Wichtige Regeln

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie bei der Modulan- und abmeldung berücksichtigen sollten. Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen aufmerksam durch. Bei fachlichen Fragen können Sie sich jederzeit per E-Mail an das Studienbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften wenden.

Modulanmeldung

Generelle Vorgehensweise

 

Melden Sie sich innerhalb einer laufenden Anmeldephase unter Berücksichtigung der 45-ECTS-Grenze zu allen Modulen in PAUL an, die Sie im kommenden Semester absolvieren möchten. Für eine Anmeldung ist eine vollständige Rückmeldung notwendig. Informationen zur Rückmeldung erhalten Sie beim Studierendensekretariat. Die Anmeldung folgender Komponenten ist dabei sicherzustellen:

  1. Modulanmeldung (M.184.XXXX/ M.IBS.XXXX)
  2. Lehrveranstaltungsanmeldung (Kursanmeldung über K.184.XXXXX/K.IBS.XXXXX)
  3. Prüfungsanmeldung (erfolgt implizit bei M.184./M.IBS.-Modulen)

Als Faustregel gilt: Melden Sie sich immer für alle Kurse an, die Sie innerhalb eines Moduls sehen können.

 

Bei Studiengängen, die eine Schwerpunktwahl erfordern:

Sollten keine Module in einem Bereich erscheinen, müssen Sie ggf. vorher eine Schwerpunkt-/Nebenfachwahl durchführen. Den Menüpunkt finden Sie in PAUL unter Studium > Semesterverwaltung > Schwerpunkt-/Nebenfachwahl.

Kein "First Come, First Served"-Prinzip

 

An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gibt es bei der Modulanmeldung im Allgemeinen kein "First Come, First Served"-Prinzip. Der Erfolg Ihrer Zulassung ist unabhängig vom Zeitpunkt Ihrer Anmeldung für teilnahmebegrenzte Module.

Ausnahme im B.Sc. und M.Sc. International Business Studies: Hiervon ausgenommen sind die Kleingruppen in den IBS-Sprachkursen (K.IBS.XXXXX), in denen die Plätze nach dem "First Come, First Served"-Prinzip vergeben werden.

45-ECTS-Begrenzung

 

An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gilt eine Begrenzung auf 45 ECTS-Punkte pro Semester. Die Grenze wird jeweils nach der ersten Anmeldephase und nach der Revisionsphase aktiv, sodass Sie innerhalb der laufenden Anmeldephasen mehr ECTS-Punkte anmelden können. Achten Sie bitte selbst darauf, dass Sie zum Ende jeder Anmeldephase nicht mehr als 45 ECTS-Punkte angemeldet haben, da sonst Ihre zuletzt angemeldeten Module automatisch gelöscht werden.

Bei der 45-ECTS-Grenze werden Modulanmeldungen bzw. die Anmeldungen zu den sogenannten Wiederholer-Kursen ("erneute Modul- und Prüfungsanmeldung") berücksichtigt. Um das ECTS-Volumen zu reduzieren, müssen Sie sich daher von den Modulen (M.184.XXXX) oder Wiederholer-Kursen (K.184.XXXX9) abmelden. Eine Abmeldung von den Veranstaltungen oder der Prüfung allein reicht NICHT aus.

Einmal entfernte Module können nicht wiederhergestellt werden. Die ECTS-Punkte für eine angemeldete oder anzumeldende Abschlussarbeit fallen nicht unter die Grenze. 

Möchten Sie mehr als 45 ECTS in einem Semester belegen, haben Sie die Möglichkeit, vor Ende der ersten Anmeldephase einen an den Prüfungsausschuss gerichteten formlosen Antrag (inkl. ausführlicher Begründung + Notenspiegel + zu belegende Module) per E-Mail an das Studienbüro (studium@wiwi.upb.de) zu senden.

Die PAUL-Formblätter sind an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften nicht ausreichend und werden nicht akzeptiert.

Anmeldung im gewünschten Bereich der Prüfungsordnung

 

Die Anmeldemaske in PAUL gibt die Struktur der Prüfungsordnung und des Modulkatalogs wieder. Bei der Anmeldung von Modulen müssen Sie in Ihrem eigenen Interesse sicherstellen, dass Sie das jeweilige Modul im gewünschten Bereich Ihrer Prüfungsordnung (z.B. BWL-Modul, Methoden-Modul, Wahlmodul) anmelden, insbesondere dann, wenn das Modul mehreren Bereichen zugeordnet werden kann.

Beachten Sie, dass Sie bis zur Eintragung der Note in einem Modul dessen Zuordnung in den Bereich Ihrer Prüfungsordnung nicht mehr nachvollziehen können. Eine nachträgliche Ummeldung der Leistung durch das Prüfungssekretariat ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.

Zugriff auf PANDA-Kurse

 

Haben Sie sich in PAUL korrekt für Ihre Module und die zugehörigen Lehrveranstaltungen angemeldet, erhalten Sie automatisch Zugriff auf die entsprechenden PANDA-Kurse. Der Zugriff auf PANDA ist wichtig, da das Lehrmaterial sowie schriftliche Abgaben i. d. R. über PANDA organisieren werden. Wenn Sie wegen einer versäumten Modul- und Veranstaltungsanmeldung eine Prüfungsleistung nicht (vollständig) erbringen können, liegt die Verantwortung bei Ihnen.

Wie erhalten Sie Zugriff auf Ihre PANDA-Kurse?

 

Die Lehrstühle können wählen, wie die Anmeldung zu den PANDA-Kursen abläuft.

 

  1. Option: Übertrag aus PAUL (Regelfall): Alle, die sich für die Veranstaltungen in PAUL angemeldet haben, werden automatisch in den PANDA-Kurs übernommen. Nach der Anmeldung in PAUL dauert die Übertragung etwa 24 Stunden.
     
  2. Option: Selbsteinschreibung: Sie suchen in PANDA anhand der Kursnummer oder des Kurstitels Ihren Kurs im Kursangebot. Entweder ist eine Direkteinschreibung möglich oder Sie werden nach einem Passwort gefragt. Sollten Sie das Passwort nicht kennen, erfragen Sie es bitte beim Lehrstuhl.
     
  3. Option: Manuelle Einschreibung über den Lehrstuhl: Der Lehrstuhl nutzt die Teilnahmelisten, um alle Teilnehmenden manuell zum Kurs hinzufügen.

 

Wenn Sie also keinen Zugriff auf einen PANDA-Kurs haben, überprüfen Sie bitte zuerst, ob Sie sich insbesondere zu den Lehrveranstaltungen innerhalb des betroffenen Moduls angemeldet haben. Sollten Sie nach 24 Stunden keinen Zugriff haben, prüfen Sie bitte die oben genannten weiteren Möglichkeiten und erkundigen sich anderenfalls beim Lehrstuhl, der das Modul anbietet.

Erstmalige Modulteilnahme

 

Mit der erstmaligen Modulanmeldung sind Sie gleichzeitig für die Prüfung angemeldet (siehe Meine Prüfungen in PAUL). Sie müssen sich also für Prüfungen in Modulen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften nicht gesondert anmelden.

Wiederholte Modulteilnahme

 

Wenn Sie sich bereits in der Vergangenheit für ein Modul angemeldet haben und dieses erneut belegen wollen, weil Sie in einem früheren Semester eine fristgerechte oder krankheitsbedingte Abmeldung von der Prüfung vorgenommen oder das Modul nicht bestanden haben, müssen Sie sich für den sogenannten Wiederholerkurs („Erneute Modul- und Prüfungsanmeldung“) in PAUL anmelden. In diesem Fall erscheint innerhalb des betroffenen Moduls in PAUL neben den Lehrveranstaltungen ein weiterer Kurs "K.184.XXXX9 Erneute Modul- und Prüfungsanmeldung zu M.184.XXXX", zu dem Sie sich anmelden müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum Wiederholerkurs rechtlich der Prüfungsanmeldung entspricht, diese technisch aber erst schrittweise nach dem Ende der Revisionsphase umgesetzt wird. Erst dann wird Ihre über die „erneute Modul- und Prüfungsanmeldung“ getätigte Prüfungsanmeldung in PAUL unter Meine Prüfungen angezeigt.

Zusätzlich müssen Sie sich für die einzelnen Lehrveranstaltungen des Moduls anmelden. Beachten Sie, dass es keinen gesonderten Button gibt, mit dem Sie sich noch einmal für das Modul anmelden. Insbesondere erscheint das betroffene Modul nicht unter Akzeptierte Modulanmeldungen (Semesterverwaltung > Status meiner Anmeldungen > Akzeptierte Modulanmeldungen), da Sie es bereits in der Vergangenheit angemeldet haben.

Sollten Sie ein Modul erneut belegen und die erneute Modul- und Prüfungsanmeldung nicht in PAUL tätigen können, melden Sie sich bitte vor Ende einer laufenden Anmeldephase beim Studienbüro (studium@wiwi.upb.de). Sollten Sie nach Ende der Anmeldephase nicht für den Wiederholerkurs angemeldet sein, sind Sie nicht für die Prüfung angemeldet und können das Modul nicht abschließen.

Anmeldung von Drittversuchen

 

Befinden Sie sich in einem Modul im Drittversuch, können Sie die Anmeldung von Lehrveranstaltungen und der Prüfung nicht selbstständig in PAUL durchführen. Die Anmeldung von Drittversuchen beantragen Sie schriftlich mit diesem Formular per E-Mail während der ersten Anmelde- oder der Revisionsphase in Ihrem Prüfungssekretariat.

Die Anmeldung Ihres Drittversuchs durch das Prüfungssekretariat erfolgt grundsätzlich erst ca. zwei Wochen nach Ablauf der Revisionsphase, sodass die Prüfung erst dann unter Meine Prüfungen in PAUL sichtbar ist.

Prüfungsanmeldungen kontrollieren

 

Kontrollieren Sie bitte in jedem Fall in PAUL unter Studium > Prüfungsverwaltung > Meine Prüfungen, ob Sie zu allen gewünschten Prüfungen angemeldet sind. Sollte dies nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem Studienbüro (studium@wiwi.upb.de) auf. 

Nachträgliche Modulanmeldung

 

Stellen Sie bitte sicher, dass Sie sämtliche Module und Prüfungen, die Sie im Semester absolvieren möchten, fristgerecht bis zum Ende der Revisionsphase anmelden. Dies gilt auch für die Prüfungsanmeldung über die "erneute Modul- und Prüfungsanmeldung". Wenden Sie sich bei Fragen zur Modul- oder Prüfungsanmeldung jederzeit per E-Mail an das Studienbüro (studium@wiwi.upb.de).

Eine nachträgliche Modul- oder Prüfungsanmeldung außerhalb der ersten Anmelde- bzw. Revisionsphase ist nicht möglich und ist nicht durch Ihre Prüfungsordnung gedeckt.

Die PAUL-Formblätter sind an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften nicht ausreichend und werden nicht akzeptiert.

Regeln

Sperrsemester (4-Semester-Regel)

 

In allen Bachelorstudiengängen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften greift die 4-Semester-Regel. Das bedeutet, dass Sie für die Belegung von Modulen der Profilierungsphase gesperrt sind, wenn Sie nach dem vierten Semester die Assessmentphase nicht abgeschlossen haben. Sobald Sie die Assessmentphase abgeschlossen haben, dürfen Sie wieder unbegrenzt, jedoch im Rahmen der 45-ECTS-Begrenzung, Module aus der Profilierungsphase wählen.

Teilnahmebegrenzte Module

 

An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gibt es teilnahmebegrenzte Module, für die nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmenden zugelassen werden kann. Teilnahmebegrenzte Module können nur in der ersten Anmeldephase angemeldet werden. Wenn ein Modul eine solche Teilnahmebegrenzung hat, finden Sie im Modulkatalog einen entsprechenden Hinweis. Darüber hinaus veröffentlicht das Studienbüro jedes Semester eine Liste auf der folgenden Seite. Beachten Sie, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.

Auf Grundlage der Anmeldezahlen aus der ersten Anmeldephase kann die Entscheidung getroffen werden, Module für weitere Anmeldungen in der Revisionsphase zu sperren. Umgekehrt ist es auch möglich, dass Module, die ursprünglich als begrenzt ausgewiesen wurden, in der Revisionsphase doch geöffnet werden.

Vor Beginn der Revisionsphase sind auf dieser Seite die Teilnahme- und Wartelisten für teilnahmebegrenzte Module zu finden. Außerdem ist aufgelistet, welche Module in der Revisionsphase in PAUL für weitere Anmeldungen gesperrt sein werden. Die Module werden dazu zu mehreren Gruppen gebündelt.

Während der Revisionsphase werden regelmäßig Updates zu den Teilnahme- und Wartelisten durchgeführt und auf der genannten Seite bzw. in einem News-Eintrag bekannt gegeben.

Anmeldung von Zusatzmodulen

 

Es besteht die Möglichkeit, Zusatzmodule aus dem Modulangebot der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu belegen. Diese Module können mit der erreichten Note auf dem Zeugnis ausgewiesen werden, gehen aber nicht in die Berechnung der Abschlussnote ein und zählen somit nicht zum Umfang der nötigen ECTS-Punkte für Ihren angestrebten Abschluss. Sie dürfen in Ihrem Studiengang Sie bis zu 20 ECTS im Zusatzbereich belegen.

Für die Anmeldung und Verbuchung von Zusatzmodulen gelten die folgenden Regelungen:

  • Sie können nur Zusatzmodule aus dem Bachelor-Angebot der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften wählen, wenn Sie das erste Studienjahr vollständig abgeschlossen haben.
  • Module mit Teilnahmebegrenzung können nicht als Zusatzmodule verbucht werden.
  • Die Anmeldung von Zusatzmodulen ist nur dann möglich, wenn sämtliche Bereiche Ihrer Prüfungsordnung, in denen die Module wählbar sind, bereits abgeschlossen sind. Zum Beispiel: Ein Methoden-Modul kann nur im Zusatzbereich verbucht werden, wenn der notenrelevante Methoden-Bereich, Wahlbereich, ggf. der VWL-Bereich etc. bereits ausgefüllt ist.
  • Nur Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften können ohne Sonderantrag Module als Zusatzmodule belegen.
  • Studierende des B.Sc. Sportökonomie können Zusatzmodule aus dem vollständigen Bachelor-Modulangebot der Wirtschaftswissenschaften wählen.

Wenn Sie ein Modul als Zusatzmodul belegen möchten, melden Sie sich bitte in PAUL selbstständig für das Modul an und senden Sie bis Ende der Revisionsphase eine E-Mail ans Studienbüro (studium@wiwi.upb.de), in der Sie um die Verbuchung des Moduls im Zusatzbereich bitten. Hängen Sie Ihrer E-Mail bitte einen aktuellen Screenshot Ihrer Leistungsübersicht an. Das Modul wird umgebucht, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. 

Vorziehen von Mastermodulen (20/20-Regel)

 

Die 20/20-Regel definiert das Vorziehen von Mastermodulen. Bachelor-Studierende, denen bis zu 20 ECTS zum Abschluss ihres Studiums fehlen, dürfen Mastermodule im Umfang von bis zu 20 ECTS vorziehen. Beachten Sie, dass mit dem Erwerb von Leistungen für ein Master-Studium keine entsprechende Studienplatzzusage einhergeht.

  1. Im B.Sc. International Business Studies und B.Sc. Wirtschaftswissenschaften müssen für das Vorziehen mindestens 160 abschlussrelevante ECTS erworben worden sein.
  2. Im B.Sc. Wirtschaftsinformatik müssen für das Vorziehen mindestens 158 abschlussrelevante ECTS erworben worden sein.
  3. Das Vorziehen von Mastermodulen ist nur in der Revisionsphase möglich. Teilnahmebegrenzte Module dürfen nicht vorgezogen werden.
  4. Die Zulassung gilt nur für ein Semester. Eine Wiederholung einer nichtbestandenen vorgezogenen Masterprüfung ist erst nach der Einschreibung in den entsprechenden Masterstudiengang möglich.
  5. Von der Regelung kann nur einmalig Gebrauch gemacht werden.
  6. Der erforderliche Antrag muss per E-Mail über das Studienbüro (studium@wiwi.upb.de) an den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss gerichtet werden. Bitte nennen Sie in Ihrer E-Mail die finale Auswahl an Mastermodulen (inkl. Modulnummern), die Sie vorziehen wollen, und fügen Sie einen aktuellen Screenshot Ihrer Leistungsübersicht an. Bitte beachten Sie, dass einmal angemeldete Module nicht mehr geändert oder getauscht werden können.

Belegung von Modulen im Studium Generale für Nicht-Fakultätsangehörige

 

Ausgewählte Module aus dem Modulangebot der Wirtschaftswissenschaften können auch im Studium Generale anderer Studiengänge gehört werden. Melden Sie sich bei Interesse bitte per E-Mail beim Studienbüro (studium@wiwi.upb.de).

Modulabmeldung

Allgemein

 

Die Abmeldung von einem Modul ist während der 1. Anmelde- und der Revisionsphase in PAUL (unter Studium > Semesterverwaltung > Status meiner Anmeldungen) möglich.

Ausschlaggebend ist die Abmeldung vom Modul (M.184.XXXX). Die Abmeldung von zum Modul zugehörigen Veranstaltungen (K.184.XXXXX) hat keine Relevanz, da Sie nur bei Abmeldung vom Modul auch von der Prüfung abgemeldet werden.

Mit einer Modul- oder Prüfungsabmeldung gehen Sie keine Verpflichtung ein, das Modul zu einem späteren Zeitpunkt wieder belegen zu müssen, sofern es sich nicht um ein Pflichtmodul in Ihrem Studiengang handelt.

Teilnahmebegrenzte Module

 

Beachten Sie, dass für teilnahmebegrenzte Module eine verkürzte Revisionsphase gilt, d. h. die Möglichkeit zur Modulabmeldung eine Woche später endet.  

Prüfungsabmeldung

 

Nach dem Ende der Revisionsphase ist die Abmeldung von Modulen nicht mehr möglich. Sollten Sie nicht weiter an einem Modul teilnehmen wollen, können Sie sich in PAUL (Studium > Prüfungsverwaltung > Meine Prüfungen) bis sieben Tage vor der ersten Prüfungsleistung in einem Modul von der Prüfung abmelden.

Wann eine Prüfungsleistung in einem Modul stattfindet, können Sie den Zwischenprüfungsterminen bzw. Prüfungsterminen entnehmen. Hat ein Modul keine Zwischenprüfung, gilt die Abschlussprüfung als erste Prüfungsleistung. Ob Sie sich erfolgreich von der Prüfung abgemeldet haben, können Sie in PAUL unter Meine Prüfungen nachvollziehen.

Beachten Sie, dass bei Nichterscheinen zu einer Prüfung ohne Prüfungsabmeldung ein Fehlversuch in Ihrem Leistungskonto registriert wird.

Rücktritt von oder Abbruch einer Prüfung aus Krankheitsgründen

 

Sollten Sie an einem (Teil-)Prüfungstermin erkrankt sein und wollen von der Prüfung zurücktreten, sind ein Rücktrittsantrag sowie eine ärztliche Bescheinigung im zuständigen Prüfungssekretariat vorzulegen. Besteht das Modul aus mehreren Prüfungsteilen, geben Sie bitte stets an, ob Sie

  • vom gesamten Modul und dessen Prüfungen zurücktreten wollen (= kein Fehlversuch) oder
  • nur von einer Teilprüfung zurücktreten wollen (= diese Teilprüfung wird mit 5,0 bewertet) oder
  • Ihnen für den versäumten Teil aus Kulanz zeitnah eine Ersatzprüfung angeboten wird, um das Modul abschließen zu können. Legen Sie in diesem Fall eine Bestätigung des Modulverantwortlichen über das neue Prüfungsdatum vor.

Nutzen Sie möglichst den Attest-Vordruck, den Sie in PAUL (unter Studium > Prüfungsverwaltung > Anträge > ZPS: Prüfungsrücktritt aus triftigem Grund) hochladen.

Der handschriftlich zu unterzeichnende Rücktrittsantrag muss folgende Angaben beinhalten:

  • den vollständigen Namen, die Matrikelnummer, den Studiengang
  • die betroffene Modul(teil)prüfung, inkl. Prüfungsdatum und Uhrzeit
  • die Angabe, ob Sie an der Prüfung teilgenommen (und diese abgebrochen) haben oder nicht zur Prüfung erschienen sind

Der Rücktrittsantrag ist unverzüglich, spätestens aber am fünften Werktag nach Prüfungstermin zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung einzureichen. Samstage sind Werktage und zählen somit bei dieser Fristberechnung mit!

Um einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt gemäß Prüfungsordnung glaubhaft zu machen, ist mit dem Rücktrittsantrag eine spätestens vom Tag der Prüfung datierte (ggf. auch durch das Aufsuchen von Notfallärzten/-ambulanzen oder ärztliche Hausbesuche) ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit einzureichen. Ist die ärztliche Bescheinigung vor der Prüfung datiert, muss sich aus der Bescheinigung ergeben, dass die Dauer der Erkrankung die betroffene Prüfung einschließt. Den Attest-Vordruck müssen Sie nicht zwingend benutzen, jedoch muss eine ärztliche Bescheinigung entweder Krankheitssymptome beinhalten, aus denen sich unzweifelhaft die Prüfungsunfähigkeit ergibt, oder es muss explizit "Prüfungsunfähigkeit" bescheinigt sein. Daneben ist von ärztlicher Seite aufzuführen:

  • der Zeitpunkt der Erkrankung (vor oder während der Prüfung)
  • der Zeitpunkt der Erkennbarkeit der Erkrankung für den Prüfling (vor/während/nach der Prüfung)
  • Datum und Uhrzeit der Untersuchung.

Das Einreichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("Gelber Schein") reicht nicht aus. Ebenso ist eine rückwirkende Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (anders als bei Arbeitsunfähigkeit) unzulässig!

Unvollständige Rücktrittsanträge oder ärztliche Bescheinigungen können ggf. nicht berücksichtigt werden. Achten Sie daher in eigenem Interesse darauf, dass sowohl Ihre als auch die ärztlichen Angaben vollständig sind.