In Heft 12/2026 der JuristenZeitung (JZ) ist ein Aufsatz von Prof. Dr. David Bartlitz, B.Sc., und Prof. Dr. Jochen Hoffmann unter dem Titel „Die Widerruflichkeit der Verbraucherbürgschaft – a never ending story“ erschienen.
Die Frage, ob Verbraucher*innen bei der Übernahme einer Bürgschaft unter den situativen Voraussetzungen eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags ein Widerrufsrecht zusteht, beschäftigt Rechtsprechung und Literatur seit nunmehr drei Jahrzehnten. Der Bundesgerichtshof hatte ein solches Widerrufsrecht mit Urteil vom 22.09.2020 noch abgelehnt. Durch die zum 01.01.2022 in Kraft getretene Neufassung des § 312 BGB stellt sich die Frage jedoch erneut – und unter veränderten dogmatischen Vorzeichen.
Der Beitrag zeigt, dass insbesondere der neu eingeführte § 312 Abs. 1a BGB den Anwendungsbereich des Verbrauchervertragsrechts wieder eröffnet. Primär bezweckte der Gesetzgeber mit der Regelung die Erfassung von Konstellationen des „Bezahlens mit Daten“. Nach der Untersuchung von Prof. Dr. Bartlitz und Prof. Dr. Hoffmann ist der bewusst weit gefasste Tatbestand jedoch nicht hierauf beschränkt, sondern erfasst auch Bürgschaften, bei denen der Bürge zur Identifikation und späteren Inanspruchnahme notwendigerweise personenbezogene Daten bereitstellt. Daraus folgt, dass bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB bestehen kann.
Der Aufsatz ordnet diese Entwicklung in die lange Diskussion um die Verbraucherbürgschaft ein und zeigt zugleich, dass die Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2020 durch die gesetzliche Neuregelung überholt ist. Der Volltext des Aufsatzes ist über den Verlag bzw. über institutionelle Zugänge abrufbar.