Abschlussarbeiten
Die Studiengänge an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften beinhalten eine Abschlussarbeit. Ziel der Abschlussarbeit ist es zu beweisen, dass in einer vorgegebenen Frist ein Problem eines Faches selbständig und nach wissenschaftlichen Methoden bearbeitet werden kann.
Wege zum Thema einer Abschlussarbeit
- Dozierende
-
Abschlussarbeiten werden auf den Internetseiten der Professuren oder an deren Informationstafeln bekannt gegeben. Die Ausschreibung gibt Aufschluss darüber, wie der Bewerbungsprozess gestaltet ist. Alternativ kann der Studierende auch der Dozentin oder dem Dozenten einen Vorschlag für eine Abschlussarbeit einreichen. Es ist von Vorteil, wenn im Vorfeld Module bei der Professur besucht wurden. Unter Umständen ergeben sich schon daraus Abschlussarbeiten. Die entsprechenden Bewerbungsformulare und -fristen können direkt auf den Seiten des Lehrstuhls eingesehen werden.
Wenn Sie ihre Abschlussarbeit in den Departments
- Management (Department 1)
- Taxation, Accounting & Finance (Department 2)
- Economics (Department 4)
- Wirtschaftspädagogik (Department 5)
- Recht (Department 6)
- oder bei Herrn Prof. Dr. Schaper
schreiben möchten, beachten Sie bitte die Hinweise zum zentralen Vergabeverfahren von Abschlussarbeiten .
- Unternehmen
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Viele Unternehmen bieten Abschlussarbeiten auf ihren Internetseiten an. Für die Betreuung der Arbeit muss an der Fakultät ein Betreuer gefunden werden. Dazu empfiehlt es sich, die Sprechzeiten der Dozenten wahrzunehmen. Sobald alle drei Seiten ihr Einverständnis gegeben haben, kann eine Kooperationsvereinbarung getroffen werden.
Zentrales Vergabeverfahren für Abschlussarbeiten
Wenn Sie ihre Abschlussarbeit in den Departments
- Management (Department 1),
- Taxation, Accounting & Finance (Department 2),
- Economics (Department 4),
- Wirtschaftspädagogik (Department 5),
- Recht (Department 6)
- oder bei Herrn Prof. Dr. Schaper
schreiben möchten, melden Sie sich bitte zum zentralen Vergabeverfahren von Abschlussarbeiten an.
Besondere Bedingungen je nach Studiengang und Prüfungsordnung
Je nach Studiengang und Prüfungsordnung muss die Masterarbeit in bestimmten Themenfeldern verfasst werden. Dies gilt für folgende Studiengänge:
Studiengang | Ab welchem Semester der Einschreibung + AM-Nr. | Zulässige Themenfelder | Uneingeschränkt mögliche Departments/Betreuer*innen |
M.Sc. BWL | WS 18/19 (AM* 20/18) | Betriebswirtschaftliches Themenfeld | Dep. 1 (inkl. Prof. Schaper), Dep. 2 |
M.Sc. MAN | WS 21/22 (AM* 35/21) | Themenfeld des gewählten Major | Major Organizational Development: Schnedler, Fahr, Kabst Major Marketing: Steinhoff, Böhm (beginnt ab SS23) Major HRM: Schneider, Frick, Thommes |
M.Sc. IEM | WS 19/20 (AM* 01/19) | Economics, Management | Dep. 1 (inkl. Prof. Schaper), Dep. 4 |
M.Sc. TAF | WS 19/20 (AM* 16/19) | Taxation, Accounting & Finance | Dep. 2 |
M.Sc. WiPäd | WS 18/19 (AM* 20/18) | Wirtschaftspädagogisches Themenfeld | Dep. 5 |
*AM = Amtliche Mitteilungsnummer
Sofern die Masterarbeit von einer Person aus den uneingeschränkt möglichen Departments betreut wird, reicht der übliche Antrag auf Zulassung (über PAUL zu beantragen) mit der Unterschrift der betreuenden Person.
Falls die Arbeit in einem anderen Department geschrieben wird, ist es allerdings erforderlich, dass der Studiengangverantwortliche für den betroffenen Studiengang formlos bestätigt, dass die Abschlussarbeit thematisch in eines der zulässigen Themenfelder fällt. Diese Bestätigung sollte von den Studierenden idealerweise möglichst schnell nach der Festlegung des Themas eingeholt und an das Prüfungssekretariat übermittelt werden, spätestens aber, wenn Sie in PAUL den Antrag auf Zulassung stellen.
Anmeldung der Abschlussarbeit
Nach der Vergabe des Themas muss die Abschlussarbeit angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über ein web-basiertes Antragsverfahren in PAUL. Im Rahmen dieses Verfahrens können Sie sich online für eine Abschlussarbeit anmelden. Die für die Zulassung erforderlichen Informationen werden durch das Antragsformular abgefragt. Nach erfolgter Prüfung durch die zuständige Sachbearbeitung im ZPS erhalten Sie eine PAUL Systemnachricht mit den Informationen zum weiteren Vorgehen. Bei Fragen oder Problemen, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungssekretariat. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung.
Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten
A) Krankheit/Prüfungsunfähigkeit
Bei Erkrankungen innerhalb der Bearbeitungszeit kann auf Ihren (formlosen) Antrag die Frist für die Abgabe der Abschlussarbeit verlängert werden (höchstens auf das Doppelte der vorgesehenen Bearbeitungszeit). Dazu ist die unverzügliche Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Hierin sollte die Aussage getroffen werden, dass es Ihnen krankheitsbedingt momentan nicht möglich ist, an Ihrer Abschlussarbeit zu arbeiten. Es reicht eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit aus (eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. ein so genannter „Gelber Schein“ erfüllen diese Anforderung nicht). Hierfür kann hilfsweise der Vordruck genutzt werden, den Sie Sie vorrangig im PAUL-Webportal unter Studium > Prüfungsverwaltung > Anträge > ZPS: Prüfungsrücktritt aus triftigem Grund hochladen.
B) Zuvor (insbesondere vom Lehrstuhl) nicht vorhergesehene Probleme bei der Bearbeitung des Themas
Ausnahmsweise kann der Prüfungsausschuss
- im Einzelfall
- auf begründeten Antrag,
- der spätestens eine Woche vor Ablauf der Abgabefrist beim Prüfungsausschuss gestellt werden muss, die
Bearbeitungszeit um bis zu drei Wochen (nur bei Masterarbeiten zusätzlich: bei einem empirischen oder experimentellen Thema bis zu vier Wochen) verlängern, - wenn die Gründe hierfür mit dem Thema der Arbeit zusammenhängen und
- die bzw. der zuständige Betreuende dies befürwortet.
Hierzu schildern Sie – formlos, aber schriftlich – denjenigen Grund, der Sie Ihrer Ansicht nach an einer fristgerechten Abgabe hindert und legen dieses Schreiben dem Lehrstuhl vor, bei dem Sie Ihre Arbeit anfertigen. Sofern bzw. nachdem die/der Lehrstuhlinhaber/in Ihren Antrag befürwortet hat (dies kann per gesonderter formloser Bestätigung gegenüber Ihnen oder dem zuständigen Prüfungssekretariat oder aber auch als Ergänzung auf Ihrem Schreiben erfolgen), reichen Sie Antrag und Befürwortung im Prüfungssekretariat ein.
Einreichen von Abschlussarbeiten
Bis zu dem im Zulassungsschreiben festgesetzten letzten Abgabezeitpunkt sind im Prüfungssekretariat Druckexemplare (Anzahl: nach Vorgabe der jeweiligen Prüfungsordnung und gemäß Informationslink im Zulassungsschreiben) rechtzeitig einzureichen, wobei Sie dies folgendermaßen gewährleisten können:
- Aufgabe der Arbeiten per Post. Der Stempel der Poststelle ist hier für das Abgabedatum maßgeblich.
- Abgabe im Zentralen Prüfungssekretariat während der Öffnungszeiten (dienstags bis donnerstags, 09:30 bis 11:30 Uhr). Bitte werfen Sie Ihre Abschlussarbeiten nicht in die Briefkästen vor den Büros des Prüfungssekretariates, sondern nutzen Sie außerhalb der Sprechzeiten das Servicecenter oder die Pforte gegenüber der Bibliothek (bei Abgabe an der Pforte stecken Sie die Arbeiten in einen an das Prüfungssekretariat adressierten Umschlag).
Verlangt Ihr betreuender Lehrstuhl neben diesen offiziellen Druckexemplaren Versionen in digitaler Form (z. B. CD, USB-Stick, PDF-Dokument), so sind diese direkt beim Lehrstuhl einzureichen oder dorthin zu senden.
Seit dem 01.04.2023 lässt diese Ordnung anstelle der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Abgabe von Druckexemplaren (und in Abweichung von dem zuvor Beschriebenen) ein Einreichen in elektronischer Form zu. Beachten Sie hierzu bitte die Informationen und Hinweise des Zentralen Prüfungssekretariats zu den Formalia: https://www.uni-paderborn.de/zv/3-2/sonstiges/abschlussarbeiten/elektronische-abgabe/informationen-elektronische-abgabe.