Rücktritt von oder Abbruch einer Prüfung aus Krankheitsgründen
Sollten Sie zu einem (Teil-)Prüfungstermin* erkrankt sein und wollen Sie von der Prüfung zurücktreten, sind ein Rücktrittsantrag sowie eine ärztliche Bescheinigung im zuständigen Prüfungssekretariat vorzulegen.
Nutzen Sie möglichst den Attest-Vordruck, den Sie vorrangig im PAUL-Webportal unter Studium > Prüfungsverwaltung > Anträge > ZPS: Prüfungsrücktritt aus triftigem Grund hochladen.
Der handschriftlich zu unterzeichnende Rücktrittsantrag muss folgende Angaben beinhalten:
- den vollständigen Namen, die Matrikelnummer, den Studiengang;
- die betroffene Modul(teil)prüfung inkl. Prüfungsdatum und Uhrzeit;
- die Angabe, ob man an der Prüfung teilgenommen (und diese abgebrochen) hat oder ob man nicht zu der Prüfung erschienen ist.
Der Rücktrittsantrag ist unverzüglich, spätestens aber am fünften Werktag nach Prüfungstermin zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung einzureichen. Samstage sind Werktage und zählen somit bei dieser Fristberechnung mit!
Um einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt gemäß Prüfungsordnung glaubhaft zu machen, ist mit dem Rücktrittsantrag eine spätestens vom Tag der Prüfung datierte (ggf. auch durch das Aufsuchen von Notfallärzten/-ambulanzen oder ärztliche Hausbesuche) ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit einzureichen. Ist die ärztliche Bescheinigung vor der Prüfung datiert, muss sich aus der Bescheinigung ergeben, dass die Dauer der Erkrankung die betroffene Prüfung einschließt. Den Attest-Vordruck müssen Sie nicht zwingend benutzen, jedoch muss eine ärztliche Bescheinigung entweder Krankheitssymptome beinhalten, aus denen sich unzweifelhaft die Prüfungsunfähigkeit ergibt, oder es muss explizit "Prüfungsunfähigkeit" bescheinigt sein. Daneben ist von ärztlicher Seite aufzuführen:
- der Zeitpunkt der Erkrankung (vor oder während der Prüfung);
- der Zeitpunkt der Erkennbarkeit der Erkrankung für den Prüfling (vor/während/nach der Prüfung);
- Datum und Uhrzeit der Untersuchung.
Das Einreichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("Gelber Schein") reicht nicht aus. Ebenso ist eine rückwirkende Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (anders als bei Arbeitsunfähigkeit) unzulässig!
Unvollständige Rücktrittsanträge oder ärztliche Bescheinigungen können ggf. nicht berücksichtigt werden. Achten Sie daher in eigenem Interesse darauf, dass sowohl Ihre als auch die ärztlichen Angaben vollständig sind.
* Besteht das Modul aus mehreren Prüfungsteilen, geben Sie bitte stets an, ob Sie
- vom gesamten Modul und dessen Prüfungen zurücktreten wollen (= kein Fehlversuch) oder
- nur von einer Teilprüfung zurücktreten wollen (= diese Teilprüfung wird mit 5,0 bewertet) oder
- Ihnen für den versäumten Teil aus Kulanz zeitnah eine Ersatzprüfung angeboten wird, um das Modul dennoch abschließen zu können. Legen Sie in diesem Fall eine Bestätigung des Modulverantwortlichen über das neue Prüfungsdatum vor.