Anrechnung ausländischer Studienleistungen

Die Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung für die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen ist der Abschluss eines „Learning Agreements“ vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. Hierfür hat die Universität Paderborn ein neues Verfahren eingeführt. Informationen dazu finden Sie unter hier und zum Download hier.

Ihr Studienvorhaben im Ausland sollte mit den Inhalten unserer Lehrstuhlveranstaltungen, die Sie aus dem Modulhandbuch entnehmen können, in Umfang und Inhalt korrespondieren.

Prüfungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Möglichkeiten des Einbringens von anerkannten Leistungen klären Sie bitte selbst mit dem Prüfungssekretariat.

 

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