Studienortwechsel
Sie kommen von einer anderen Hochschule und möchten in einen der wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Paderborn wechseln?
Der Studiengangwechsel von anderen Hochschulen in einen wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor- / Masterstudiengang erfolgt mit der Erstanmeldung zum Winter- bzw. Sommersemester (15.08. bzw. 15.02.) beim Studierendensekretariat. Er bedarf der Zustimmung der Hochschule. Beim Studiengangwechsel zum Wintersemester (bzw. Sommersemester) erfolgt eine vorläufige Einstufung in das erste (bzw. zweite) Fachsemester. Bewerber(innen) bekommen vom Studierendensekretariat eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen und einen Termin für die Umschreibung mitgeteilt. Studiengangwechsel sind dem Prüfungssekretariat mitzuteilen, damit die Anerkennung der bisherigen Leistungen erfolgen kann. Mehr Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.
Endgültige Einstufung ins Fachsemester
Mit der Anerkennung der Leistungen erfolgt die endgültige Einstufung in das entsprechende Fachsemester im neuen Studiengang.
Nach dem Hochschulzukunftsgesetz NRW erfolgt die Einstufung nach folgender Formel:
Anzuerkennende ECTS-Punkte x Regelstudienzeit / Gesamt-ECTS-Volumen des Studiums = Anzuerkennende Fachsemester im neuen Studiengang
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Einstufungsempfehlung zum WiSe (SoSe) jeweils ausschließlich Einstufungen in das 1./3./5. (2./4./6.) Fachsemester entsprechend oben dargestellter Richtwert-Tabelle möglich sind.
Studienspezifische ECTS | Fachsemester |
---|---|
0 - 14 | 1. Semester |
ab 15 | 2. Semester |
ab 45 | 3. Semester |
ab 75 | 4. Semester |
ab 105 | 5. Semester |
ab 135 | 6. Semester |
Nach dem Studiengangwechsel gilt die neue Prüfungsordnung und es sind die restlichen Leistungspunkte zu erbringen. Informationen zu den Studiengebühren aufgrund eines Wechsels erhalten Sie im Studierendensekretariat.
Bewerbung für höhere Fachsemester
Bachelor
In den Bachelorstudiengängen sind die Fachsemester 5 und 6 nicht zulassungsbeschränkt (Stand WS 17/18), d.h. alle Bewerber, die ausreichend ECTS-Punkte mitbringen, können eingeschrieben werden.
Die Fachsemester 2-4 sind zulassungsbeschränkt: Ist eine Einstufung in diese Fachsemester gewünscht, hängt die Zulassung neben den nötigen ECTS-Punkten auch von den verfügbaren Plätzen im jeweiligen Semester ab. Für jedes Fachsemester werden Kapazitäten definiert. Sobald ein Platz frei wird, kann er von neuen Bewerbern besetzt werden.
Das Bewerbungsverfahren läuft wie folgt ab:
- Eine Bewerbung erfolgt mittels Formular bis zum 15. September (WS) bzw. 15. März (SoSe) im Studierendensekretariat. Die stets aktuellen und rechtsverbindlichen Informationen sind hier zusammengefasst.
- Für die Zulassung benötigen Sie eine Einstufungsempfehlung, die Sie beim Prüfungsausschuss für Wirtschaftswissenschaften erhalten. Informationen zum Verfahren und nötigen Dokumenten finden Sie auf den Seiten des Prüfungsausschusses. Bitte denken Sie daran, ausreichend Zeit für die Einstufung einzuplanen (2 Wochen).
- Für die Einstufungsempfehlung werden die von Ihnen bereits erbrachten Leistungen abhängig von der jeweiligen Anrechenbarkeit an der Universität Paderborn berücksichtigt. Die Anrechenbarkeit einzelner Module setzt eine inhaltliche Gleichwertigkeit sowie die Gleichwertigkeit des Modulworkloads (ausgedrückt in ECTS) mit an der Universität Paderborn anzurechnenden Modulen voraus.
Master
Die höheren Fachsemester in den Masterstudiengängen sind nicht zulassungsbeschränkt. Bitte beachten Sie, dass auch bei Wechseln in höhere Fachsemester immer die Zugangsvoraussetzungen inklusive Abschlussnote des Bachelorstudiums geprüft werden - eine Einschreibung über "Umwege" ist also nicht möglich.