Forschungsprojekt „Enhanced Concept Maps“

Neues Forschungsprojekt „Enhanced Concept Maps“ zur Visualisierung juristischer Inhalte und Strukturen

Die Rechtsordnung in Deutschland repräsentiert ein System normativer Vorgaben und Wertungen. Gesetze stellen abstrakt-generelle Regelungen dar und die Merkmale einer Vorschrift stehen oftmals in bestimmten Zusammenhängen zu anderen. Dies erfordert von Lehrenden eine didaktisch sinnvolle Strukturierung und Aufbereitung des Lernstoffs. Dennoch ist die juristische Wissensvermittlung traditionell textlastig. Als textorientierte und durch eine uneindeutige Fachsprache gekennzeichnete Disziplin ist die Rechtswissenschaft nicht nur bilderscheu, Visualisierungen von juristischen Inhalten werden regelmäßig auch für unwissenschaftliche Ausdrucksmittel gehalten. Gerade diese Ablehnungshaltung gegenüber der Verwendung von multimedialen Inhalten stellt die heterogene Studierendenschaft vor große Herausforderungen und führt zu Lernhindernissen.

Durch die Entwicklung einer dreidimensionalen Landkarte als digitales Tool soll der textlastige Lernstoff nicht nur didaktisch reduziert werden, vielmehr kann die heterogene Studierendenschaft durch die Eröffnung einer mehrdimensionalen Perspektive gefördert und Lernen nachhaltiger gestaltet werden. Die digitale Landkarte wird auf einer Vielzahl von möglichen vernetzten Wegen aufgebaut. Dadurch bietet sie neben rein hierarchischen und konsekutiven verbundenen Strukturen auch weitere logische Verknüpfungen wie z. B. kausale Beziehungen im Sinne von Ursache und Wirkung bzw. Voraussetzung und Rechtsfolge. Lernende können durch die programmierte dreidimensionale Lernumgebung so zu einem gemeinsamen, rechtswissenschaftlich korrekten Verständnis über einen juristischen Sachverhalt kommen.

Rechtsnormen, Strukturen und Konzepte werden aus dem bereits vorhandenen und vielseitigen Studienmaterial des Assessmentmoduls „W1601 Grundzüge des Wirtschaftsprivatrechts“ herausgearbeitet und anschließend in das zu entwickelnde digitale Tool implementiert. Im Projekt- bzw. Spezialmodul „W2690 Methoden des Wirtschaftsprivatrechts“, welches im kommenden Wintersemester 2021/2022 angeboten wird, können Studierende der Profilierungsphase der Fakultät WiWi als „Kontrollgruppe“ an der Tool-Entwicklung partizipieren und den jeweiligen Prototypen in verschiedenen Entwicklungsphasen auf Funktions- und Benutzerfreundlichkeit testen. Darüber hinaus bietet das Projekt Potential für anknüpfende Abschlussarbeiten in verschiedenen Themenbereichen.

Da der Lernerfolg als wichtige Herausforderung der Qualitätsmanagement-Anstrengungen im Zentrum der Evaluation steht, ist in der anschließenden Phase das digitale Lerntool evaluationsökonomisch und forschungsmethodisch (Reliabilität und Validität) durch Testung und Nutzung im Modul „W1601 Grundzüge des Wirtschaftsprivatrechts“ zu begründen. Nach Fertigstellung im Jahr 2022 steht den Studierenden dann ein weiteres digitales Lerntool aus dem Hause der Universität Paderborn zur Verfügung.

Das Projekt wurde mit dem Förderpreis für Innovation und Qualität in der Lehre 2020 ausgezeichnet. Die Förderungsperiode begann im Mai 2021 und läuft zunächst bis Mai 2022. Das Projektteam besteht aus Prof. Dr. jur. Stefan Müller, Christopher Günther, Christopher Pietsch, Philipp Delker, Achal Ramanath Poonja und Sumit Shekhar.

Open Darkness - The Dark Side of Innovation

AiF-gefördertes Projekt der Industriellen Gemeinschaftsförderung zwischen

  • der Universität Potsdam (Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Electronic Governance),
  • der RWTH Aachen (Lehrstuhl für Technologie- und Innovationsmanagement) sowie
  • der Universität Paderborn (Professur für Wirtschaftsrecht)

(2015–2017)

Forschung

Die Schwerpunkte der Professur in Forschung und Lehre liegen in erster Linie im Innovationsrecht und im Technologierecht (Technikrecht), zwei auf Interdisziplinarität zwischen Ingenieur-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften angelegten,  in ständiger Entwicklung befindlichen Bereichen. Hier ist Herr Prof. Dr. Müller in der jüngeren Zeit als Mitautor eines grundlegenden Werkes zum Technikrecht (2012, Springer-Verlag) sowie als Mitautor des von J. Ensthaler und P. Wege herausgegebenen Werkes „Management geistigen Eigentums“ (2013, ebenfalls Springer-Verlag) zum Technologieverwertungsrecht in Erscheinung getreten.

Prof. Dr. Müller ist zudem Mitherausgeber der seit 2013 unter dem Dach des Deutschen Fachverlags erscheinenden Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht (InTeR), vgl. dazu auch die entsprechende Rubrik dieses Internetauftritts.

Das Innovationsrecht behandelt Themen der Innovationssteuerung durch Recht und im Recht, u. a. die Schutzwürdigkeit und Ausgestaltung des Schutzes von (technischen, schöpferisch-gestalterischen, unternehmensbezogenen, daneben aber auch sozialen) Innovationen, die Vermarktung von Innovationen im (Innovations-)Wettbewerb, die individuelle und kollektive Verantwortung für Innovationen sowie die gegenständlichen, infrastrukturbezogenen und humanzentrierten Vorbedingungen für die Entstehung von Innovationen. Im Technologie- und Technikrecht steht die Steuerung von Technologien bzw. von Technik anhand rechtlicher Instrumente im Vordergrund: Im Vordergrund stehen dabei neben Rechtsfragen einzelner Technologiesparten das technik- bzw. technologiebezogene Unternehmensrecht. Übergeordnete Fragestellungen des Innovations- und Technologierechts, die im Fokus der künftigen Forschungsaktivitäten der Professur liegen werden, sind zum einen die Herausbildung eines verbrauchergerechten und zugleich unternehmensverträglichen Technologierechts und zum anderen die Herausforderungen des demografischen Wandels für das Privatrecht und das Wirtschaftsrecht.

Neben dem Innovations- und Technikrecht widmet sich die Professur an der Universität Paderborn – den Schwerpunkten  der Universität selbst sowie der dortigen Fakultät für Wirtschaftswissenschaften entsprechend – ferner dem Recht der Unternehmensgründung (insb. mit Bezug zu IT-nahen Unternehmen und Tätigkeiten).

2016 erschien darüber hinaus das Buch "Privatrecht für den Bachelor", an dem Herr Prof. Dr. Müller als Mitautor beteiligt war.