Hinweise zum Studium M.Ed. Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft
Auf der Webseite des M.Ed. Lehramt an Berufskollegs finden Sie allgemeine Informationen zu unserem Studiengang, z. B. zu den Themen: Studieninhalte und Studienverlaufsplan, Zugangsvoraussetzungen,
Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen zur Zulassung, zur Bewerbung und zur Studienorganisation.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen von der Fachstudienberatung zur Seite.
Generell sollten Sie bei bürokratischen Tätigkeiten mit einer Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen rechnen. Bitte planen Sie diese Zeit bei allen Beantragungen von Beginn an mit ein, um etwaige negative Auswirkungen für Sie zu vermeiden.
Informationen zur Orientierungsphase
- Dokumente zur Einführung
FAQ zu Modulen, Auslandssemester und Abschlussarbeiten
- Das Wirtschaftswissenschaftliche Vertiefungsmodul umfasst 5 ECTS, im PAUL kann ich jedoch auch Module wählen, deren Workload 10 ECTS beträgt - kann ich diese dennoch belegen?
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Es ist möglich, im PAUL Module zu wählen, deren Workload laut Modulhandbuch 10 ECTS umfasst. Sie können diese Module dennoch problemlos im Rahmen des Wirtschaftswissenschaftlichen Vertiefungsmoduls belegen, erhalten jedoch nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls lediglich 5 ECTS.
- Woher weiß ich, welche Module ich wann für die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft belegen muss?
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Informationen zu den Pflichtmodulen und über den idealen Ablauf, wann, welches Modul belegt werden sollte, finden Sie im Studienverlaufsplan im Anhang der Prüfungsordnung für die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft im Master of Education Lehramt an Berufskollegs.
- Welche Module stehen für das Wirtschaftswissenschaftliche bzw. betriebswirtschaftliche Vertiefungsmodul zur Auswahl?
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Welche Module für das Wirtschaftswissenschaftliche beziehungsweise Betriebswirtschaftliche Vertiefungsmodul gewählt werden können, kann dem Anhang der Prüfungsordnung für die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft im Master of Education Lehramt an Berufskollegs entnommen werden. Beachten Sie bitte auch etwaige Änderungssatzungen. Details zu den genannten Modulen sowie eine vollständige Liste mit allen Modulen, die von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften angeboten werden, finden Sie im Modulhandbuch.
Hinweis zum wirtschaftswissenschaftlichen Vertiefungsmodul: Es ist möglich, im PAUL Module zu wählen, deren Workload laut Modulhandbuch 10 ECTS umfasst. Sie können diese Module dennoch problemlos im Rahmen des Wirtschaftswissenschaftlichen Vertiefungsmoduls belegen, erhalten jedoch nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls lediglich 5 ECTS.
- Muss ich mich zu Prüfungen an der WiWi-Fakultät gesondert anmelden? Welche Fristen müssen zur Prüfungsabmeldung eingehalten werden?
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Ausführliche Informationen zur An- und Abmeldung von Modulen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften finden Sie hier. Bei allen WiWi-Veranstaltungen erfolgt mit der Modulanmeldung automatisch auch eine Prüfungsanmeldung (implizite Prüfungsanmeldung). Eine weitere Prüfungsanmeldung ist nicht erforderlich, ggf. aber eine Prüfungsabmeldung.
Die Abmeldung von Prüfungen und Studienleistungen erfolgt in PAUL im Bereich "Studium". Über die Schaltfläche "Prüfungsverwaltung" gelangen Sie in der linken Menüleiste in den Bereich "Meine Prüfungen". Hier sind alle Prüfungen aufgeführt, zu denen Sie sich bereits angemeldet haben. Die Abmeldung erfolgt durch Anklicken der Schaltfläche "Abmelden".
Abmeldungen von Prüfungen sind auch nach dem Ende der jeweiligen Prüfungsanmeldephase in PAUL möglich. Die Abmeldefrist endet - in der Regel - sieben Tage vor dem Prüfungstermin. Die genauen Regelungen zu den Abmeldefristen von Prüfungen entnehmen Sie Ihrer Prüfungsordnung.
Sollten Sie sich von einer Prüfung nicht rechtzeitig abmelden und treten nicht zur Prüfung an, so müssen Sie damit rechnen, dass die Prüfung mit 5,0 bzw. 6,0 bewertet wird.
- Ich möchte die Masterarbeit an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften schreiben. Wie gehe ich nun vor?
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Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zum Verfassen der Masterarbeit sowie zur Anmeldung. Es ist wichtig, dass Sie sich in dem zentralen Vergabesystem für Abschlussarbeiten an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften fristgerecht registrieren. Hinweise dazu und weiteren Anmeldeformalitäten finden Sie hier.
- Welche Möglichkeiten für ein Auslandssemester bietet mir die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften?
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Sie können an verschiedenen Partneruniversitäten ein Auslandssemester verbringen. Ausführliche Informationen finden Sie im International Office sowie in der Übersicht über Austauschmöglichkeiten an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Insbesondere möchten wir Sie auf das ASBE-Programm unserer Fakultät aufmerksam machen.
BAföG- oder Studienabschluss-Bescheinigungen
- Wie erhalte ich eine BAföG-Bescheinigung?
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Bitte füllen Sie das Formblatt zur Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG soweit wie möglich aus, d.h. tragen Sie bitte Förderungsnummer, Name usw. ein.
Geben Sie das Formblatt zusammen mit dem Leistungsnachweis während der Öffnungszeiten im Sekretariat bei Frau Heyen ab.
Reichen Sie uns bitte
- das entsprechende Formblatt,
- eine Bescheinigung des Prüfungssekretariats über Ihre erbrachten Studienleistungen (gestempelt)
- sowie eine Notiz mit ihren Kontaktdaten, sodass wir uns bei Ihnen melden können ein.
Sobald die Unterlagen vorliegen, kann eine Prüfung Ihrer Leistungen vorgenommen werden und ggf. ein entsprechender Bescheid für das BAföG-Amt erstellt werden. Wir melden uns bei Ihnen sobald wir Ihre Unterlagen bearbeitet haben.
- Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich bei bürokratischen Tätigkeiten, bspw. BAföG-Bescheinigungen, Modul-Anrechnungen etc. rechnen?
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Generell sollten Sie bei bürokratischen Tätigkeiten mit einer Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen rechnen. Bitte planen Sie diese Zeit bei allen Beantragungen von Beginn an mit ein, um etwaige negative Auswirkungen für Sie zu vermeiden. Sollte Ihr Anliegen terminlich dringend sein, so vermerken Sie dies bitte auf Ihren Unterlagen und informieren ebenfalls die entsprechende Mitarbeiterin / den entsprechenden Mitarbeiter per E-Mail.
Anrechnung von früheren Studien- und Prüfungsleistungen
- Grundsätzliches
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Grundsätzlich können Sie sich gerne frühere Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, insofern diese in Inhalt und Umfang jenen der Universität Paderborn entsprechen. Über eine Anrechnung entscheidet der Gemeinsame Prüfungsausschuss für Lehramtsstudiengänge auf Basis der Anrechnungsempfehlungen der Fachvertreterinnen beziehungsweise Fachvertreter - im Fall des Master of Education mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft ist dies Herr Prof. Dr. Sloane als Studiengangverantwortlicher. Allerdings hat sich an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ein Verfahren etabliert, dass es ermöglicht, trotz der fachlichen Breite des Studiengangs adäquate Anrechnungsempfehlungen ausstellen zu können, indem über die jeweilige Empfehlung zur Anrechnung eines bestimmten Moduls die/der jeweilige Modulverantwortliche entscheidet.
Die Module der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft im Master of Education Lehramt an Berufskollegs nebst Beschreibungen finden Sie in der entsprechenden Prüfungsordnung unter §38 sowie im Anhang der Prüfungsordnung beziehungsweise in unserem Modulhandbuch.
- Anrechnungsverfahren für den Master of Education
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Informationen des PLAZ zum Anrechnungsverfahren früherer Studien- und Prüfungsleistungen für den Master of Education sowie die notwendigen Formulare finden Sie hier (zur Orientierung: Sie befinden sich in Schritt 2: "Wenden Sie sich an die zuständige Fachvertreterin bzw. den zuständigen Fachvertreter").
Um in Bezug auf Anrechnungen früherer Studien- und Prüfungsleistungen transparente und fachlich fundierte Empfehlungen ermöglichen zu können, hat sich an unserer Fakultät ein standardisiertes Verfahren etabliert:
1) Über eine Empfehlung zur Anrechnung früherer Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der jeweilige Modulkoordinator/die jeweilige Modulkoordinatorin des Moduls, das Sie sich anrechnen lassen möchten. Den jeweiligen Ansprechpartner/die jeweilige Ansprechpartnerin für die einzelnen Module können Sie dem Modulhandbuch entnehmen . Vereinbaren Sie bitte mit diesen einen Termin über die jeweiligen Sekretariate oder nehmen Sie Kontakt per E-Mail auf und lassen Sie sich auf gesonderten Formularen eine Anrechnungsempfehlung ausstellen (das entsprechende Formular finden Sie hier - Wichtig: Die Modulkoordinatorinnen und -koordinatoren unterschreiben auf dem separaten Formular! Die Formulare 1 bis 3 inklusive der Anlage zum Formular 1 sind ausschließlich von Herrn Prof. Dr. Sloane als Studiengangverantwortlichem zu unterschreiben!). Zu diesen Terminen bringen Sie bitte alle Unterlagen mit, aus denen sich Inhalt und Umfang Ihrer früheren Studien- und Prüfungsleistungen ergeben - beispielsweise Modulbeschreibungen, Prüfungsordnungen, Klausuren, Übungsblätter etc. Diese Einzelfallprüfung entfällt in der Regel für Module, die an der Universität Paderborn erfolgreich absolviert worden sind - in diesem Fall können Sie sich mit Ihrem Anrechnungswunsch direkt an Frau Silke Münkhoff wenden.
2) Die Anrechnungsempfehlungen der Modulkoordinatoren reichen Sie zusammen mit den Formularen 1 bis 3 inklusive der Anlage zum Formular 1 und ggf. einem formlosen Dokument mit Ihren Kontaktdaten in unserem Sekretariat bei Frau Karin Heyen ein. Wir prüfen und bearbeiten Ihre Unterlagen weiter und melden uns bei Ihnen, sobald Sie diese wieder abholen können.
3) Sie reichen die Formulare 1 bis 3 inklusive der Anlage zum Formular 1 im PLAZ ein, das diese an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge Bachelor/Master weiterreicht (siehe Schritt 3 der Informationen des PLAZ).
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das oben beschriebene Anrechnungsverfahren einige Zeit in Anspruch nimmt - wir bitten Sie daher ausreichende Zeit für das Verfahren einzuplanen, damit Ihnen aus einer verspäteten Aufnahme des Anrechnungsverfahrens keine Nachteile erwachsen.
Es ist des Weiteren möglich, dass Sie sich eine wirtschaftswissenschaftliche beziehungsweise fachdidaktische Abschlussarbeit aus Ihrem früheren Master-Studiengang anrechnen lassen - senden Sie diese bitte hierzu im PDF-Format an Frau Silke Münkhoff, damit dieser nach einer kurzen thematischen Einordnung an die entsprechende Ansprechpartnerin / den entsprechenden Ansprechpartner verweisen kann.
Sollten sich bei Ihnen Fragen zum Verfahren ergeben oder Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, so wenden Sie sich bitte an Frau Silke Münkhoff.
Hinweis: Bitte beachten Sie den durch den eingeschränkten Regelbetrieb geänderten Verfahrensablauf!
- Ich habe im Rahmen eines früheren Studiums in einem anderen Studiengang eine Abschlussarbeit erstellt. Kann ich diese bereits erbrachte Leistung als Masterarbeit anrechnen lassen?
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Es ist des Weiteren möglich, dass Sie sich eine wirtschaftswissenschaftliche beziehungsweise fachdidaktische Abschlussarbeit aus Ihrem Master-Studiengang anrechnen lassen - senden Sie diese bitte hierzu im PDF-Format an Herrn Daniel Hagemeier, damit dieser nach einer kurzen thematischen Einordnung an die entsprechende Ansprechpartnerin / den entsprechenden Ansprechpartner verweisen kann.
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Ausland
- Ich möchte demnächst ein Semester im Ausland verbringen. Kann ich mir Leistungen für die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft im Studiengang Master of Education anrechnen lassen?
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Es ist wichtig, dass Sie sich im VORFELD mit den Modulverantwortlichen in Verbindung setzen und einen Beratungstermin vereinbaren. Informieren Sie sich bitte vor dem Gespräch über den Ablauf der möglichen Anrechnung und bringen Sie den Anrechnungsbogen zu dem Modulverantwortlichen ausgefüllt mit.
- Ich habe Leistungen / einen Abschluss an einer Hochschule im Ausland erworben. Kann ich mir Leistungen für die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft im Studiengang Master of Education anrechnen lassen?
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Vor einer möglichen Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen muss geklärt werden, an welcher Hochschule und in welchem Rahmen Sie Ihre Leistungen erbracht haben:
• Gehört die ausländische Hochschule zu einer der Paderborner Partneruniversitäten? Dann haben Sie im Idealfall bereits VOR Ihrem Auslandssemester einen Anerkennungsbogen bei den Modulverantwortlichen eingereicht. Dieser führt nicht automatisch zur späteren Anrechnung, da NACH Abschluss des Auslandssemesters die erbrachten Leistungen noch einmal geprüft werden müssen. Bitte bringen Sie dazu den Anrechnungsbogen sowie das Anrechnungsformular NACH Ihrem Auslandssemester zu dem Modulverantwortlichen.
• Haben Sie an einer anderen ausländischen Hochschule, die nicht Partneruniversität ist, Leistungen erbracht, müssen Sie zunächst nachweisen, dass diese Hochschule auch in Deutschland als solche anerkannt ist. Prüfen Sie dies bitte hier. Bringen Sie bitte zu einem individuellen Beratungsgespräch mit Frau Tina Emmler (Informationen finden Sie unter „Persönlicher Kontakt“) eine Kopie zum Status der ausländischen Hochschule mit. Alle weiteren Details zum Vorgehen klären Sie in dem Gespräch.
• Bei komplexeren Fällen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Frau Tina Emmler.
Fachstudienberatung
Desiree Lopatin
Department 5: Wirtschaftspädagogik
Fachstudienberatung B.Ed. / M.Ed. - berufl. FR Wirtschaftswissenschaften

Nach Vereinbarung per E-Mail.
Maximilian Gersthahn
Department 5: Wirtschaftspädagogik
Fachstudienberatung B.Ed. / M.Ed. - berufl. FR Wirtschaftswissenschaften

Silke Münkhoff
Department 5: Wirtschaftspädagogik
„Fachstudienberatung B.Ed . / M. Ed. – Lehramt an BK mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften“

nach Vereinbarung per E-Mail erfolgt die Zusendung für ein Online-Treffen.
Studiengangverantwortlicher
