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Auslandsanerkennung

Wichtige allgemeine Informationen

1. Die Entscheidung über die Möglichkeiten der Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich bevor Sie ins Ausland gehen. Nehmen Sie daher bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Internationalisierungsbüro der Fakultät auf. Dort finden Sie auch generelle Informationen zur Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland.
2. Es sind nur Anrechnungen von Veranstaltungen im Umfang von 5 ECTS und 10 ECTS möglich.
3. Das Niveau der Veranstaltungen im Ausland muss dem Niveau der Veranstaltungen an der Universität Paderborn entsprechen.
4. Wir können nur über die Anerkennung von Veranstaltungen aus dem Fachgebiet Wirtschaftsinformatik entscheiden.
5.

Die Anerkennung erfolgt auf Modulebene. Sofern Sie sich die Veranstaltung für ein vom Winfo-Department angebotenes Modul anerkennen lassen möchten, muss eine inhaltliche Übereinstimmung der im Ausland besuchten Veranstaltungen mit dem anzuerkennenden Modul bestehen. Alternativ können Sie sich im Ausland erbrachte Wirtschaftsinformatik-Leistungen als 5 ECTS- oder 10 ECTS-Module "Spezialgebiete der Wirtschaftsinformatik" (vgl. Modulhandbuch) anerkennen lassen. Wichtig: Bitte geben Sie im Beiblatt zum Learning Agreement unter Kommentare unbedingt Ihr Wunschmodul des Fachbereichs Wirtschaftsinformatik an - Fachmodule haben Vorrang vor Spezialmodulen!

Besondere Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen im Rahmen eines Masterstudiengangs

Das Niveau der im Ausland besuchten Veranstaltungen muss dem Master-Niveau der Veranstaltungen an der Universität Paderborn entsprechen. Dies ist typischerweise bei "Graduate"-Kursen ausländischer Universitäten der Fall. Kurse auf dem "Undergraduate"-Level erkennen wir daher in Paderborner Masterstudiengängen nicht an.

Ablauf einer Anerkennung durch das Department Wirtschaftsinformatik: Bevor Sie ins Ausland gehen

1. Suchen Sie im Modulhandbuch der ausländischen Universität passende Kurse, die Sie belegen möchten.
2. Ordnen Sie die Kurse entsprechend ihrer inhaltlichen Schwerpunkte jeweils einem Department der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu.
3. Tragen Sie die Kurse und ihre Departmentzuordnung in das Beiblatt zum Learning Agreement (Antrag Modulprüfung/Exceptional Changes) ein. Wichtig: Vermerken Sie Ihr Wunschmodul des Winfo-Departments im Kommentarfeld - Fachmodule haben Vorrang vor Spezialmodulen!
4. Füllen Sie das für Ihr Mobilitätsprogramm passende Learning Agreement aus (Erasmus+, Übersee I+II, Free Mover). Wichtig: Bitte tragen Sie im Learning Agreement nur die im Ausland gewählten Kurse ein. Die endgültige Zuordnung („Recognition at the Sending Institution") wird von der Fakultät vorgenommen.
5. Unterschreiben Sie das Beiblatt zum Learning Agreement (Antrag Modulprüfung) und das Learning Agreement.
6. Reichen Sie alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen im Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ein:
  • Beiblatt zum Learning Agreement (Antrag Modulprüfung/Exceptional Changes)
  • Learning Agreement
  • Leistungsnachweis vom Prüfungssekretariat (ein Screenshot ist nicht ausreichend)
  • Syllabi/Kursbeschreibungen aller von Ihnen gewählten Kurse im Ausland, aus denen neben den Kursinhalten auch die Anzahl an ECTS/der Workload hervorgeht
  • Studierende, die als Free-Mover ins Ausland gehen, müssen auch Unterlagen zur Universität einreichen (Berechnung des Leistungsumfangs, Notenumrechnung)
7. Auf Grundlage der geeigneten eingereichten Unterlagen wird die Entscheidung über die Anerkennung in den einzelnen Departments bescheinigt.
8. Das Internationalisierungsbüro informiert Sie, sobald das Learning Agreement abschließend unterzeichnet worden ist.
9. Holen Sie das Learning Agreement im Internationalisierungsbüro ab und bewahren Sie Ihre Unterlagen bis zur späteren Anerkennung sorgfältig auf!

Ablauf einer Anerkennung durch das Department Wirtschaftsinformatik: Während des Auslandsaufenthalts

Alle Änderungen Ihrer Kurswahl müssen in einem „Changes Agreement“ festgehalten werden. Der Prozess läuft in gleicher Weise ab, wie vor dem Auslandsaufenthalt:

1. Ordnen Sie die Kurse, die Sie neu wählen, entsprechend ihrer inhaltlichen Schwerpunkte jeweils einem Department der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu.
2. Tragen Sie die Kurse und ihre Departmentzuordnung in das Beiblatt zum Learning Agreement (Antrag Modulprüfung/Exceptional Changes) ein. Wichtig: Vermerken Sie Ihr Wunschmodul des Winfo-Departments im Kommentarfeld - Fachmodule haben Vorrang vor Spezialmodulen!
3. Füllen Sie im Learning Agreement den Bereich der Moduländerungen einschließlich abgewählter Kurse im („Exceptional changes“) aus.
4. Senden Sie alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen dem Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (per Mail) zu:
  • Beiblatt zum Learning Agreement (Antrag Modulprüfung/Exceptional Changes)
  • Learning Agreement (inkl. "Exceptional changes")
  • Syllabi/Kursbeschreibungen aller von Ihnen gewählten Kurse im Ausland, aus denen neben den Kursinhalten auch die Anzahl an ECTS/der Workload hervorgeht
5. Auf Grundlage der geeigneten eingereichten Unterlagen wird die Entscheidung über die Anerkennung in den einzelnen Departments bescheinigt. Das Internationalisierungsbüro informiert Sie, sobald das Learning Agreement abschließend unterzeichnet worden ist.

Ablauf einer Anerkennung durch das Department Wirtschaftsinformatik: Nachdem Sie im Ausland waren

1.

Laden Sie den Anrechnungsvordruck herunter und füllen Sie diesen aus. Geben Sie immer genau an, welchem Bereich Ihres Studienplans Sie jeweils das anerkannte Modul zuordnen (Angabe z. B. im Feld „Anerkennung für das Modul“, auf der Rückseite des Formulars oder auf einem gesonderten Blatt).

2. Bitte beachten Sie, dass bei der späteren Anerkennung, also nach dem Auslandsaufenthalt, immer auch die nachträgliche Vorlage von Kursunterlagen (Gliederungen, Kursbeschreibungen, Mitschriften, …) verlangt werden kann. Bewahren Sie diese Unterlagen daher auf.
3. Reichen Sie den ausgefüllten Anrechnungsvordruck zusammen mit Ihrem Learning Agreement, auf dem Ihnen bescheinigt wurde, dass die gewählten Kurse von der Auslandsuniversität nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden, sowie dem Transcript of Records (=Zeugnis) der ausländischen Universität im Internationalisierungsbüro der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ein. Die abschließende Anerkennung wird in den einzelnen Departments bescheinigt. Die Unterlagen werden dann intern an das Prüfungssekretariat geschickt und in PAUL vermerkt.

Die Universität der Informationsgesellschaft