Darstellung der Forschungsvorhaben

Forschungsgegenstand: "Arbeit" ist nicht nur ein Wirtschafts- oder Produktionsfaktor. Sie dient daher nicht nur dem Erwirtschaften des Lebensunterhaltesj, sondern ebenso dem Erhalt der individuellen Würdek des Arbeitnehmers und/oder der Möglichkeit seiner intellektuellen wie sozialen Selbstverwirklichungl des Arbeitnehmers. Gerade die Aufnahme von Punkt l ist in den Europäischen Sozialordnungen umstritten. Die Befürwortung der Aufnahme von Punkt 3 richtet sich nach mitgliedsstaatlich spezifischen, kulturellen, historischen und sozialpolitischen Sicht des Phänomens "Arbeit" und des Begriffes des "Arbeitnehmers". Um die Positionen 1, 2 bzw. 3 zu garantieren, fordert eine Europäische Rechtsordnung die Etablierung eines einheitlichen Kataloges "Europäischer Sozialer Grund- und Menschenrechte[1]". Will man den wertbildenden und integrativen Faktor des Rechts insbesondere von Verfassungen nutzen, bietet es sich an, soziale Grundrechte in einer Europäischen Verfassung zu regeln. Der Inhalt dieser Verfassung hat sich mit den bereits bestehenden internationalen sozialen Grundrechten im internationalen Sozialrecht auseinanderzusetzen und insbesondere die Möglichkeit des Individuums zu erörtern, sich eigenständig auf Soziale Grundrechte zu berufen.

Bislang haben die europäischen Organe (Rat, Parlament, EuGH) lediglich soziale Grundrechte in Einzelfällen realisiert. Die Notwendigkeit der abschließenden und vollständigen Verankerung europaweiter sozialer Grundrechte ist heute zwingend. Für die Angleichung der verfassungsrechtlich gewährten Rechtspositionen der einzelnen europäischen Mitgliedsländer[2] sprechen nicht nur ökonomische Gründe. Auch die Vereinheitlichung des Europäischen Binnenmarktes zu einem europäischen Kulturraum und Sozialgefüge verlangt ein europatypisches Bewusstsein von "Arbeits- und Sozialrecht" und mithin eine europaweit verbindliche Regelung. An dieser Stelle ist die Interdependenz zwischen wertbildendem nationalen und europäischem Verfassungsrecht zu klären.

Dem Forschungsprojekt geht es nicht nur Fragen des Entstehens und der Inhalte von Recht. Vielmehr untersucht es auch die Kontrolle und Durchsetzung der Sozialen Grundrechte durch die entsprechenden Arbeits- und Sozialpolitiken der europäischen Mitgliedsländer bzw. ihrer Zusammenführung zu einer einheitlichen europäischen Arbeits- und Sozialpolitik.
Einen weiteren Schwerpunkt nimmt die Untersuchung der Gewährleistung Sozialer Grundrechte in nationalen Verfassungen und deren Verhältnis zu einer europaweiten Gewährleistung sozialer Grundrecht durch eine zentrale europäische Rechtsquelle ein. Speziell europäische arbeits- und sozialrechtliche Standards greifen fundamental in die Wirtschafts- und Sozialpoltische Hoheit eines Mitgliedstaates ein. Hier ist insbesondere auf das Verhältnis und Interdependenz nationaler Garantien zu einer europaweit verbindlichen Norm und deren rechtsstaatlich/demokratische Legitimation einzugehen.

Aus dem Inhalt

  • Begriff "Europäischen Sozialen Grund- und Menschenrechte"
  • Das Verständnis von Menschenrechten und Menschenwürde und das ihr zugrundeliegende Verständnis des Phänomens "Arbeit" (ein soziologisch/geschichtlicher Überblick)
  • Bedeutung und Wirkung eines Kataloges europäischer sozialer Grund- und Menschenrechte für Rechtsstaat- Sozialstaatlichkeit, das Verständnis der ökonomischen gesellschaftlichen Funktionen von Arbeit, Auswirkungen bzw. Gestaltung für das einzelne Arbeitsverhältnis und auf die Gestaltung des einzelnen Sozialrechtsverhältnisses
  • Soziale Grundrechtsstandards im internationalen Recht/Völkerrecht und ihre inhaltlichen Auswirkungen auf den Europäischen Grundrechtskatalog
  • Europäische soziale Grund- und Menschenrechte und ihre Wirkung auf die nationale Arbeitsgesetz- und Sozialgesetzgebung und/oder das einzelne Arbeitsverhältnis
  • Europäische soziale Grundrechte und Tendenzbetriebe
  • Die individuelle Durchsetzbarkeit von Europäischen Grundrechtsstandards
  • Gewährung der sozialen Menschenrechte durch nationale Gerichte und/oder den EuGH
  • Rechtstheoretische Problematik der Harmonisierung nationalen Arbeits- und Sozialrechts auf Verfassungsebene (siehe Projekt 2)
  • Vergleich bestehender nationaler Sozialpolitiken (untereinander) sowie mit der "europäischen Sozialpolitik"
  • Grundrechtsschutz und Vermeidung von Standortvorteilen
  • Bindung Dritter (=Arbeitgeber) an nationale wie Europäische Grund- und Menschenrechte (Rechtsvergleich)
  • Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbote, Schutz bestimmter Personengruppen im nationalen und Europäischen Arbeits- und Sozialrecht, Sonderfragen des Gender-Law (Rechtsvergleich und Festlegung Europäischer Standards)
  • Neue Medien, Technologien und die Gewährleistung sozialer Menschenrechtsstandards
  • Partizipation des Arbeitnehmers an unternehmerischen Entscheidungen, am Unternehmensgewinn (siehe Projekt 4)
  • Rechts- und demokratietechnische Verfahren zur Angleichung nationaler Standards der sozialen Menschenrechte
  • Demokratische Legitimation der sozialen Menschen- und Grundrechte in Europa
  • Internationale (Arbeits-)Organisationen und der Schutz Sozialer Grundfreiheiten (siehe Projekt 5)
  • Rechtsangleichungspolitiken der Mitgliedsländer auf dem Gebiet des "Sozial- und Arbeitsrechtes"
  • Durchsetzung nationaler und Europäischer Grundrechtstandards im Arbeits- und Sozialrecht (Rechtsvergleich)
  • Gewährung sozialer Grundrechte durch Verfassungen, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Tarifvereinbarungen, betriebliche Regelungen etc. (siehe Projekt 2)


Methodik
Vergleich der nationalen Garantien auf den unterschiedlichen Rechtssetzungsebenen. Interdisziplinärer Vergleich (Sozial-, Politik-, Wirtschafts-, Rechtswissenschaft) des Begriffes und Verständnisses "Arbeit" in den einzelnen Mitgliedsländern. Bewertung des Begriffes "Arbeit" als Sozial- und Wirtschaftsfaktor. Interdisziplinäre Analyse europäischer Rechtsentwicklung und nationalen europäischen Menschenrechts

Ergebnis
Gutachten, Buch

Dauer
ca. 2 ½ Jahre

Forschungsgegenstand: Arbeitsrechtliche Normen unterscheiden sich wesentlich und notwendigerweise vielfach von Normen anderer Rechtsgebiete. Allein die Möglichkeit, dass Normen des Arbeits- und Sozialrechtes – auf nationaler Seite – von einer Vielzahl unterschiedlicher "Institutionen" (Gesetzgeber, Tarifvertragsparteien, Betriebsräten etc.) mit unterschiedlichen Regelungsinstrumenten (Verfassungen, Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Regelungsabreden und Einzelarbeitsverträgen) abgeschlossen werden können, weisen typische Besonderheiten auf. Ferner beinhalten arbeits- und sozialrechtliche Normierungen eine typische Verquickung mit Gesellschafts- Unternehmensrecht, das Recht der sozialen Unterstützung, der Sozialversicherung und folglich mit Fragen der Sozial- und Wirtschaftspolitik. Das Forschungsprojekt widmet sich der Fragestellung, inwieweit der typische arbeits- und sozialrechtliche Zweck Auswirkungen auf den Inhalt und Gestaltung arbeits- und sozialrechtlicher Normen hat. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt in der Untersuchung, wie europäische Arbeits- und Sozialrechtsnormen bereits bestehende zwingende Standards des internationalen Sozialrechts inhaltlich wie methodisch aufnehmen.

Kernpunkt der Untersuchung ist die Frage der Regelungsbedürftigkeit von arbeits- und sozialrechtlichen Konfliktfällen durch ein europäisches Arbeits- und Sozialrecht. Ggf. stehen andere – ökonomisch geeignetere – Institutionen [z.B.: Marktgeschehen, Good will, Verhandlungsmacht von Gewerkschaften (siehe Projekt 5) etc.] zur Behebung von arbeits- und sozialrechtlichen Interessenkonflikten zur Verfügung. Diese Frage beantwortet sich unter Zuhilfenahme der "ökonomischen Analyse des Rechts". Dieser Prozess soll am Beispiel der "Deregulierung des Kündigung(schutz)rechts in den europäischen Mitgliedsländern" dargestellt werden. Aus diesen Überlegungen lässt sich eine "Abstufung der Regelungsintensität" europarechtlicher Normen des Arbeits- und Sozialrechtes gewinnen. Dieses ist insbesondere durch das Subsidiaritätsprinzip und der Voraussetzung demokratischer Ableitung von Arbeits- und Sozialrechtsnormen zu überprüfen.

Der zweite Teil der Untersuchung beschäftigt sich mit Fragen der Rechtsangleichung des Arbeits- und Sozialrecht. Der europäische Gesetzgeber nimmt eine Rechtsangleichung bislang nur in Einzeldisziplinen und rudimentär vor. Methodisch uneinheitlich ist die Rechtsangleichung des EuGH: Zum Teil schafft der EuGH neues eigenständiges Europäisches Arbeits- und Sozialrecht zum Teil verweist er aber auf die speziellen Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedsländer (so insbesondere im Sozialrecht).

Methodik
Interdisziplinäre Grundlagenforschung (Sozial-, Politik-, Wirtschafts-, Rechtswissenschaft), Darstellung der Interdependenz unterschiedlicher Rechtsmentalitäten auf den Gebieten des Sozial- und Arbeitsrechtes und deren Umsetzung in Recht. Darlegung der Voraussetzungen einer euroopaeinheitlichen Rechtsentwicklung, Rechtsvergleich, Stellung von Arbeitsrechts Organisationen (Verbände/Gewerkschaften) (siehe Projekt 5) bei der Normsetzung im Europäischen Arbeits- und Sozialrecht. Ausblick auf die Methodik gesetzgeberischer Gestaltung von Arbeits- und Sozialrecht

Ergebnis
Buch

Dauer
ca. 2 ½ Jahre

Forschungsgegenstand: Entwicklung des Arbeits- und Sozialrechts im Europäischen Binnenmarkt steht derzeit vor dem Hintergrund zunehmender Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in Europa. Der bisherige Ansatz, das Arbeits- und Sozialrecht lediglich als Schutzrecht des individuellen Arbeitnehmers zu sehen, erscheint methodisch unzureichend. Allein die Frage, ob "Arbeitslosengeld" eine Sozialleistung zu Sicherung der Grundbedürfnisse des Arbeitnehmers sein soll oder diesem durch den Bezug von Arbeitslosengeld die Möglichkeit gewährt werden soll, eine geeignete Arbeit zu finden, um sich in ökonomisch effizienter Weise in den Produktionsvorgang einzubringen, beantworten die europäischen Rechtsordnungen unterschiedlich. Die Darstellung bemüht sich um eine eingehende Beschreibung der Phänomene "Arbeitslosigkeit" und "Beschäftigungsdefizite" aus wirtschaftlicher, sozialpolitischer und rechtlicher Sicht. Sie analysiert den bisherigen Stand europäischer Regelungsmöglichkeiten und gibt neue Impulse zur Beurteilung des Untersuchungsgegenstandes, insbesondere auch im Hinblick auf neue Arbeitstechnologien und Arbeitsverhältnisse.

Aus dem Inhalt:

  • Ökonomische und soziale Bedeutung von Unter- und Fehlbeschäftigung
  • Nationale Beschäftigungspolitiken versus Europäische Sozialpolitik
  • Teilbeschäftigung vor Vollbeschäftigung ?
  • Steuerungswirkung des (nationalen/europäischen) Arbeitsmarktes
  • Nationale rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsdefizite. (Rechtsvergleich)
  • Arbeitslosenversicherung als Sozialhilfe oder als Möglichkeit einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden (Vergleich der mitgliedstaatlichen Regelungen)
  • Beschäftigungsprogramme
  • Verzicht auf Schutz der Arbeitnehmer als beschäftigungsfördernde Maßnahme
  • Soziale Maßnahmen auf dem Europäischen Binnenmarkt
  • Spezifische (ökonomische) Vorteile der Rechtsharmonisierung
  • Das Verhältnis und die Interdependenz europäischer Beschäftigungsmaßnahmen zu den nationalen, insbesondere zu den nationalen Wirtschafts- und Sozialpolitiken
  • Soziale Grundrechte (siehe Projekt 1), insbesondere das einklagbare Recht auf Arbeit (ökonomische Bewertung an Hand der ökonomischen Theorie des Rechts)
  • Vollbeschäftigung als europäisches Zielvorgabe ?
  • Rechtliche Instrumentarien der Implementierung beschäftigungsfördernder Maßnahmen Regelungsformen der Arbeitsmarktpolitik
  • Internationale Organisationen und die europäische Beschäftigungspolitik
  • Internationale Handelspolitik und europäischer Arbeitsmarkt
  • Die historische und aktuelle Bedeutung von europäischen/nationalen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (vergl. Projekt 5)
  • Europäische Beschäftigungsmaßnahmen und deren Verhältnis zu "Neuen Arbeitstechnologien" zur Reduzierung von Arbeitslosigkeit
  • Neue Formen des Arbeitsverhältnisses (Telearbeit, Jobsharing etc.) zu Reduzierung von Arbeitslosigkeit


Methodik
Interdisziplinäre Darstellung (Wirtschafts-, Sozial-, Rechtswissenschaft) der Interdependenz unterschiedlicher Rechtsmentalitäten auf den Gebieten des Sozial- und Arbeitsrechtes und deren Umsetzung in europäisches Recht. Darlegung der Voraussetzungen einer euroopaeinheitlichen Rechtsentwicklung, Rechtsvergleich.

Ergebnis
Buch

Dauer
ca. 2 ½ Jahre

Forschungsgegenstand: Die Beteiligung von Arbeitnehmern an Entscheidungen des Betriebes stellt eine Möglichkeit dar, den "sozialen Frieden" zu sichern. Diese Möglichkeiten sind in den einzelnen Mitgliedsländern sehr unterschiedlich realisiert[3]. Sie reichen von einem bloßen Anhörungsrecht der Beschäftigten zu einer Beteiligung der Arbeitnehmer an Unternehmensentscheidungen oder sogar am Unternehmensgewinn. Diese nationalern Unterschiede führen zu sozialen Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen nationaler Arbeitnehmer, auf Seiten der europaweit operierenden Unternehmen zu Rechtsunsicherheit und Unplanbarkeit wirtschaftlicher Entscheidungen, sowie zu ungerechtfertigten Standortvorteilen einzelner Mitgliedsländer. Auf der anderen Seite greift eine "großzügige" Beteiligung von Arbeitnehmern an unternehmerischen Entscheidungen oder an dem Betriebsvermögen in Grundrechtspositionen der Arbeitgeber insbesondere der Tendenzbetriebe ein. Der Gegenstand des Projekts ist eine Rechtsvergleichung im Sinne einer ökonomisch qualitativen Bewertung der Institutionen der Arbeitnehmer-Mitbestimmung durch Anwendung ökonomischer Maßstäbe im Rahmen der "Neuen Institutionen Ökonomik[4]".

Methodik
Interdisziplinärer/Interkultureller Vergleich bestehender Mitbestimmungsmodelle (Betriebsrat, Gewerkschaftsgreinen etc.), Anregungen zur europäischen Rechtsentwicklung

Ergebnis
Buch

Dauer
ca. 1 ½ Jahre

Forschungsgegenstand: Das Arbeitsrecht nahezu aller nationalen Mitgliedstaaten ermöglicht den Sozialpartnern die eigenverantwortliche Regelung von Arbeitsbedingungen. Die Verlagerung dieser Regelungskompetenz entspricht im Wesentlichen dem Subsidiaritätsprinzip. Auf europäischer Ebene ist bis heute kein eigenes Tarifvertragsrecht etabliert[5]. Die hat erhebliche soziale, ökonomische und rechtliche Konsequenzen. Die hier vorgeschlagene Untersuchung beschreibt rechtsvergleichend die Möglichkeit der Rechtssetzung durch nationale und europäische Sozialpartner und gibt Anregungen für die Gestaltung eines "Europäischen Tarifvertragsrechtes".

Aus dem Inhalt:

  • Ökonomische und soziale Bedeutung von Tarifverträgen und Tarifvertragsgesetzen für den europäischen Binnenmarkt
  • Streik und Aussperrung in den Mitgliedsländern (Rechtsvergleich) (siehe Projekt 1)
  • Tarifvertragsrecht in den Mitgliedstaaten (Rechtsvergleich)
  • Notwendigkeit und Spezifika einer europäischen Rechtsvereinheitlichung
  • Bildung und Zuständigkeit von Tarifparteien
  • Organisation und demokratische Bildung von Tarifpartnern (historisch/rechtsvergleichender Überblick)
  • Die Grundrechtsrelevanz von Tarifnormen (siehe Projekt 1)
  • Tarifnormen in Tendenzbetrieben
  • Die Bedeutung von internationalen Arbeitnehmerorganisationen / internationale Tarifverträge
  • Rangverhältnis und inhaltliche Interdependenz internationaler/europäischen/nationale Tarifvertragsrechtes
  • Methodik der Rechtssetzung durch nationale und europäische Tarifpartner (siehe Projekt 1)
  • Kompetenz und Zuständigkeit der Rechtsschaffung
  • Tarifvertragsrecht und Subsidiaritätsprinzip
  • Demokratische Legitimation der Tarifvertragsparteien und deren Normen
  • Die Interdependenz des nationalen und europäischen Tarifvertragsrechtes
  • Rechtsstaatliche Überprüfbarkeit des Inhalts von Tarifnormen
  • Gewährung individueller Rechte des Arbeitnehmers durch Europäisches Tarifvertragsrecht bzw. Europäische Tarifverträge
  • Bedeutung des Tarifvertragsrechts für das einzelne Arbeitsverhältnis


Methodik
Rechtsvergleichung, interdisziplinäre Beurteilung (Wirtschafts-, Rechtswissenschaften) von Tarifvertragssystemen und Tarifvertragsrechtssystemen.

Ergebnis Buch

Dauer
ca. 2 Jahre

Ergebnis
(Neuauflage) Buch: Europäisches Arbeitsrecht; Gesamtübersicht über das gesamte aktuelle Arbeits- und Sozialrecht der europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedsländer

Dauer
ca. ½ Jahr

Ergebnis
Gutachten zu den jeweiligen Einzelthemen, ggf. Veröffentlichung entsprechender Aufsätze

Dauer
je ¼ Jahr

Ergebnis
Dokumentation der Zivilrechte europäischer Mitgliedstaaten

Dauer
ca. ½ Jahr

[1] z.B.: Das Recht auf Menschenwürdige Behandlung; Rechtlich- soziale Gleichbehandlung; die Garantie Sozialer Sicherheit des Individuums die Freiheit der Berufswahl, Die Möglichkeit sich in Gewerkschaften/Betriebsräten etc. zusammenzuschließen (Koalitionsfreiheit) und ggf. das Recht auf Arbeit, Streikrecht.
[2] Menschenwürdige Behandlung: Belgien: Art. 23; Deutschland: Art 1; Finnland: § 19; Irland: Präambel; Italien: Art. 36; Portugal: Art. 25 f., Spanien: Art. 10, 18; Gleichbehandlung: Belgien: Art. 11, Art. 3; Finnland: § 6; Frankreich: Art. 1; Griechenland: Art. 4; Irland: Art. 40 I; Italien: Art. 36, 37; Luxemburg: Art. 10, 11; Niederlande: Art. 1; Portugal: Art. 13, Schweden: § 1, 2; Spanien: Art. 11, 35; Soziale Sicherheit: Belgien: 23; Finnland: art. 19; Griechenland: Art. 21, 24; Italien: Art. 32 47; Luxemburg: Art. 11 Portugal: Art. 63 ff.; Niederlande: Art. 21 f.; Portugal: Art. 9; 64 - 66; Spanien: Art. 43 - 47, 51; Freiheit der Berufswahl: Deutschland: Art. 12; Finnland: § 18 (Irland: Art. 45 II); Italien: Art. 4; Spanien: Art. 35; Recht auf Arbeit: Belgien: Art. 23 Nr. 1; Finnland: § 18, 2; Griechenland: Art. 22; Portugal: Art. 58; Spanien: Art. 35; Versammlungsfreiheit: Belgien Art. 26; : Dänemark: § 79, Deutschland: Art. 8; Finnland: § 13; Griechenland: Art. 11; Irland: Art. 40 IV b; Italien: Art. 17, 39; Luxemburg: Art. 25; Niederlande: Art. 8; Portugal: Art. 45; Schweden: § 1 Nr. 3; Spanien: 21; Koalitionsfreiheit: Dänemark: § 78; Deutschland: Art. 9, Art 9 III; Finnland: § 13; Griechenland: Art. 12; Irland: Art. 40 IV c; Italien: Art. 18; Luxemburg: Art. 26; Niederlande: Art. 9; Portugal: Art. 40, 46, 55; Schweden: § 1 Nr. 5, 17, Spanien: 7, 28, Streikrecht: Portugal: Art. 57, Spanien: Art. 28 2
[3] Krimphove: Europäischer Betriebsrat - Betriebsräte in Europa, in: Clermont/Schmeisser/Krimphove: Personalführung und Organisation: S.505 ff., 519 ff. (m.w.H.)
[4] Die Neue Institutionen Ökonomik analysiert Rechts-Institute (hier: Betriebsrats- oder Mitbestimmungsgremien) anhand ihrer Transaktionskosten. Sie bewertet diese Rechtsinstitute mittels eines objektiven allgemeingültigen ökonomischen Vergleichsmaßstabes und stellt analytische Bewertungen anhand der ökonomischen Effizienz und der Gemeinwohlfähigkeit der Rechts-Institute auf. Krimphove: Der Einsatz der Ökonomischen Analyse des Rechts als notwendiges Instrument der Europäischen Rechtsvergleichung, in: ZfRV 39 1998, S. 185 ff., 186 ff.
[5] Krimphove: Europäisches Arbeitsrecht: S. S. 385 ff., 389 ff., Rn. 600- 603 (m.w.H.)