Prüfungen
Verwendung von Gesetzestexten in Klausuren von Prof. Dr. jur. Krimphove
Reine Gesetzes- und Rechtstexte dürfen benutzt werden. Randbemerkungen (§§-Nummern, Artikel) sind unschädlich. Die Benutzung von Gesetzes- bzw. Rechtstexten, die darüber hinausgehende Einfügungen enthalten, ist nicht erlaubt und wird als Täuschungsversuch gewertet.