Abschlussarbeiten am Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik II

Allgemeine Informationen
Für eine Bewerbung zur Abschlussarbeit sollte jeder Studierende Interesse für die Themen- und Forschungsbereiche unseres Departments mitbringen und idealerweise im bisherigen Studienverlauf dokumentieren können. Ziel der Abschlussarbeit ist es, dass der Studierende unter Beweis stellt, in einer vorgegebenen Frist ein Problem eines Faches durch Anwendung wissenschaftlicher Methoden selbstständig und eigenverantwortlich zu durchdringen. Bitte überprüfen Sie im Einzelfall Ihre jeweilige Prüfungsordnung auf die Modalitäten für Abschlussarbeiten. Interessenten können im Vorfeld eine Absprache vornehmen, ob die Betreuung der Arbeit möglich ist. Damit besteht kein Anspruch auf ein Thema bzw. die Einordnung zu einem Schwerpunkt. Der Umfang einer Bachelorarbeit soll nicht mehr als 40 Seiten (§ 24 Abs. 8 neue PO) umfassen und der einer Masterarbeit nicht mehr als 80 Seiten (§ 20 Abs. 8 neue PO) (zzgl. Gliederung, Literaturverzeichnis etc.). Eine Überschreitung dieses Umfangs ist nur in Absprache mit dem Betreuer zulässig. Die Arbeit ist als Digital- und Printversion einzureichen! Bitte beachten Sie, dass die Abgabe beim zuständigen Prüfungssekretariat zu erfolgen hat.

An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften wird die Vergabe von Abschlussarbeiten – wie Bachelor- oder Masterarbeiten – über ein zentrales webbasiertes Anmeldeverfahren organisiert. An diesem Prozess beteiligen sich die Departments ‚Management’, ‚Taxation, Accounting, Finance’, ‚Economics’ und ‚Business and Human Resource Education’. Zielstellung ist es, dass die zu einem Semester anstehenden Abschlussarbeiten gleichmäßig und bezüglich der Betreuungskapazitäten adäquat auf die einzelnen Lehrstühle in den teilnehmenden Departments verteilt werden können. Gleichzeitig werden die Präferenzen der Studierenden bezüglich der Schwerpunkte berücksichtigt. Dieses System ersetzt nicht die offizielle Prüfungsanmeldung, sondern dient zunächst der Zuteilung von Abschlussarbeiten innerhalb der vier teilnehmenden Departments. Die Zuordnung der Studierenden zu ihren Betreuern dauert etwa 1 – 1 ½ Monate. Danach werden Sie per Mail über Annahme und Ansprechpartner informiert. 

Erforderliches PDF-Dokument
Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung der Abschlussarbeit ein PDF-Dokument mit folgenden Inhalten erforderlich ist:

- Themenwunsch und Betreuer
- Lebenslauf
- Aktuelle Notenbescheinigung
- ggf. ein Exposé (sofern in der Ausschreibung gefordert)

Das PDF muss nicht ausgedruckt am Lehrstuhl eingereicht, sondern innerhalb des Bewerbungsprozesses in SharePoint als Anhang hochgeladen werden.

Wenn Sie organisatorische Fragen zum zentralen Anmeldeverfahren haben, können Sie sich an wenden. Bei Fragen zu den einzelnen Anforderungen der Lehrstühle, kontaktieren Sie diese bitte direkt.

  • Voraussetzung zur Bearbeitung einer Bachelorarbeit ist der Erwerb von 40 Leistungspunkten in der Profilierungsphase (§ 24 Abs. 5 neue PO) und die Teilnahme an mindestens einem wirtschaftspädagogischen Modul.
  • Bachelorarbeiten werden in der Regel als individuelle Arbeiten erstellt.
  • Es werden Betreuungsgruppen eingerichtet. Die einzelnen Studierenden bearbeiten Teilaspekte eines übergeordneten Forschungsthemas.
  • In den Betreuungsgruppen sind das Exposé und der Zwischenstand der Arbeit zur Diskussion zu stellen. Die Teilnahme an diesen Betreuungsterminen ist verpflichtend.
  • Die Bachelorarbeit besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil (§ 24 Abs. 2 neue PO). Die mündliche Leistung ist i. d. R. als Präsentation in der Betreuungsgruppe zu erbringen.
  • Interessenten können sich in der Regel bis Juli für das Wintersemester bzw. bis Januar für das Sommersemester um die Vergabe eines Bachelorarbeitsthemas bewerben. Anfragen richten Sie bitte an den jeweiligen Betreuer. Näheres entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch sowie den Informationen unter ‚Aktuelles’ der Homepage des Departments Wirtschaftspädagogik.
  • Voraussetzung zur Bearbeitung einer Masterarbeit ist der Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten im Studium (§ 20 Abs. 5 neue PO).
  • Die Masterarbeit umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil (§ 20 Abs. 2 neue PO).
  • Der mündliche Prüfungstermin wird im Betreuungsverfahren vor Abgabe der Masterarbeit abgesprochen.
  • Je nach konkreter Problemstellung sind sowohl konzeptionelle als auch empirische Arbeiten möglich.
  • Zur Anmeldung sprechen Sie bitte einen der Lehrenden an. Eine Bewerbung ist auch hier zu den gegebenen Fristen über das fakultätszentrale Onlineportal vorzunehmen.
  • Allgemeine Hinweise zur Gestaltung und Formatierung von Abschlussarbeiten finden Sie hier.
  • Die departmentweite Vorlage für die ehrenwörtliche Erklärung für Abschlussarbeiten finden Sie hier.
    Als Word Dokument
    Als PDF Dokument

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