mit der Bestätigung, dass Sie betreut werden (siehe Dokumentenübersicht unten).
- Das Formular "Bescheinigung zur Aufnahme des Promotionsstudium" (im Original, siehe Dokumentenübersicht unten)
- Ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den wissenschaftlichen Bildungsgang
Eine Einschreibung im Service Center der Universität Paderborn ist erforderlich, um am Promotionsstudium der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften teilzunehmen.
Dazu benötigen Sie
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
- die Bescheinigung der Fakultät aus der hervorgeht, dass die Voraussetzungen zum Promotionsstudium erfüllt sind (Formular "Bescheinigung zur Aufnahme des Promotionsstudiums" (siehe Dokumentenübersicht unten))
Fragen bzgl. der Einschreibung können nicht von der/dem Promotionsausschussvorsitzenden beantwortet werden; wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an Herrn Daniel Langguth im Service Center (05251/60-5040) der Universität Paderborn.
Prinzipiell gilt: Sie können sich jederzeit in den Promotionsstudiengang der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften einschreiben.
Kumulative Promotionen können gemäß der Richtlinien zur Promotionsordnung an verschiedenen Stellen elektronisch veröffentlicht werden.
- Zum Nachweis der Veröffentlichung einzelner Arbeiten benutzen Sie bitte folgenden Laufzettel. Einen Nachweis der Veröffentlichung von Synopse und ggf. Schlussteil erhalten Sie von der Universitätsbibliothek.
- Für die Publikation im Sinne der Promotionsordnung können einzelne Arbeiten in die fakultätseigenen Diskussionspapierreihe eingestellt werden. Bitte beachten Sie die Regelungen in den Richtlinien zur Promotionsordnung. Zum Download hier eine kurze Anleitung (in Englisch) sowie die darin beschriebene Datei Distemplate.rdf.
Dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens sind beizufügen:
- fünf maschinenschriftlich angefertigte und gebundene Exemplare der Dissertation;
- Nachweis der Promotionsvoraussetzung gem. § 5 PromoO (Formular "Bescheinigung zur Aufnahme eines Promotionsstudiums");
- Nachweis über die bestandenen Promotionsmodule, den gehaltenen wissenschaftlichen Vortrag sowie ggf. erfüllte Auflagen im Sinne von §5;
- Lebenslauf mit einem Verzeichnis der bisherigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen;
- Erklärung über anderweitige Promotionsversuche;
- Vorschläge für die Mitglieder der Promotionskommission (Achtung: Zwei Departments sollen vertreten sein [siehe §8 Abs. 5 PromoO.])
- Selbständigkeitserklärung
- weitere Erklärungen gem. Promotionsordnung
- Bei Vorliegen einer kumulativen Dissertation: Dokumentation der Erfüllung der Anforderungen an eine kumulative Dissertation entsprechend der Richtlinien.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.
Übersicht über alle Dokumente
Dokument | Bemerkungen |
---|---|
Promotionsordnung | Promotionsordnung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften der Universität Paderborn (vom 28.04.2017) |
Richtlinien zur Promotionsordnung | |
Bescheinigung zur Aufnahme des Promotionsstudium | Einzureichen beim Vorsitz des Promotionsausschusses und später mit den Unterlagen zur Einschreibung. |
Betreuungsvereinbarung (deutsch) Supervision Agreement (english) | Einzureichen beim Vorsitz des Promotionsausschusses. |
Geänderte Anforderungen - Anzahl Printexemplare | |
Laufzettel Promotionsstudium | |
Laufzettel kumulative Dissertation | |
Anleitung | Anleitung zur Publikation von Arbeiten in die fakultätseigenen Diskussionspapierreihe |
neue PromO | Beispiele für das Anschreiben "Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens" (alte und neue PromO) |
Formular Transcript of Records | Bescheinigung über die erbrachten Prüfungsleistungen und weiteren Prüfungsleistungen |
Anlaufstellen
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!
Sie haben Fragen zur Promotion? Als Erstkontakt hilft Ihnen der Prodekan für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs weiter.
Prof. Dr. Wendelin Schnedler
Dekanat Wirtschaftswissenschaften
Warburger Str. 100
33098 Paderborn