Exmatrikulation
Durch die Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der Universität Paderborn. Es existieren unterschiedliche Gründe, sich aus einem Studiengang der Fakultät Wirtschaftswissenschaften zu exmatrikulieren:
- Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung
- Studium beendet, Prüfung jedoch noch nicht abgeschlossen
- Beendigung des Studiums ohne Prüfung
- Beendigung nach endgültig nicht bestandener Prüfung
- Hochschulwechsel
- Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
- Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums
- Studium nicht aufgenommen
Informationen zur Exmatrikulation finden Sie hier.
Rückmeldung
Soll das Studium nach Semesterablauf im selben Studiengang fortgesetzt werden, so ist es erforderlich, dies in Form einer Rückmeldung zu erklären. Allgemeine Hinweise zur Rückmeldung finden Sie hier.
Weitere Hinweise zur Exmatrikulation/Rückmeldung:
Häufig werden zum Ende eines Semesters die letzten für den Studienabschluss erforderlichen Prüfungsleistungen abgelegt und/oder die Abschlussarbeit eingereicht. Bis zum Ablegen der Prüfungen/Einreichen der Arbeit ist die Einschreibung erforderlich. Danach kann eine Exmatrikulation beim Studierendensekretariat beantragt werden oder – bei nicht vorgenommener Rückmeldung für das Folgesemester – es wird mit Ablauf des Semesters die Exmatrikulation eingeleitet. Es ist für das Warten auf Ergebnisse, die oftmals erst im Folgesemester eingetragen und veröffentlicht werden können, sowie das Ausstellen und den Erhalt der Abschlussdokumente keine Einschreibung und somit keine Rückmeldung für das folgende Semester notwendig! Ob Sie sich „sicherheitshalber“ (für den Fall eines möglichen Nichtbestehens von Prüfungsleistungen) dennoch für das kommende Semester zurückmelden, obliegt Ihrer alleinigen Entscheidung. Eine spätere Exmatrikulation kann in diesem Fall wiederum auf Ihren Antrag beim Studierendensekretariat vorgenommen werden; die Antragstellung ist jederzeit möglich. Ob bzw. welcher Betrag des von Ihnen geleisteten Semesterbeitrags dann erstattet werden kann, richtet sich nach dem Zeitpunkt Ihres Antrags.
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