Promotionsvoraussetzungen

  • Bewerber*innen benötigen einen Studienabschluss in einem mindestens acht semestrigen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (einschließlich Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftspädagogik), für das ein anderer Grad als "Bachelor" verliehen wird oder einen Masterabschluss an einer deutschen Hochschule mit der Gesamtnote "gut" oder einer besseren Gesamtnote. Im Falle eines einschlägigen Hochschulstudiums oder eines anderen wissenschaftlichen Studiums müssen insgesamt sehr gute Leistungen vorliegen.

  • Keine Zugangsberechtigung erhält, wer bereits einmal ein Promotionsverfahren nicht bestanden hat.

  • Ausländische Studienabschlüsse müssen zunächst auf Gleichwertigkeit geprüft werden. Dies geschieht unter Berücksichtigung der von der Kultusministerkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen.

  • Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (vgl. §5 PromO)

Betreuungszusage

Es wird erwartet, dass Doktorandinnen und Doktoranden selbständig und in eigener Initiative eine Betreuungsperson ("Doktormutter" bzw. "Doktorvater") aus der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn finden. Die Betreuungszusage einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers aus der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist zwingende Voraussetzung.

Die Betreuungsvereinbarung erlischt nach Ablauf von sechs Jahren (§5 Abs. 1 S. 4 PromoO).