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Just pu­blis­hed: An­mer­kung von Prof. Dr. Bart­litz zur Goo­gle-Shop­ping-Ent­schei­dung des EuGH

In Heft 28/2025 der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) ist eine Anmerkung zur Google-Shopping-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus der Feder von Prof. Dr. David Bartlitz veröffentlicht. 

Google hatte in seiner allgemeinen Online-Suche die Suchergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdiensts „Google Shopping“ gegenüber den Suchergebnissen konkurrierender Preisvergleichsdienste (in Deutschland z.B. Idealo) visuell ansprechender – abgetrennt in Boxen und angereichert durch Produktfotos – und vorrangig platziert – als oben zuerst dargestellte Treffer – dargestellt. In der Folge wurde in größerem Umfang durch Internetnutzer generierter Datenverkehr, der von der allgemeinen Google-Online-Suche ausging, von den Preisvergleichsdiensten der Konkurrenz weg- und stattdessen dem Google-Preisvergleichsdienst Google Shopping zugeleitet. Der EuGH sah in dieser Bevorzugung eigener Dienstleistungen einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung iSd Art. 102 AEUV. Prof. Dr. Bartlitz zeichnet in dem neu erschienenen Besprechungsaufsatz die kartellrechtliche Begründung des EuGH nach. 

Der Volltext des Besprechungsaufsatzes ist über die Universitätsbibliothek kostenfrei abrufbar.