Wichtige Regeln im Studium und FAQs

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Prüfungsregeln und Hinweise zur Studienorganisation.

Wichtige Regeln, die alle Studierenden der Fakultät kennen sollten

Wie viele und welche Module Sie innerhalb Ihrer Pflicht- und Wahlbereiche belegen müssen ist in Ihrem Studienplan bzw. Ihrer Prüfungsordnung geregelt. Welche Module Ihnen zur Auswahl stehen und detaillierte Informationen über jedes Modul, finden Sie im Modulkatalog oder Modulhandbuch.

Die Modulanmeldung erfolgt über die Plattform PAUL. Für die Online Anmeldung benötigen Sie einen gültigen IMT-Login. Die Bedienungsanleitungen geben Ihnen Auskunft über die Benutzung von PAUL. Hilfestellungen zum Umgang mit PAUL bekommen Sie auch im Notebook-Café oder per E-Mail unter paul@uni-paderborn.de. Fachliche Fragen beantwortet Ihnen das Studienbüro.

Haben Sie sich bereits in der Vergangenheit zu einem Modul angemeldet und möchten dieses nun erneut belegen, weil Sie in einem früheren Semester eine fristgerechte oder krankheitsbedingte Abmeldung von der Prüfung vorgenommen oder das Modul nicht bestanden haben, müssen Sie sich dazu zu dem Wiederholerkurs in PAUL anmelden. Dazu erscheint unter dem betroffenen Modul der wählbare Wiederholerkurs "Erneute Modul- und Prüfungsanmeldung zu M.184. ...", zu denen Sie sich anmelden können.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zu einem Wiederholerkurs rechtlich bereits einer Prüfungsanmeldung entspricht, diese technisch aber erst schrittweise nach dem Ende der allgemeinen, d.h. auch für nicht teilnehmerbeschränkte Module laufenden Revisionsphase durchgeführt wird. Erst dann wird Ihre über den Wiederholerkurs getätigte Anmeldung in PAUL unter „Meine Prüfungen“ angezeigt.

Studierende müssen sich als Wiederholer zusätzlich noch zu den einzelnen Lehrveranstaltungen des Moduls anmelden.

Beachten Sie, dass Sie sich bei Modulen der Mathematik (Mathematik für Wirtschaftswissenschaften III und IV) erneut eigenständig zur Prüfung anmelden müssen. Die Fristen für die Modul-, Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldung entsprechen den Daten der Anmeldephase und Revisionsphase für die Module der Wirtschaftswissenschaften.

An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gilt eine Begrenzung auf 45 ECTS-Punkte pro Semester. Die Grenze wird erst nach der Anmeldephase (bzw. Revisionsphase) aktiv, so dass Sie innerhalb der Phasen mehr ECTS-Punkte anmelden können.

In die 45 ECTS sind eingeschlossen

  • alle Wiederholerprüfungen

In die 45 ECTS sind nicht eingeschlossen

  • Sprachmodule von Dr. John Riach
  • angemeldete oder anzumeldende Abschlussarbeiten

Einhaltung der 45 ECTS-Grenze
Wenn Sie sich zum Ende einer Anmeldephase von Modulen abmelden, um die 45 ECTS nicht zu überschreiten, müssen Sie sich unbedingt von den Modulen oder den entsprechenden Wiederholerkurs ("Erneute Modul- und Prüfungsanmeldung...") abmelden. Die Abmeldung von den Veranstaltungen oder den Prüfungen reicht nicht aus. Achten Sie bitte selbst darauf, dass Sie zum Ende jeder Anmeldephase nicht mehr als 45 ECTS-Punkte angemeldet haben, da sonst Ihre zuletzt angemeldeten Module automatisch gelöscht werden.

Einmal entfernte Module können nicht wieder hergestellt werden.

Überschreitung der 45 ECTS-Grenze
Für Ausnahmen haben Sie die Möglichkeit vor dem Ende der ersten Anmeldephase einen formlosen Antrag (inkl. ausführlicher Begründung + Notenspiegel + zu belegende Module) beim Studienbüro zu stellen.

Es besteht die Möglichkeit, Module aus dem Angebot der Fakultät als sogenannte Zusatzmodule zu belegen. Diese Module können mit der erreichten Note auf dem Zeugnis ausgewiesen werden, gehen aber nicht in die Berechnung der Abschlussnote ein und zählen somit nicht zum Umfang der nötigen ECTS-Punkte für den angestrebten Abschluss.

Für die Anmeldung und Verbuchung von Zusatzmodulen gelten die folgenden Regelungen:

  • Zusatzmodule aus dem Bachelorangebot der Wirtschaftswissenschaften können nur gewählt werden, wenn das erste Studienjahr im eigentlich gewählten Studiengang vollständig abgeschlossen wurde (gilt ab dem Sommersemester 2019).
  • Nur Module ohne Teilnehmerbeschränkung können als Zusatzmodule gewählt werden.
  • Die Anmeldung von Zusatzmodulen nur dann möglich ist, wenn der betroffene Studienbereich bereits abgeschlossen ist. Beispiel: Ein Methodenmodul kann nur in den Zusatzbereich verbucht werden, wenn der notenrelevante Methodenbereich bereits ausgefüllt ist.
  • Nur Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften können ohne Sonderantrag Module als Zusatzmodule buchen.
  • Studierende des B.Sc. Sportökonomie können als Zusatzmodule aus dem vollständigen Bachelor-Modulangebot der Wirtschaftswissenschaften (inkl. Mathe II) wählen (unter Berücksichtigung der genannten grundlegenden Einschränkungen).

Wenn Sie ein Modul als Zusatzmodul belegen möchten, melden Sie sich bitte in PAUL selbst für das Modul an und senden dem Studienbüro eine Email, in der Sie um die Verbuchung im Zusatzbereich bitten und hängen einen aktuellen Screenshot Ihrer Leistungsübersicht an.  Sobald die Auswahl getroffen und angemeldet wurde, ist eine Änderung nicht mehr möglichBitte senden Sie nur Ihre finale Modulauswahl Das Modul wird Ihnen umgebucht, wenn die o.g. Bedingungen erfüllt sind.

Anmeldungen zu Drittversuchen nehmen Sie bitte schriftlich während der Anmelde- oder der Revisionsphase in Ihrem Prüfungssekretariat vor, eine selbstständige Anmeldung in PAUL ist nicht möglich.

Die Verbuchung Ihrer Drittversuche kann grundsätzlich erst ca. zwei Wochen nach Ablauf der allgemeinen Revisonsphase vorgenommen werden, so dass sie erst dann unter „Meine Prüfungen“ einzusehen sind.

Voraussetzung für die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen ist der Abschluss eines „Learning Agreements“ vor Beginn des Auslandsaufenthaltes

Die Prüfung und Ausstellung des Learning Agreements erfolgt über das Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (Q0.319). Die generelle Vorgehensweise sowie die notwendigen Unterlagen zur Prüfung finden Sie auf der Webseite der Fakultät.

Je nach Umfang dauert die Prüfung und Ausstellung des Learning Agreements mehrere Wochen. Bitte beginnen Sie rechtzeitig mit der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und kontaktieren Sie das Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften deutlich vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. Achten Sie dabei besonders auf die Vollständigkeit der Unterlagen, da andernfalls keine Prüfung vorgenommen werden kann.

Wichtige Regeln, die alle Bachelorstudierenden der Fakultät kennen sollten

In allen Bachelorstudiengängen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (ausgenommen B. Sc. Sportökonomie) greift die sogenannte 4-Semester-Regel. Das bedeutet, dass Sie für die Belegung von Modulen der Profilierungsphase gesperrt sind, wenn Sie nach Abschluss des vierten Semesters noch Pflichtmodule aus der Assessmentphase ausstehend haben. Sobald Sie die Assessmentphase abgeschlossen haben, dürfen Sie wieder unbegrenzt (vgl. 45-ECTS-Grenze) Module aus der Profilierungsphase wählen.

Die 20-20-Regel definiert das Vorziehen von Mastermodulen. Bachelor-Studierenden, die ihr Studium nahezu abgeschlossen haben, soll die Möglichkeit gewährt werden, bereits Leistungen für ein Master-Studium zu erwerben, ohne dass hierdurch eine entsprechende Studienplatzzusage präjudiziert wird.

  1. Studierende der Studiengänge B.Sc. International Business Studies und B.Sc. Wirtschaftswissenschaften, die in ihrem Bachelorstudiengang mindestens 160 abschlussrelevante ECTS erworben haben, dürfen auf Antrag bis zu 20 ECTS aus dem Modulangebot eines konsekutiven Masterstudiengang belegen. Studierende des B.Sc. Wirtschaftsinformatik, die in ihrem Bachelorstudiengang mindestens 158 abschlussrelevante ECTS erworben haben, dürfen auf Antrag bis zu 20 ECTS aus dem Modulangebot eines konsekutiven Masterstudiengangs belegen.
  2. Vorziehen von Mastermodulen ist nur in der Revisionsphase möglich. Ein Zugang zu kapazitativ begrenzten Modulen ist nicht möglich.
  3. Die Zulassung gilt nur für ein Semester. Eine Wiederholung einer nichtbestandenen vorgezogenen Masterprüfung ist erst nach der Einschreibung in den entsprechenden Masterstudiengang möglich. Das Vorziehen von Mastermodulen verteilt über mehrere Semester ist nicht möglich
  4. Von der Regelung kann nur einmalig Gebrauch gemacht werden, d.h. nur für ein Semester und im Hinblick auf einen Masterstudiengang.
  5. Der erforderliche Antrag muss über das Studienbüro (studium(at)wiwi.upb(dot)de) an den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss gerichtet werden. Bitte nennen Sie in der Mail die Mastermodule (inkl. Modulnummer), die Sie vorziehen wollen und fügen Sie eine Notenübersicht, (Ausdruck aus der PAUL-Ansicht genügt!) bei, aus der Ihr Studienfortschritt erkennbar ist. Eine einmal getroffene Auswahl wird nicht korrigiert - bitte treffen Sie Ihre Auswahl daher mit Bedacht.

Diese Regelung gilt ab der Revisionsphase des Sommersemesters 2015. Die bis dahin gültige Stichtagsregelung entfällt.

 

In der Assessment- und in der Profilierungsphase besteht in den Bachelorstudiengängen die Möglichkeit, ein Pflichtmodul in einem dritten Versuch abzulegen. In der Assessmentphase sind zwei dieser Drittversuche (Joker) verfügbar. In der Profilierungsphase besteht dieser Joker ebenfalls zwei Mal, kann aber bei Wahlmodulen auch dazu genutzt werden, das Modul nach zweimaligem Nichtbestehen abzuwählen.

In diesem Fall sind Sie, egal in welchen Modul Sie die Prüfungen zum zweiten Mal nicht bestanden haben, vom Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ausgeschlossen. Es ist dann bspw. nicht möglich von dem Bachelor IBS auf den Bachelor Wiwi zu wechseln.

Auch in der Profilierungsphase haben Sie zwei "Joker", d.h. Sie können in zwei Fällen einen dritten Versuch in Anspruch nehmen oder bei einem Wahlmodul nach zweimaligen Nichtbestehen dieses durch ein anderes ersetzen. Die Regelungen sind vergleichbar mit denen für die Assessmentphase.

FAQ zu den Prüfungen

Teilweise werden die Klausuren innerhalb der Vorlesungszeit, zu großen Teilen jedoch im Anschluss an die Vorlesungszeit geschrieben. Dies geschieht in der Regel innerhalb der ersten drei Wochen nach Vorlesungsende. Die Klausuren finden dann für das Wintersemester im Februar und März statt, die Klausuren des Sommersemesters werden im Juli und August geschrieben. Die Prüfungstermine erfahren Sie immer online hier: https://wiwi.uni-paderborn.de/studienorganisation/semesterkalender-und-termine/pruefungstermine/

  • Für WiWi- und IBS-Module: Die Anmeldung zu einem Modul M.184.XXXX und M.IBS.XXXX ist gleichzeitig eine Anmeldung zur Modulprüfung. Wenn Sie ein zweites Mal an der einer Prüfung teilnehmen möchten, ist eine erneute Modulanmeldung nicht möglich. Stattdessen müssen Sie sich über den Wiederholerkurs anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsanmeldung durch eine Wiederholerkursanmeldung erst nach dem Ende der Revisionsphase in PAUL auftaucht.
  • Für Mathe-Module, Informatikmodule und Sportmodule: Bei Erstanmeldung melden Sie sich zum Modul, Veranstaltungen und Prüfung separat an. Wenn Sie das Modul bereits einmal belegt, aber nicht abgeschlossen haben (nicht bestanden/abgemeldet/krank),ist es ausreichend, sich nur zur Prüfung anzumelden. Wählen Sie dazu in Ihrer Prüfungsverwaltung das Semester aus, in dem Sie das Modul erstmalig angemeldet haben.

Eine Klausur darf bei Nichtbestehen immer einmal wiederholt werden. Innerhalb der Assessmentphase haben Sie zwei "Joker", die Sie einsetzen können um eine zweimal nicht bestandene Klausur ein drittes Mal schreiben zu können. Sollte die Klausur beim dritten Versuch nicht bestanden sein, ist das Modul endgültig nicht bestanden und kann nicht mehr wiederholt werden.

Auch in der Profilierungsphase haben Sie zwei "Joker", d.h. Sie können in zwei Fällen einen dritten Versuch in Anspruch nehmen. Die Regelungen sind vergleichbar mit denen für die Assessmentphase.

In den Masterstudiengängen mit Pflichtmodulen gibt es ebenfalls einen Joker, der jedoch nur für Pflichtmodule genutzt werden kann. Die Masterarbeit zählt in diesem Fall nicht zu den Pflichtmodulen.

Die Gesamtnote des Moduls errechnet sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittelwert der Noten der einzelnen Prüfungen.
 

Die Note in Ihrem persönlichen Leistungskonto in PAUL bekannt gegeben. Die Korrekturfrist für Prüfungsleistungen beträgt sechs Wochen, für Abschlussarbeiten acht Wochen.

Es werden zu allen Klausuren Einsichten angeboten.

 

Wichtige Begriffe im Studium

European Credit Transfer System: bei den ECTS- Anrechnungspunkten handelt es sich um einen relativen Wert zur Bestimmung des zu leistenden Arbeitspensums. Jede Veranstaltung erhält Credits abhängig vom Arbeitsanteil, den sie am Gesamtpensum des akademischen Jahres einnimmt. Dabei werden alle Arbeitsformen berücksichtigt, nicht nur Kontaktstunden zum Dozenten, sondern auch Seminar- und Diplomarbeiten, Praktika, Exkursionen oder Selbststudien. Die Zuteilung von ECTS- Anrechnungspunkten ist an den Universitäten nicht einheitlich geregelt, da Studiengänge und -fächer voneinander abweichen können.

Ihre Studieninhalte sind in Module gegliedert. Ein Modul ist eine Zusammenfassung von Lehrveranstaltungen zu einem gemeinsamen Teilgebiet. Neben den Lehrveranstaltungen und Übungen besteht ein Modul auch aus den mündlichen oder schriftlichen Modulabschlüssprüfung.

Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) werden für die Bewertung des mit der Teilnahme verbundenen Zeitaufwands eines Moduls vergeben. Dabei kann ein Modul nach einem Semester abgeschlossen sein oder sich beispielsweise wie unsere Sprachmodule im IBS-Studiengang über mehrere Semester erstrecken. Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen eines Moduls wird in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben.

Studiengangsspezifische Hinweise zur Studienorganisation

Unter den studiengangsspezifischen Hinweisen zur Studienorganisation finden Sie weiterführende Informationen, die nur Ihren Studiengang betreffen.

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