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Transcription of Records from Abroad

Wichtige allgemeine Informationen

1. Die Entscheidung über die Möglichkeiten der Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich bevor Sie ins Ausland gehen. Nehmen Sie daher bitte rechtzeitig Kontakt mit uns auf (siehe unten).
2. Es sind nur Anrechnungen von Veranstaltungen im Umfang von 5 ECTS und 10 ECTS möglich.
3. Das Niveau der Veranstaltungen im Ausland muss dem Niveau der Veranstaltungen an der Universität Paderborn entsprechen.
4. Wir können nur über die Anerkennung von Veranstaltungen aus dem Fachgebiet Wirtschaftsinformatik entscheiden.
5. Die Anerkennung erfolgt auf Modulebene. Sofern Sie sich die Veranstaltung für ein von unserem Lehrstuhl angebotenes Modul anerkennen lassen möchten, muss eine inhaltliche Übereinstimmung der im Ausland besuchten Veranstaltungen mit dem anzuerkennenden Modul bestehen. Alternativ können Sie sich im Ausland erbrachte Wirtschaftsinformatik-Leistungen als 5 ECTS- oder 10 ECTS-Module "Spezialgebiete der Wirtschaftsinformatik" (vgl. Modulhandbuch) anerkennen lassen.

Besondere Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen im Rahmen eines Masterstudiengangs

Das Niveau der im Ausland besuchten Veranstaltungen muss dem Master-Niveau der Veranstaltungen an der Universität Paderborn entsprechen. Dies ist typischerweise bei "Graduate"-Kursen ausländischer Universitäten der Fall. Kurse auf dem "Undergraduate"-Level erkennen wir daher in Paderborner Masterstudiengängen nicht an.

Ablauf einer Anerkennung durch den Lehrstuhl: Bevor Sie ins Ausland gehen

1. Bitte füllen Sie das Learning Agreement aus.
2. Reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit aussagekräftigen Unterlagen zu den Inhalten, Umfang und Prüfungsform des anzuerkennenden Kurses per E-Mail ein.
3. Über den Erfolg Ihrer Anfrage werden Sie vom Lehrstuhl informiert.
4. Nachdem wir Sie über den Erfolg Ihrer Anfrage informiert haben, reichen Sie bitte das ausgefüllte Learning Agreement bei Frau Birgit Petermeier an unserem Lehrstuhl ein. Diesen erhalten Sie auf den Webseiten des Akademischen Auslandsamts zum Download.

Ablauf einer Anerkennung durch den Lehrstuhl: Nachdem Sie im Ausland waren

1. Laden Sie den Anrechnungsvordruck aus der FAQ zur Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland herunter und füllen Sie diesen aus.
2. Geben Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit Ihrem Learning Agreement (siehe oben) sowie einer Notenbestätigung im Sekreteriat bei Frau Petermeier ab.
3. Im Normalfall können Sie die von uns bestätigten Unterlagen nach 5 Werktagen bei uns am Lehrstuhl abholen. In jedem Fall informieren wir Sie per E-Mail sobald Ihre Unterlagen zur Abholung bereit liegen.

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