Forschungsförderung

Um neue Forschungsideen in die Tat umzusetzen, Wissen in die Welt zu tragen oder Ansätze und Konzepte mit anderen Forschenden zu diskutieren, stellen die Fakultät und die Universität Mittel zur gezielten Unterstützung ihrer Wissenschaftler*innen zur Verfügung.

Fördermöglichkeiten im Überblick

Antrag an die Geschäftsführung der Fakultät

Der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften stehen Mittel zur akademischen und beruflichen Qualifizierung der Juniorprofessorinnen, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und geeigneten Masterstudentinnen zur Verfügung. Die Förderung umfasst:

  • Förderung von Qualifikations-und Vernetzungsreisen
    • Förderung von internationalen und nationalen Tagungen, Workshops und Sommerschulen
    • Förderung von Informationsreisen
    • Förderung von Netzwerkreisen
    • Teilnehmergebühren für Weiterbildungen, deren Kurse für das Promotionsstudium anrechenbar sind (z. B. VHB-Kurse)
  • Personal-und Sachmittel:
    • Förderung von Hilfskraftmitteln
    • Förderung von Sachmitteln

Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Richtlinien.
 

Antrag an die Geschäftsführung der Fakultät

Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften möchte Wissenschaftler*innen mit Care Verantwortung zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familienaufgaben unterstützen. Hierbei werden neben den Frauen auch die Männer unterstützt. Der Familienbegriff [wird] nicht auf Elternschaft reduziert, sondern grundsätzlich auf die Übernahme von Verantwortung für andere Menschen im privaten Umfeld, wie beispielsweise bei der Pflege von Angehörigen ausgelegt.“ (BuWiN 2021, S. 165). Die Unterbrechung des Forschungsvorhabens in dieser Phase stellt für viele Nachwuchswissenschaftler*innen eine besondere
Schwierigkeit dar. Aus diesem Grund umfasst das Qualifizierungsprogramm für Nachwuchswissenschaftler*innen mit Care Verantwortung die folgende Unterstützungsmöglichkeit:

  • Förderung von Hilfskraftmitteln

Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Richtlinien.

Förderung durch die Fakultät

Antrag an den Prodekan für Forschung, Entscheidung der FFK

Zukunftsorientierte Projekte können mit Personal und Sachmitteln, die bei Bedarf in Personalmittel umgewandelt werden können unterstützt werden. Hierbei wird zwischen zwei Projektarten unterschieden:

  • Starthilfe: Zur Unterstützung eines Drittmittelantrags. Der Drittmittelantrag sollte zeitnah zum Ende der Förderung vorgelegt werden. Sollte es sich um ein interdisziplinäres fakultätsübergreifendes Forschungsprojekt handeln, kann die Antragstellung auch direkt bei der FK der Universität erfolgen.
  • Kleinprojekt: Zur Unterstützung spezieller Forschungsvorhaben, die nicht unmittelbar in einen Drittmittelantrag münden, aber einen entscheidenden Beitrag zur Forschung in der Fakultät leisten (z. B. herausragende (bedeutende) Publikation, Vorarbeit/Teilbeitrag für ein größeres Forschungsvorhaben).

Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Richtlinien.

Förderung durch die Universität, Förderung aus dem Fonds für Maßnahmen zur Forschungsprojektförderung

Antrag an denVizepräsidenten für Forschung, Entscheidung der FK

Finanzielle Unterstützung von Projektvorbereitungsmaßnahmen im Rahmen einer Antragstellung in den EU-Programmen der DFG, des BMBF sowieeinschlägiger Stiftungen. Nur die*der Sprecher*in des koordinierten Projekts kann Anträge stellen.

Antrag an den Prodekan für Forschung, Entscheidung der FFK

Zu den Förderinstrumenten der Fakultät gehören Reisebeihilfen für Konferenzreisen oder Forschungsaufenthalte, die eine gute Vernetzung in den Fachgruppen ermöglichen.

Die Förderung erfolgt in folgenden drei Kategorien:

  • Förderung von Tagungsreisen
  • Förderung von Informationsreisen
  • Förderung von Forschungsreisen

Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Richtlinien.

Anträge an den Vizepräsidenten für Forschung, Entscheidung der FK

Tagungen, die von Fakultätsmitgliedern organisiert werden, können mit Sachmitteln (bei Bedarf in Personalmittel umwandelbar) gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Restfinanzierung sichergestellt ist und die Hälfte der Teilnehmer*innen zugesagt hat.

Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Richtlinien.

Promotionsstipendien

Anträge an den Vizepräsidenten für Forschung, Entscheidung der FK

Die Förderung erfolgt in folgenden drei Kategorien:

  • 2 dreijährige Grundstipendien
  • 1 einjähriges Abschlussstipendium
  • 1 dreijähriges Promotionsstipendium aus dem Bereich Genderforschung

Grundstipendien und das Promotionsstipendium im Bereich Genderforschung können um weitere 12 Monate verlängert werden, wenn zum Zeitpunkt des Stipendienantritts ein Kind/Kinder im Haushalt leb(t)/en und mindestens ein Kind unter 12 Jahre alt ist oder während der Förderdauer ein Kind geboren wird. Ein Abschlussstipendium kann um bis zu weitere 6 Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit ein Kind geboren wird.

Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Richtlinien.

Postdoc-Stipendium für den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs

Anträge an den Vizepräsidenten für Forschung, Entscheidung der FK

Gefördert wird ein 18-monatiges Postdoc-Stipendium (Verlängerungsmöglichkeit von bis zu 12 Monate, wenn zum Zeitpunkt des Stipendienantritts ein Kind/Kinder im Haushalt leb(t)/en und mindestens ein Kind unter 12 Jahre alt ist oder während der Stipendienlaufzeit geboren wird).

Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Richtlinien.

Anträge an den Vizepräsidenten für Forschung, Entscheidung der FK

Die Universität würdigt besondere Leistungen und Ideen durch Forschungspreise in den folgenden Kategorien:

  • Dissertationspreis (Preis des Präsidiums): Der Preis wird für ausgezeichnete Dissertationen vergeben. Preisgeld wird aufgeteilt bei mehreren Preisträger*innen.
  • Abschlussarbeiten (Preis der Universitätsgesellschaft): Die Preise werden jährlich für herausragende Abschlussarbeiten in den Kategorien „Ingenieur- und Naturwissenschaften“ sowie „Geistes- und Gesellschaftswissenschaften“ einschließlich „Wirtschaftswissenschaften“ vergeben und aus den Haushaltsmitteln des Präsidiums finanziert.
  • Forschungspreis der Universität – Kühne Ideen für die Wissenschaft: Die Ausschreibung erfolgt als offener Ideenwettbewerb.

Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Richtlinien.

Das DFG-Anreizsystem unserer Fakultät

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist eine der größten Fördergeberin für Grundlagenforschung in Deutschland. Seit 2016 motiviert die Fakultät für  Wirtschaftswissenschaften deshalb mit einem DFG-Anreizsystem die Nachwuchsforscher*innen zur Beantragung von DFG-Projekten. Dieses Anreizsystem wurde 2021 modifiziert.

Ab sofort unterstützen wir unsere Nachwuchswissenschaftler*innen mit einer abgeschlossenen Promotion in der Antragsstellung eines DFG-Projektes. Dafür stellt die Fakultät pro Jahr insgesamt maximal 6 finanzielle Förderungen im Umfang von je einer ¼-WiMi-Stelle für 6 Monate zur Verfügung. Die Mittel können flexibel verwendet werden (WiMi, Hilfskräfte,Sach- und/oder Reisemittel).

Anträge an die Geschäftsführung der Fakultät. Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Richtlinien.