Anrechnungen aus dem Ausland

Die Anrechnung von Studienleistungen ermöglicht Ihnen, entsprechende Lehrveranstaltungen der Universität Paderborn nicht mehr zu belegen bzw. in ihnen Leistungsnachweise erbringen zu müssen.

Aus prüfungsrechtlichen Gesichtspunkten – insbesondere zur Wahrung der Gleichbehandlung von Studenten, die derartige Möglichkeiten nicht besitzen – ist die Anrechnung nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Anrechnungsfähig sind nur solche Studien-Leistungen, die dem Lehrangebot entsprechen. Entsprechung der Lehrveranstaltungen:
    Auskünfte über mein Lehrangebot und dessen Inhalt entnehmen Sie freundlicherweise dem Modulhandbuch und den Gliederungen der jeweiligen Lehrveranstaltung. (Diese Gliederungen finden Sie in den Skripten. Sie liegen ferner zur Einsicht am Lehrstuhl aus.)

    Achtung: Chinesisches Arbeitsrecht ist nicht Europäisches Arbeitsrecht
     
  2. Um die Entsprechung der Lehrveranstaltung nachprüfen zu können, benötigen wir aussagefähige Nachweise über deren Inhalt. Dieser kann etwa in Form von offiziellen Gliederungen und/oder einer offiziellen, aussagefähigen Beschreibung der anzurechnenden Lehrveranstaltung erbracht werden.
  3. Die Anrechnung erfolgt nicht pauschal nach Modulen, sondern nach den einzelnen, an der Universität Paderborn gehaltenen, Lehrveranstaltungen.
  4. Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn Sie selbst entscheiden, welche der von Ihnen erbrachten Lehrveranstaltung auf welche vom Lehrstuhl gehaltene Lehrveranstaltung angerechnet werden soll. Bitte geben Sie diese Angaben genau an.

    Achtung: Formulare zum Zweck der Anrechnung liegen aus
     
  5. Damit eine Anrechnung erfolgen kann, muss die anzurechnende Lehrveranstaltung von Ihnen tatsächlich bestanden worden sein.
  6. Die Anrechnung der Lehrveranstaltung erfolgt zusammen mit der Zensur, mit der Sie die anzurechnende Lehrveranstaltung bestanden haben. Legen Sie die Notenskala der Hochschule bei, bei der Sie die anzurechnende Leistung erbracht haben.
    Verwandte die Hochschule, bei der Sie die anzurechnende Leistung erbracht haben, eine andere als die der Universität Paderborn, wird Ihnen Ihre Zensur in umgerechneter Form anerkannt.
  7. Unverzichtbar ist, dass Sie die obigen Voraussetzungen (Entsprechung der Lehrveranstaltungen, Bestehen der Lehrveranstaltung, Zensurenskala etc.) in einer offiziellen Form (etwa: bestätigende Unterschrift der/des Hochschullehrenden der anzurechnende Lehrveranstaltung) nachweisen.

Diese Nachweise müssen in einer für uns verständlichen Sprache (Deutsch, Englisch, Spanisch, Niederländisch, Französisch, Italienisch) eingereicht werden.

Um über Ihren Antrag auf Anrechnung – insbesondere über die Entsprechung der Lehrveranstaltungen – entscheiden zu können, reichen Sie freundlicherweise das von Ihnen vollständig ausgefüllte Formular mitsamt der angeforderten Unterlagen ein.

Über Ihren Antrag wird schriftlich entschieden und die Unterlagen werden mit der schriftlichen Entscheidung zu Ihrer Abholung im Büro hinterlegt.

Da nicht zu Ihren Gunsten ermittelt werden darf, gehen unvollständig gestellte Anträge zu Ihren Lasten.

 

Checkliste
  • Antragsformular für Anrechnung von Studienleistungen
  • Auswahl, welche Lehrveranstaltung auf welche angerechnet werden soll
  • Entspricht anzurechnende Lehrveranstaltung der der an der Universität Paderborn angebotenen: Nachweis: Gliederung, Inhaltsangabe der anzurechnenden Lehrveranstaltung
  • Bescheinigung über Bestehen der anzurechnenden Lehrveranstaltung
  • Notenskala
  • Nachweise in offizieller Form / in den o. g. Sprachen