Learning Agreements
Ab dem WS 2017/2018 wird der bisherige Anerkennungsbogen nicht mehr verwendet. Stattdessen müssen für alle Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken Learning Agreements abgeschlossen werden. Das Learning Agreement gilt sowohl für ERASMUS Studierende als auch für Nicht-ERASMUS Studierende und Free Mover. Der früher verwendete Bogen zur Vorabanerkennung ist nun in das neue Learning Agreement Dokument integriert.
Es besteht immer mindestens aus zwei Teilen:
- Zusage der Anerkennung Teil A (vor dem Aufenthalt)
- Tatsächliche Anerkennung Teil C (nach dem Aufenthalt)
Bei Änderungen in der Modulwahl werden diese zusätzlich im Teil B (während des Aufenthalts) dokumentiert.