Anerkennung von Auslandsleistungen
Allgemeine Informationen
Informationen bezüglich der generellen Vorgehensweise zur Leistungsannerkennung finden Sie hier.
Für TAF-Lehrstühle gilt zusätzlich:
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen für Module sowie die Vereinbarung von Learning Agreements im Bereich "Taxation, Accounting & Finance (TAF)" des Departments 2 werden ab sofort zentral koordiniert. Alle relevanten Informationen erhalten Sie hier.