Just pu­blis­hed: Auf­satz von Prof. Dr. Bart­litz zur wett­be­werbs­recht­li­chen Qua­li­fi­ka­ti­on der Be­vor­zu­gung ei­ge­ner Dienst­leis­tun­gen

In Heft 30/2025 der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) ist ein Aufsatz von Prof. Dr. David Bartlitz unter dem Titel: „Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Bevorzugung eigener Dienstleistungen“ erschienen. 

In der Google-Shopping-Entscheidung vom 10.09.2024 hatte der Europäische Gerichtshof erstmals entschieden, dass eine Positivdiskriminierung des eigenen Preisvergleichsdiensts gegenüber konkurrierenden Preisvergleichsdiensten auf dem Markt der allgemeinen Online-Suchdienste einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung darstellt. Dürfte die Bedeutung dieser Entscheidung für die Ökonomie digitaler Plattformen geradezu evident sein, stellt sich aus rechtswissenschaftlicher Sicht die – im Verfahren weder durch das EuG noch den EuGH beantwortete – Frage, wie sich derartige Praktiken der Selbstbegünstigung ganz allgemein in das dogmatische System des (konventionellen) Kartellrechts und des (digitalen) Rechts nach dem Digital Markets Act einordnen lassen. Dabei kommt die Untersuchung von Prof. Dr. Bartlitz zu dem Ergebnis, dass entsprechende Praktiken eine eigenständige Fallgruppe des Art. 102 Abs. 1 AEUV und zugleich eine Pflichtverletzung nach Art. 6 Abs. 5 DMA begründen, wobei in künftigen Fällen beide Regelungsregime parallel nebeneinander anzuwenden sind. Unterschiede ergeben sich indes mit Blick auf die zivilrechtliche Sanktionierung. 

Der Volltext des Besprechungsaufsatzes ist über die Universitätsbibliothek kostenfrei abrufbar.