Lehre an der Professur für Wirtschaftsrecht, insbesondere Innovations- und Technologierecht
Die skizzierte fachliche Schwerpunktbildung findet sich auch im Lehrangebot der Professur wieder, so insb. zu den Modulen
- Recht des geistigen Eigentums (ab SoSe 2024, Bachelor, inhaltlich bisher „Innovationsrecht“[Master])
- Nachhaltigkeit im Privat- und Wirtschaftsrecht (SoSe, Bachelor),
- Recht der Digitalisierung und der Datenwirtschaft (WiSe, Master; vormals „Technologierecht“[Master]) sowie
- Rechtliche Regulierung von Künstlicher Intelligenz (ab SoSe 2024, Master).
Daneben verantwortet die Professur für die Bachelorstudiengänge Grundlagenangebote
- zum Wirtschaftsprivatrecht (Grundzüge des Wirtschaftsprivatrechts, WiSe),
- zum Arbeitsrecht (Grundzüge des Arbeitsrechts I und II, WiSe und SoSe)
- sowie ein interdisziplinär angelegtes Modul „Compliance im Unternehmensbereich“ (Master, SoSe)
Weitere juristische Lehrangebote mit insbesondere unternehmensrechtlichen Schwerpunkten (Handels-, Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht, ferner Europarecht) werden über den Lehrstuhl für deutsches und europäisches Unternehmensrecht des Dept. Wirtschaftsrecht gewährleistet. Eine ausführliche Darstellung des Lehrangebots des Dept. Wirtschaftsrechts finden Sie im auf den Internetseiten der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften abrufbaren Modulkatalog.
Lehrangebot
Modulnummer | Modulname | Semester | ECTS | Verantwortlicher |
---|---|---|---|---|
M.184.1601 | Grundzüge des Wirtschaftsprivatrecht | WiSe | 5 | Prof. Dr. Stefan Müller |
Modulnummer | Modulname | Semester | ETCS | Verantwortlicher |
---|---|---|---|---|
M.184.2606 | Grundzüge des Arbeitsrechts I | WiSe | 5 | Prof. Dr. Stefan Müller |
M.184.2607 | Grundzüge des Arbeitsrechts II | SoSe | 5 | Prof. Dr. Stefan Müller |
M.184.2610 | Grundzüge des Rechts des geistigen Eigentums | SoSe | 5 | Prof. Dr. Stefan Müller |
M.184.2620 | Nachhaltigkeit im Privat- und Wirtschaftsrecht | SoSe | 5 | Prof. Dr. Stefan Müller |
L.079.09704 | (nur für Fakultät EIM) Rechtliche Grundlagen für Computer Engineering | WiSe | 5 | Prof. Dr. Stefan Müller |
Modulnummer | Modulname | Semester | ETCS | Verantwortlicher |
---|---|---|---|---|
M.184.4613 | Compliance im Unternehmensbereich | SoSe | 5 | Prof. Dr. Stefan Müller |
M.184.4614 | WiSe | 5 | Prof. Dr. Stefan Müller | |
M.184.4616 | Rechtliche Regulierung von Künstlicher Intelligenz | SoSe | 5 | Prof. Dr. Stefan Müller |
Abschlussarbeiten
Die Online-Bewerbungsphase für Abschlussarbeiten für das Sommresemester 2025 über das zentrale Vergabeverfahren läuft vom 20. Januar (09:00 Uhr) bis 31. Januar 2025 (23:59 Uhr).
Die Themenfelder stammen u. a. aus den Bereichen Allgemeines Privatrecht, Arbeitsrecht, Gründungs- und IT-Recht, Technologierecht, Innovationsrecht, Compliance im Unternehmensbereich sowie "Demografie und Recht".
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Das Department Recht nimmt seit dem Wintersemester 2016/2017 an der fakultätsweit gesteuerten Verteilung von Themen für Abschlussarbeiten teil. Weitere Infos finden Sie hier.
Die Betreuung durch die Professur für Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Stefan Müller) setzt darüber hinaus zwingend den Besuch und die Beteiligung an einem Propädeutikum und Kolloquium voraus, das begleitend zur Vorbereitung und Bearbeitung einer Arbeit angeboten wird sowie die Beachtung der von der Professur für Wirtschaftsrecht in einem Leitfaden zusammengestellten Bedingungen für die Bearbeitung von Bachelor- bzw. Masterarbeiten.
Für Rückfragen stehen Herr Prof. Dr. S. Müller sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Für das anstehende Sommersemester 2025 finden Sie unter dem nachfolgenden Link ausgewählte Themenfelder zur Bearbeitung in Bachelor- und/oder Masterarbeiten.
Formelles zu den Abschlussarbeiten
Vorgaben vom Prüfungssekretariat zur elektronischen Abgabe von Abschlussarbeiten:
"Studierende haben
- ihre Arbeit im PDF/A-Format
- rechtzeitig (es zählt der Eingang der E-Mail im Prüfungssekretariat, nicht der Versandzeitpunkt!)
- von der Adresse Ihres Uni-Accounts
- in einer (= 1) E-Mail (alle Empfänger im „An“-Feld)
- an die Prüfenden (nicht anderweitige Personen des Lehrstuhls, also Betreuende oder Sekretariate) per deren Uni-E-Mail-Adressen
- und die zuständige Sachbearbeitung des Prüfungssekretariats
zu senden.
Der elektronische Versand ersetzt die Abgabe von Druckversionen (die Prüfenden können diese zusätzlich für sich erbitten, aber nicht fordern). Wer weiterhin Druckversionen einreichen möchte, kann dies ohne zusätzlich eine elektronische Version an das Prüfungssekretariat zu senden. (entweder – oder!)
Der (korrekte) Eingang der Arbeit wird vom Prüfungssekretariat grundsätzlich nicht per E-Mail, sondern in PAUL (unter „Meine Prüfungen“ unterhalb der Abschlussarbeit) dokumentiert. Dies natürlich nicht (wie auch bei Druckversionen nicht) rund um die Uhr, sondern schnellstmöglich während der normalen Dienstzeiten.
Alle diese Informationen sind für Studierenden und Lehrende einsehbar unter https://www.uni-paderborn.de/zv/3-2/sonstiges/abschlussarbeiten/elektronische-abgabe/informationen-elektronische-abgabe."