Gleichstellungsbeauftragte | Stellvertreterin |
Dipl. Kff. Christiane Hinerasky Technologiepark 21, Raum 8102a |
Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät Wirtschaftswissenschaften vertritt die Interessen der Studentinnen, nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Professorinnen. Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehört es, auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Statusgruppen zu achten, in Fällen von sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung zu beraten und zu unterstützen, und sich für die Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf einzusetzen.
Die Aufgabenbereiche umfassen im Besonderen:
- Die Gleichstellung von Frauen und Männern an unserer Fakultät
- Teilnahme an Sitzungen der Fakultät
- Beratung bei Berufungs- und Einstellungsverfahren
- Mitwirkung am Audit Familiengerechte Hochschule
- Entwicklung und Begleitung der Umsetzung des Frauenförderplans
Bei Fragen oder Problemen stehen wir gerne zur Verfügung. Auch Anregungen und Ideen sind herzlich willkommen.
Rechtliche Grundlagen und Regelungen
Die rechtlichen Grundlagen der Frauenförderung sind sowohl in der Landesgesetzgebung NRW als auch in Richtlinien und Vereinbarungen der Universität Paderborn zu finden.
Der Frauenförderplan der wirschaftswissenschaftlichen Fakultät (2010) setzt sich folgende Ziele:
- Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind;
- Verbesserung der Bedingungen für die Berufs- und Studiensituation, um die Vereinbarkeit von Familie/persönlicher Lebenssituation für Frauen und Männer in Studium und Beruf zu erleichtern;
- Förderung von Genderkompetenz der Fakultätsmitglieder und durchgängige Berücksichtigung der Genderaspekte (Gender Mainstreaming) in der Struktur, der Kultur und im Handeln der Fakultät.
Weiterführende Informationen:
Frauenförderplan Fak Wiwi
Rahmenplanung zur Gleichstellung von Männern und Frauen an der Universität Paderborn
Weitere rechtliche Grundlagen
Regelungen:
Der Universität Paderborn wurde am 22. November 2005 als erster Universität in NRW das Grundzertifikat zum audit familiengerechte hochschule verliehen. Die Re-Auditierung nach drei Jahren zur Bestätigung des Zertifikats und zur weiteren Optimierung als familiengerechte Hochschule erfolgte am 24.11.2008. Mit Hilfe des audit familiengerechte hochschule sollen zielgerichtete Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie evaluiert, festgelegt und umgesetzt werden.
Unter diesen Links können die Zielvereibarungen der Auditierung und Re-Auditierung, die bereits bestehenden Angebote sowie das Zertifikat der beruf und familie GmbH eingesehen und Informationen zum Ablauf des Auditierungsprozesses nachgelesen werden.
Weitere Informationen zur familiengerechten HochschuleInformationen für Studierende & Doktoranden
Informationen für Beschäftigte
Allgemeine Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf:
Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Infos
Pflegezeitgesetz
Interne Fort- und Weiterbildung:
Weiterführende InformationenInformationen für Professoren und Fördermöglichkeiten
Kinderbetreuung



