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Dr. Ste­fan Glas­­ma­cher hält zwei Gast­vor­­­trä­ge im Rah­­men der Ver­­an­­sta­l­tung "Recht­­li­che Grun­d­la­­gen der Start-up-Un­­ter­­neh­­men"

11.06.2025

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Im Rahmen der Veranstaltung “Rechtliche Grundlagen der Start-up-Unternehmen” von Prof. Dr. David Bartlitz hält Dr. Stefan Glasmacher (https://www.seitzpartner.de/team/stefan-glasmacher/) je einen Gastvortrag zu dem Thema: “Die Finanzierung von Start-up-Unternehmen”:

  1. am 11.06.2025, 14-16 Uhr in B1 und
  2. am 12.06.2025, 14-16 Uhr in Q 1.101.

Zur Person:

Dr. Stefan Glasmacher berät in den Bereichen M&A, Venture Capital und Start-ups, Private Equity sowie im allgemeinen Gesellschaftsrecht. Seine Expertise erstreckt sich insbesondere auf nationale und grenzüberschreitende Unternehmensübernahmen, Finanzierungsrunden und die Gestaltung von Kreditverträgen. Durch seine frühere Tätigkeit als Schiedsrichter für den DFB zählt auch das Sportrecht zu seinen fachlichen Schwerpunkten.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit engagiert sich Stefan Glasmacher in der juristischen Ausbildung – unter anderem als Dozent an der RWTH Aachen und der Universität zu Köln – und publiziert regelmäßig zu Themen des Gesellschafts- und Außenwirtschaftsrechts. Für seine Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet, unter anderem von Handelsblatt und Best Lawyers.

Bevor er zu Seitz wechselte, war er als Rechtsanwalt in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei mit Stationen in Düsseldorf, Frankfurt am Main und Chicago tätig. Sein rechtswissenschaftliches Studium und seine Promotion absolvierte er an der Universität Bonn – jeweils gefördert durch ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes. Während seines Referendariats sammelte er internationale Erfahrungen, unter anderem in Köln, Lima (Peru) und Washington, D.C. (USA).

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