Forschungsstelle - Europäisches Personalmanagement und Arbeitsrecht (EPAR)

Die Forschungsstelle "Europäisches Personalmanagement und Arbeitsrecht" ist eine unabhängige interdisziplinäre Forschungseinheit, die dem Jean-Jonnet Lehrstuhl zugeordnet wird.

Forschungsgegenstand ist ein finanz- und kapitalmarktorientierter Ansatz der Personalwirtschaft unter Beachtung der internationalen, insbesondere europäischen wettbewerbs- sowie arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Folgende Fragestellungen werden arbeitsrechtlich und betriebswirtschaftlich interdisziplinär für internationale Unternehmen, Gewerkschaften, Verbände und im Rahmen einer Politikberatung transparent gemacht:

  1. Welche europäischen und globalen Strategien verfolgen Unternehmen, wenn sie Betriebe in europäischen Staaten schließen, um sie dann in anderen (europäischen) Staaten wieder zu eröffnen; Welche personalpolitischen Konsequenzen aus betriebswirtschaftlicher und arbeitsrechtlicher Sicht werden dadurch ausgelöst. (Interessenausgleich, Sozialplan, Sozialtarifvertrag, Synergieeffekte beim Strategiewechsel, Streiks und deren Konsequenzen beim Performance-/ Investitionsvergleich durch Betriebsverlagerung).
  2. Welche steuerlichen und arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen bewirken bei europäischen Mittelstandsunternehmen neue Standortentscheidungen und wann werden Rückverlagerungsüberlegungen greifen. Welche betriebswirtschaftlichen Entscheidungen werden dadurch ausgelöst und wie sind diese arbeitsrechtlich zu beurteilen.
  3. (Welche personalpolitischen Konsequenzen mit welchem arbeitsrechtlichen Hintergrund lösen Mergers- and Acquisitionsaktivitäten europäischer Unternehmen grenzübergreifend aus, wenn sie dabei massiven Personalabbau betreiben.
  4. Welche Rolle spielt der Europäische Betriebsrat.
  5. Wie müssen europäische Unternehmen ihre Mitarbeiter führen.
  6. Wie müssen internationale Entgeltsysteme gestaltet werden und wie sind sie empirisch in europäischen Unternehmen vorzufinden.
  7. Wie müsste ein internationales Personalinformationssystem gestaltet sein, um den Anforderungen an ein internationales Personalcontrolling betriebswirtschaftlich zu erfüllen. Welche arbeitsrechtlichen, datenschutzrechtlichen u.a. Regelungen stehen dem in Europa entgegen.
  8. Welche Mindestanforderungen müsste ein europäisches Tarifrecht erfüllen, um eine soziale Gerechtigkeit zwischen den Betriebsteilen in unterschiedlichen Ländern eines europäischen Unternehmens zu gewährleisten.
  9. Wieweit beeinflussen Mindestlöhne in Europa die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und wie reagieren diese darauf.
  10. Wie ist eine Eingliederung von Immigranten in europäische Unternehmen zu bewerkstelligen? Wieweit greift hier ein Diversity-Management und in wieweit können diese Projekte von der Europäischen Union und den Unternehmen begleitet werden.
  11. Wieviel interkulturelle Kompetenz brauchen Lehrlinge, Mitarbeiter und Führungskräfte.
  12. Welche betriebswirtschaftlichen Kalküle verwenden europäische Unternehmen für ihre personalpolitischen Entscheidungen.


Bei der Forschungsstelle „Europäisches Personalmanagement und Arbeitsrecht“ erscheinen Beiträge und Arbeiten, die im Wesentlichen aus eigenen Forschungsprojekten oder einer Auftragsforschung entstanden sind. Dies gilt für Qualifizierungsarbeiten aus dem Hochschulbereich, für die betriebswirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Forschungsergebnisse von Kompetenzzentren bzw. (An-)Instituten sowie für Ergebnisse aus internationalen Kooperationsprojekten.

Eine finanzorientierte, arbeitsrechtliche und/oder empirische Sichtweise wie sie von Unternehmen der Kreditwirtschaft, von Versicherungen und anderen finanznahen Dienstleistungsunternehmen bevorzugt wird, soll das charakteristische Merkmal der Ergebnisse der Forschungsstelle sein. Anhand praktischer Problemstellungen der Betriebswirtschaftslehre und des Arbeitsrechts werden mathematisch-statische Verfahren für empirische Untersuchungen verstärkt angewandt.

Die einzelnen Forschungsergebnisse folgen dabei bewusst keiner funktionalen, institutionellen oder paradigmenorientierten Sichtweise der Betriebswirtschaftslehre und/oder des Arbeitsrechts. Unsere Veröffentlichungen ermöglichen aber auch interdisziplinären „Grenzthemen“ eine philosophische, wissenschaftstheoretische und theoretische Plattform, insofern damit zukunftsweisende, betriebswirtschaftliche und arbeitsrechtliche europäische Problemstellungen angesprochen werden, die neue, weitergehende wissenschaftliche Fragen in der betriebswirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Forschung aufwerfen.

Die Ergebnisse der Forschungsstelle werden der Kreditwirtschaft, der Versicherungswirtschaft, allen Unternehmen und an alle fachinteressierten Studenten/Studentinnen der Fachhochschule und Universitäten in Europa sowie Manager/innen in Industrie, Verwaltung, Gewerkschaft und Politik zur Verfügung gestellt.